Navigation

Probleme beim Autokauf?

Probleme beim Autokauf?

Als spezialisierter Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne weiter – ganz gleich, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.

Interessiert? Rufen Sie mich unverbindlich an

(0 23 27) 8 32 59-99

oder nutzen Sie mein Kontaktformular.

Kategorien

Archiv

Archiv

Header (Autohaus)

Archiv: Januar 2005

Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf – Beweislastumkehr

  1. Auch bei einem Verbrauchsgüterkauf trägt der Käufer die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen. Denn § 476 BGB betrifft nicht die Frage, ob überhaupt ein Sachmangel vorliegt. Die Vorschrift enthält nur eine in zeitlicher Hinsicht wirkende Vermutung, dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten ab Gefahrenübergang zeigt schon bei Gefahrübergang vorlag.
  2. Eine Verschleißerscheinung, die nicht über das hinausgeht, was bei einem Gebrauchtwagen mit einem bestimmten Alter und einer bestimmten Laufleistung üblich ist, ist kein Mangel im Rechtssinne. Das gilt auch, wenn innerhalb der Sechs-Monats-Frist, die bei einem Verbrauchsgüterkauf für die Beweislastumkehr gilt, ein technischer Defekt auftritt. Auch in diesem Fall bedarf es der Feststellung, dass es sich bei dem Defekt nicht um eine verschleißbedingte und damit zu erwartende Erscheinung handelt.
  3. Die Vermutung des § 476 BGB dafür, dass ein Mangel, der innerhalb von sechs Monaten ab Gefahrenübergang auftritt, bereits bei Gefahrübergang vorlag, ist mit der Art des Mangels unvereinbar und gilt daher nicht, wenn eine der möglichen Mangelursachen typischerweise jederzeit und plötzlich auftreten kann und die der Vorschrift zugrunde liegende Vermutung, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang angelegt war, erschüttert ist.

OLG Stuttgart, Urteil vom 31.01.2005 – 5 U 153/04
(nachfolgend: BGH, Urteil vom 23.11.2005 – VIII ZR 43/05)

Mehr lesen »

Agenturgeschäft im Gebrauchtwagenhandel

Agenturgeschäfte sind im Gebrauchtwagenhandel mit Verbrauchern nicht generell, sondern nur dann als Umgehungsgeschäfte anzusehen, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Gebrauchtwagenhändler als der Verkäufer des Fahrzeugs anzusehen ist. Entscheidende Bedeutung kommt hierbei der Frage zu, ob der Händler oder der als Verkäufer in Erscheinung tretende Fahrzeugeigentümer das wirtschaftliche Risiko des Verkaufs zu tragen hat.

BGH, Urteil vom 26.01.2005 – VIII ZR 175/04
(vorangehend: OLG Stuttgart, Urteil vom 19.05.2004 – 3 U 12/04)

Mehr lesen »

Mangelhaftigkeit eines EU-Neuwagens wegen zu langer Standzeit

  1. Ein als „EU-Neufahrzeug“ angebotener Pkw ist mangelhaft, wenn zwischen der Herstellung des Fahrzeugs und dem Abschluss des Kaufvertrags (deutlich) mehr als zwölf Monate – Standzeit hier: 16 Monate – liegen.
  2. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kfz-Händlers, wonach ein im Kaufvertrag als „neu“ deklariertes EU-Fahrzeug ein „Gebrauchtwagen nach deutschem Recht“ ist, ist als überraschende Klausel gemäß § 305c I BGB unwirksam.

LG Essen, Urteil vom 21.01.2005 – 8 O 759/04

Mehr lesen »

Keine Fabrikneuheit eines Neuwagens bei Vergrößerung des Tankvolumens (R)

Ein als Neuwagen verkauftes Kraftfahrzeug ist entgegen der darin liegenden konkludenten Beschaffenheitsvereinbarung (§ 434 I 1 BGB) nicht fabrikneu und deshalb mangelhaft, wenn das betreffende Fahrzeugmodell bei Abschluss des Kaufvertrags nicht mehr unverändert weitergebaut wird (vgl. etwa BGH, Urt. v. 15.10.2003 – VIII ZR 227/02, NJW 2004, 160 m. w. Nachw.). „Unverändert“ bedeutet, dass das Modell des Fahrzeugs keinerlei Änderungen in der Technik und der Ausstattung aufweist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 22.03.2000 – VIII ZR 325/98, NJW 2000, 2018). Daran fehlt es, wenn – und sei es auch nur im Rahmen einer „Modellpflege“ – das Tankvolumen erheblich vergrößert wird.

OLG Köln, Beschluss vom 18.01.2005 – 22 U 180/04
(vorangehend: LG Köln, Urteil vom 12.10.2004 – 27 O 78/04)

Mehr lesen »

Vorbenutzung eines Gebrauchtwagens als Mietwagen – Minderung

  1. Heißt es in einem Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen „Fahrzeug ist kein Mietwagen“, so ist dies aus Sicht des Käufers (§§ 133, 157 BGB) so zu verstehen, dass das Fahrzeug zu keiner Zeit als Mietwagen verwendet wurde. Die Aussage lässt sich dagegen nicht darauf reduzieren, dass der letzte Halter das Fahrzeug nicht als Mietwagen verwendet habe.
  2. Dass ein Gebrauchtwagen entgegen einer Beschaffenheitsvereinbarung in der Vergangenheit überwiegend als Mietwagen verwendet wurde, kann eine Minderung des Kaufpreises um 10 % auch dann rechtfertigen, wenn es sich um einen Unfallwagen handelt.

AG Bergheim, Urteil vom 14.01.2005 – 28 C 260/03

Mehr lesen »

Fabrikneuheit trotz Tages- oder Kurzzulassung eines Kfz

Ein unbenutztes Kraftfahrzeug verliert allein durch eine Tages- oder Kurzzulassung auf den Autohändler nicht die Eigenschaft „fabrikneu“.

BGH, Urteil vom 12.01.2005 – VIII ZR 109/04

Mehr lesen »

Zuständiges Gericht für Rückabwicklung eines Kaufvertrags nach Rücktritt und Anfechtung

Der – über § 29 I ZPO auch das örtlich zuständige Gericht bestimmende – Leistungsort für die Rückabwicklung eines Kaufvertrags nach einem Rücktritt des Käufers ist derjenige Ort, an dem sich die zurückzugebende Sache zur Zeit des Rücktritts vertragsgemäß befindet („Austauschort“). Daran ändert sich nichts, wenn der Kläger mit seinem Rückabwicklungsbegehren, das er auf ein gesetzliches Rücktrittsrecht stützt, andere Ansprüche, die zu dem gleichen Ergebnis führen würden, aber von anderen örtlich zuständigen Gerichten zu entscheiden wären, verbindet.

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.01.2005 – 5 W 306/04

Mehr lesen »