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Probleme beim Autokauf?

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Archiv: Dezember 2012

Kein wirksamer Rücktritt bei Mangelbeseitigung vor Rücktrittserklärung

Ein Kfz-Käufer hat keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, wenn der Verkäufer einen Mangel im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung bereits fachgerecht, vollständig und nachhaltig beseitigt hat. Gleiches gilt, wenn der Käufer den Mangel bereits selbst beseitigt hat oder hat beseitigen lassen.

OLG Schleswig, Urteil vom 21.12.2012 – 3 U 22/12
(vorhergehend: LG Kiel, Urteil vom 01.03.2012 – 13 O 184/11)

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Rücktritt bei wirtschaftlicher Unmöglichkeit der Nacherfüllung

  1. Ein taugliches Nacherfüllungsverlangen muss auch die Bereitschaft des Käufers umfassen, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen für eine entsprechende Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer ist deshalb nicht verpflichtet, sich auf ein Nacherfüllungsverlangen des Käufers einzulassen, bevor dieser ihm am Erfüllungsort der Nacherfüllung die Gelegenheit zu einer solchen Untersuchung gegeben hat (Bestätigung von BGH, Urt. v. 10.03.2010 – VIII ZR 310/08, NJW 2010, 1448, und Urt. v. 13.04.2011 – VIII ZR 220/10, BGHZ 189, 196).
  2. Das Rücktrittsrecht des Gläubigers nach § 326 V BGB besteht im Falle sogenannter wirtschaftlicher Unmöglichkeit nur und erst dann, wenn der Schuldner gemäß § 275 II BGB von seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat.

BGH, Urteil vom 19.12.2012 – VIII ZR 96/12

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Haftung für die Unfallfreiheit eines in Zahlung gegebenen Gebrauchtwagens

Zur Haftung des Käufers für die Unfallfreiheit des bei einem Ankauf von einem Autohändler in Zahlung gegebenen Gebrauchtwagens.

BGH, Urteil vom 19.12.2012 – VIII ZR 117/12
(vorhergehend: OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 21.03.2012 – 15 U 258/10)

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Verwendung von Austauschteilen bei der Nachbesserung eines Neuwagens

  1. Ein Käufer, der sich statt für eine Ersatzlieferung für eine Nachbesserung entschieden hat, ist an diese Wahl gebunden. Jedenfalls dann, wenn der Verkäufer bereits mit der Nachbesserung begonnen hat, muss er abwarten, ob diese innerhalb angemessener Frist Erfolg hat.
  2. Ein Fahrzeug ist nicht schon dann ein „Montagsauto“, wenn einmal wegen eines Geräuschs beim Kupplungsvorgang ein Werkstattaufenthalt nötig wird und dabei drei Mängel an dem Fahrzeug beseitigt werden. Denn dies lässt nicht den Schluss zu, dass mit weiteren Mängeln zu rechnen sein und sich eine Mängelfreiheit über einen nennenswerten Zeitraum nicht erreichen lassen wird.
  3. Bei der Nachbesserung verwendete Original-VW-Austauschteile sind als neuwertig einzustufen. Erweisen sich diese neuwertigen Austauschteile als tatsächlichen Neuteilen technisch völlig gleichwertig, hat die Verwendung dieser Teile keine technische Wertminderung eines Fahrzeugs zur Folge, sodass mit fachgerechtem Einbau dieser Teile Mangelfreiheit eintritt.

OLG Celle, Urteil vom 19.12.2012 – 7 U 103/12

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Vorzeitige Beendigung einer eBay-Auktion

Ein Anbieter darf eine eBay-Auktion abbrechen, wenn nach Beginn der Auktion ein Mangel an dem zum Kauf angebotenen Gegenstand auftritt (hier: Ausfall der Zentralverriegelung) und der Anbieter diesen Mangel nicht zu vertreten hat.

LG Bochum, Urteil vom 18.12.2012 – 9 S 166/12

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Dienstwagen-Besteuerung auf Grundlage des Bruttolistenpreises

Die 1 %-Regelung begegnet insbesondere im Hinblick auf die dem Steuerpflichtigen zur Wahl gestellte Möglichkeit, den vom Arbeitgeber zugewandten Nutzungsvorteil auch nach der sogenannten Fahrtenbuchmethode zu ermitteln und zu bewerten, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

BFH, Urteil vom 13.12.2012 – VI R 51/11

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Wirksamer Kfz-Kaufvertrag trotz Vorschieben eines Strohmanns

Schiebt beim Verkauf einer beweglichen Sache an einen Verbraucher der Verkäufer, der Unternehmer ist, einen Verbraucher als Strohmann vor, um die Sache unter Ausschluss der Haftung für Mängel zu verkaufen, so ist der Kaufvertrag zwischen den Verbrauchern wirksam, sofern nicht die Voraussetzungen eines Scheingeschäfts (§ 117 BGB) vorliegen (im Anschluss an Senat, Urt. v. 22.11.2006 – VIII ZR 72/06, BGHZ 170, 67).

BGH, Urteil vom 12.12.2012 – VIII ZR 89/12

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Angabe der Laufleistung im Kfz-Kaufvertrag – Wissensmitteilung

  1. Wird im Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen dessen Laufleistung mit der Einschränkung „soweit dem Verkäufer bekannt“ genannt, liegt lediglich eine Wissensmitteilung vor, auf die Gewährleistungsrechte nicht gestützt werden können.
  2. Es gehört zur üblichen und vom Käufer zu erwartenden Beschaffenheit eines Gebrauchtwagens (§ 434 I 2 Nr. 2 BGB), dass die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeugs nicht erheblich vom angezeigten Kilometerstand abweicht.

OLG Hamm, Urteil vom 11.12.2012 – 28 U 80/12

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Befall eines Wohnmobils mit Ratten als Sachmangel

Ein Wohnmobil, in dem sich schon bei der Übergabe an den Käufer Ratten befinden, ist jedenfalls dann mangelhaft, wenn die Ratten die Substanz des Fahrzeugs angreifen oder der vollständige Verlust der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs droht.

LG Freiburg, Urteil vom 10.12.2012 – 6 O 277/12

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