Die Herstellerangaben zum durchschnittlichen Kraftstoffverbrauch eines Neuwagens müssen mit dem tatsächlichen Durchschnittsverbrauch, der auch von der Fahrweise des jeweiligen Fahrers abhängt, nicht übereinstimmen.
OLG Koblenz, Beschluss vom 28.10.2010 – 2 U 1487/09