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Archiv: Februar 2020

Eintragung eines Kraftfahrzeugs ins Schengener Informationssystem (SIS) als Rechtsmangel

Eine bei Gefahrübergang bestehende Eintragung eines Kraftfahrzeugs in das Schengener Informationssystem (SIS) stellt einen Rechtsmangel dar, für den der Verkäufer grundsätzlich haftet. Allein ein bei Gefahrübergang vorliegendes tatsächliches Geschehen, das erst zu einem späteren Zeitpunkt zu einer SIS-Eintragung führt, genügt demgegenüber nicht (im Anschluss an BGH, Urt. v. 18.01.2017 – VIII ZR 234/15, NJW 2017, 1666 Rn. 14, und Urt. v. 26.04.2017 – VIII ZR 233/15, NJW 2017, 3292 Rn. 10).

BGH, Urteil vom 26.02.2020 – VIII ZR 267/17

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Kein Rücktritt vom Kaufvertrag bei Einrede des nicht erfüllten Vertrags (§ 320 BGB)

  1. Schon das Bestehen, nicht erst die Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrags gemäß § 320 BGB schließt die Durchsetzbarkeit der im Gegenseitigkeitsverhältnis zu der nicht erfüllten Gegenforderung stehenden Forderung und damit einen Rücktritt nach § 323 I BGB aus. Das gilt auch bei der Mängeleinrede.
  2. Der Käufer darf den Kaufpreis auch dann insgesamt zurückhalten, wenn ein Mangel der Sache erst nach der Lieferung bzw. Übergabe bemerkt wird.

BGH, Urteil vom 14.02.2020 – V ZR 11/18

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