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Probleme beim Autokauf?

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Archiv: März 2006

Unternehmereigenschaft trotz fehlender Gewinnerzielungsabsicht

  1. Beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) setzt das Vorliegen eines Gewerbes und damit die Unternehmerstellung des Verkäufers nicht voraus, dass dieser mit seiner Geschäftstätigkeit die Absicht verfolgt, Gewinn zu erzielen.
  2. Die Vermutung des § 476 BGB ist widerleglich. Greift sie ein, so obliegt dem Verkäufer der Beweis des Gegenteils (§ 292 ZPO). Hierfür ist eine Erschütterung der Vermutung nicht ausreichend; erforderlich ist vielmehr der volle Beweis des Gegenteils der vermuteten Tatsache.

BGH, Urteil vom 29.03.2006 – VIII ZR 173/05

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Keine nur unerhebliche Pflichtverletzung bei arglistiger Täuschung

Eine den Rücktritt und die Geltendmachung von Schadensersatz statt der ganzen Leistung ausschließende unerhebliche Pflichtverletzung ist beim Kaufvertrag in der Regel zu verneinen, wenn der Verkäufer über das Vorhandensein eines Mangels arglistig getäuscht hat.

BGH, Urteil vom 24.03.2006 – V ZR 173/05

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Erlöschen der Betriebserlaubnis eines Pkw wegen Chiptunings

  1. Wird in den Motor eines Pkw ein Chip zur Leistungssteigerung eingebaut („Chiptuning“), und verändert sich dadurch das Abgasverhalten des Motors, so erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug, sofern der Chip-Einbau nicht unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen (§ 19 III 1 Nr. 4c StVZO) und eine Bestätigung nach § 22 I 5 StVZO erteilt wird. Das gilt auch dann, wenn für den Chip das Gutachten eines Technischen Dienstes nach § 19 III 1 Nr. 4a StVZO vorliegt.
  2. Wird der Tuningchip wieder ausgebaut, lebt die erloschene Betriebserlaubnis nicht automatisch wieder auf.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.03.2006 – 1 U 181/06

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(Keine) Bagatellisierung eines Unfallschadens durch Gebrauchtwagenverkäufer

  1. Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens muss sich allenfalls dann vorwerfen lassen, er habe einen Unfallschaden des Fahrzeugs arglistig bagatellisiert, wenn er gegenüber dem Käufer wesentliche Unfallfolgen, von denen er annehmen musste, sie könnten für den Kaufentschluss des Käufers bedeutsam sein, nicht erwähnt hat. Eine arglistige Bagatellisierung eines Unfallschadens liegt deshalb nicht vor, wenn der Verkäufer unerwähnt lässt, dass die Motorhaube und ein Kotflügel nach dem Unfall jeweils eine Delle aufwiesen und die Motorhaube nur aus optischen Gründen, nämlich um Steinschlagschäden zu beseitigen, vollständig neu lackiert und beim Wiedereinbau in das Fahrzeug neu justiert wurde.
  2. Grundsätzlich trifft den Käufer die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Verkäufer es unterlassen hat, ihn über zu offenbarende Umstände (ausreichend) aufzuklären.
  3. Ein Käufer, der sich auf die Verbraucherschutzvorschriften der §§ 474 ff. BGB – etwa auf die Unwirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses nach § 475 I 1 BGB – beruft, muss grundsätzlich darlegen und beweisen, dass in seinem Fall ein Verbrauchsgüterkauf i. S. von § 474 I BGB vorliegt (im Anschluss an OLG Celle, Urt. v. 11.08.2004 – 7 U 17/04, NJW-RR 2004, 1645, 1646).

OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.03.2006 – 8 U 204/05

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Arglistiges Verschweigen von nicht ohne Weiteres sichtbaren Lackschäden eines Gebrauchtwagen

  1. Der Käufer eines älteren – hier zehn Jahre alten – Gebrauchtwagens kann zwar regelmäßig keine mangelfreie Lackierung des Fahrzeugs erwarten, sondern muss mit üblichen altersbedingten (Steinschlag-)Schäden rechnen. Ein Gebrauchtwagen, dessen Lackierung großflächige, nicht altersbedingte Flecken aufweist, die vermutlich von einem ätzendenb Reinigungsmittel (z. B. einem Felgenreiniger) verursacht wurden, ist aber i. S. von § 434 I 2 Nr. 2 BGB mangelhaft. Das gilt auch dann, wenn sich die Flecken durch Polieren des Lacks weitgehend entfernen lassen sollten.
  2. Weiß der Verkäufer eines – hier zehn Jahre alten – Gebrauchtwagens, dass das Fahrzeug nicht altersbedingte, einen Sachmangel begründende Lackschäden aufweist, die nur dann ohne Weiteres erkennbar sind, wenn das Fahrzeugäußere trocken ist, so muss er einen potenziellen Käufer auf diese Lackschäden jedenfalls dann hinweisen, wenn das Fahrzeug bei der Besichtigung durch den potenziellen Käufer nass ist.

OLG München, Urteil vom 21.03.2006 – 18 U 1936/05

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Fehlende Eignung eines Kfz für den Betrieb mit Autogas

Eine Kfz-Werkstatt muss einen Kunden darauf hinweisen, dass sein Fahrzeug nicht für einen Betrieb mit Autogas geeignet ist. Bleibt unsicher, ob ein Betrieb mit Autogas problemlos möglich ist, muss der Kunde auf diese Unsicherheit und die mit dem Einbau einer Autogasanlage verbundenen Risiken hingewiesen werden.

OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 17.03.2006 – 8 U 211/05

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Mangel der Kaufsache wegen mangelhafter Bedienungsanleitung

  1. Eine Kaufsache ist nicht nur dann mangelhaft, wenn sie wegen einer mangelhaften Montageanleitung nicht fehlerfrei montiert werden kann (§ 434 II 2 BGB). Ein Mangel der Kaufsache selbst ist vielmehr auch dann gegeben, wenn zur Kaufsache (hier: einem Whirlpool) eine Bedienungsanleitung gehört und diese in wesentlichen Punkten unvollständig oder fehlerhaft ist, sodass beim der Bedienungsanleitung entsprechenden Gebrauch der – ansonsten fehlerfreien – Kaufsache Fehlfunktionen auftreten.
  2. Für ein ordnungsgemäßes Nacherfüllungsverlangen genügt es, dass der Käufer die „Symptome“ des Mangels hinreichend genau beschreibt. Die Ursache dieser Symptome braucht der Käufer nicht zu benennen. Vielmehr ist es gegebenenfalls Sache des Verkäufers zu erkennen, dass ursächlich für eine bestimmte Fehlfunktion eine unzulängliche Bedienungsanleitung ist.

OLG München, Urteil vom 09.03.2006 – 6 U 4082/05

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