Kategorie: Allgemeines
-
Die tatsächlichen Verbrauchswerte eines Neuwagens hängen – was ein verständiger Käufer weiß – von zahlreichen Einflüssen und der individuellen Fahrweise ab und dürfen deshalb nicht mit den Verbrauchsangaben im Herstellerprospekt gleichgesetzt werden. Der Käufer kann aber erwarten, dass die im Prospekt angegebenen Verbrauchswerte unter Testbedingungen reproduzierbar sind.
-
Eine Neuwagen weist regelmäßig einen erheblichen, zum Rücktritt berechtigenden Mangel auf, wenn der im Verkaufsprospekt angegebene (kombinierte) Verbrauchswert um mehr als 10 % überschritten wird.
OLG Hamm, Urteil vom 07.02.2013 – I-28 U 94/12
(vorhergehend: LG Bochum, Urteil vom 12.04.2012 – 4 O 250/10)
Mehr lesen »
-
Das Eigentum an einem im Ausland als gestohlen gemeldeten Pkw kann jedenfalls dann gutgläubig erworben (§§ 929 Satz 1, 932 BGB) werden, wenn sich die der Diebstahlsanzeige zugrunde liegenden Angaben erheblichen Bedenken ausgesetzt sehen und statt eines Diebstahls des Fahrzeugs auch eine Unterschlagung in Betracht kommt. Denn bei einer Unterschlagung ist steht einem gutgläubigen Erwerb nicht § 935 I BGB entgegen.
-
Unter die Rechte Dritter i. S. des § 435 Satz 1 BGB fallen auch öffentlich-rechtliche Befugnisse wie eine staatliche Sicherstellung oder Beschlagnahme, sofern diese tatsächlich ausgeübt wird, zu Recht erfolgt und den Verfall der Sache zur Folge haben kann.
-
Maßgeblicher Zeitpunkt, in dem die Kaufsache frei von Rechten Dritter sein muss, ist derjenige, in dem der Käufer das Eigenum erwerben soll; abzustellen ist also in der Regel auf die Übergabe der Kaufsache an den Käufer. War ein Kraftfahrzeug zu diesem Zeitpunkt noch nicht als gestohlen gemeldet, sodass ein Diebstahlsverdacht und die Voraussetzungen einer Sicherstellung oder Beschlagnahme noch nicht vorlagen, leidet das Fahrzeug nicht an einem Rechtsmangel.
LG Koblenz, Urteil vom 05.02.2013 – 1 O 281/12
Mehr lesen »
Tritt der Käufer/Darlehensnehmer wegen eines Mangels wirksam von dem mit dem Darlehensvertrag verbundenen Kaufvertrag zurück, so kann er von dem Darlehensgeber gemäß § 813 I 1 BGB die Zins- und Kostenanteile der Darlehensraten zurückfordern, die er nach dem Rücktritt noch an den Darlehensgeber gezahlt hat. Dass sich der Käufer/Darlehensnehmer in einer solchen Konstellation nicht nur mit dem Verkäufer, sondern auch mit einem weiteren Anspruchsgegner – dem Darlehensgeber – auseinandersetzen muss, ist unvermeidlich.
OLG Naumburg, Urteil vom 01.02.2013 – 10 U 29/12
Mehr lesen »
- Die Nutzungsentschädigung, die einem Leasinggeber bei der Rückabwicklung eines Leasingvertrags über einen Neuwagen zusteht, ist – wie die bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Neuwagen zu zahlende Nutzungsentschädigung (§§ 346 I, II 1 Nr. 1 BGB) – auf der Grundlage des vereinbarten Bruttokaufpreises wie folgt zu berechnen:
$$\text{Gebrauchsvorteil} = {\frac{\text{Bruttokaufpreis}\times\text{zurückgelegte Fahrstrecke}}{\text{voraussichtliche Gesamtlaufeistung}}}.$$
- Die so ermittelte Nutzungsentschädigung ist nicht um die Mehrwertsteuer zu erhöhen (bestätigt durch BGH, Urt. v. 09.04.2014 – VIII ZR 215/13, NJW 2014, 2435 Rn. 16 f.; s. bereits BGH, Urt. v. 26.06.1991 – VIII ZR 198/90, BGHZ 115, 47, 52).
LG Marburg, Urteil vom 28.01.2013 – 1 O 65/12
Mehr lesen »
-
Auch wenn die Kosten für die Beseitigung eines Mangels weniger als 1 % des Kaufpreises (hier: 0,21 %) betragen, ist dieser Mangel nicht unerheblich i. S. des § 323 V 2 BGB, wenn er zu einer erheblichen Funktionsbeeinträchtigung führt.
-
Die zu erwartende Laufleistung moderner Dieselfahrzeuge beträgt 250.000 Kilometer.
LG Bremen, Urteil vom 28.01.2013 – 2 O 1795/11
Mehr lesen »
Ein Verkäufer haftet nur dann wegen einer arglistigen Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels, wenn er den Mangel kannte oder ihn zumindest für möglich hielt und billigend in Kauf nahm, dass der Käufer den Mangel nicht kannte und der Kaufvertrag bei Offenbarung des Mangels nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen worden wäre.
OLG Koblenz, Beschluss vom 24.01.2013 – 3 U 846/12
Mehr lesen »
Dass bei Regen Wasser in die Vordertüren eines Pkw (hier: eines VW Golf VI) eindringt, stellt für sich genommen dann keinen Mangel i. S. von § 434 I 2 Nr 2 BGB dar, wenn das eingedrungene Wasser konstruktionsbedingt beim Öffnen der Türen, spätestens aber während der Fahrt ohne Weiteres wieder abfließt.
OLG Celle, Beschluss vom 07.01.2013 – 7 U 154/12
Mehr lesen »
Ein Kfz-Käufer hat keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, wenn der Verkäufer einen Mangel im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung bereits fachgerecht, vollständig und nachhaltig beseitigt hat. Gleiches gilt, wenn der Käufer den Mangel bereits selbst beseitigt hat oder hat beseitigen lassen.
OLG Schleswig, Urteil vom 21.12.2012 – 3 U 22/12
(vorhergehend: LG Kiel, Urteil vom 01.03.2012 – 13 O 184/11)
Mehr lesen »
-
Ein taugliches Nacherfüllungsverlangen muss auch die Bereitschaft des Käufers umfassen, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen für eine entsprechende Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer ist deshalb nicht verpflichtet, sich auf ein Nacherfüllungsverlangen des Käufers einzulassen, bevor dieser ihm am Erfüllungsort der Nacherfüllung die Gelegenheit zu einer solchen Untersuchung gegeben hat (Bestätigung von BGH, Urt. v. 10.03.2010 – VIII ZR 310/08, NJW 2010, 1448, und Urt. v. 13.04.2011 – VIII ZR 220/10, BGHZ 189, 196).
-
Das Rücktrittsrecht des Gläubigers nach § 326 V BGB besteht im Falle sogenannter wirtschaftlicher Unmöglichkeit nur und erst dann, wenn der Schuldner gemäß § 275 II BGB von seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat.
BGH, Urteil vom 19.12.2012 – VIII ZR 96/12
Mehr lesen »
Ein Anbieter darf eine eBay-Auktion abbrechen, wenn nach Beginn der Auktion ein Mangel an dem zum Kauf angebotenen Gegenstand auftritt (hier: Ausfall der Zentralverriegelung) und der Anbieter diesen Mangel nicht zu vertreten hat.
LG Bochum, Urteil vom 18.12.2012 – 9 S 166/12
Mehr lesen »