Ein Gebrauchtwagenhändler, der aufgrund fachlicher Erfahrung mit der Möglichkeit starker Durchrostung eines zum Kauf angebotenen Fahrzeugs rechnet, handelt arglistig, wenn er den Käufer – bei unterlassener Untersuchung des Wagens – nicht unmissverständlich auf diese Möglichkeit hinweist.

BGH, Urteil vom 14.03.1979 – VIII ZR 129/78

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