Navigation

Probleme beim Autokauf?

Probleme beim Autokauf?

Als spezialisierter Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne weiter – ganz gleich, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.

Interessiert? Rufen Sie mich unverbindlich an

(0 23 27) 8 32 59-99

oder nutzen Sie mein Kontaktformular.

Kategorien

Archiv

Archiv

Header (Autohaus)

Probleme beim Autokauf?

Als spezialisierter Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne weiter – ganz gleich, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.

Zur Sofortberatung

Aufklärungspflicht bei außergewöhnlicher Reparaturhistorie eines Gebrauchtwagens

Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens, der sich nicht dem Vorwurf einer arglistigen Täuschung aussetzen will, muss den Käufer ungefragt über eine wegen der Anzahl und des Umfangs der durchgeführten Arbeiten außergewöhnliche Reparaturhistorie des Fahrzeugs aufklären, wenn er diese im Gegensatz zum Käufer kennt. Insbesondere besteht daher eine Aufklärungspflicht, wenn der Verkäufer die nach Anzahl und Umfang ungewöhnlichen Reparaturarbeiten selbst vorgenommen hat.

LG Lübeck, Urteil vom 08.05.2025 – 3 O 150/21

Mehr lesen »

Kein einheitlicher Erfüllungsort nach Widerruf eines mit einem Kaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags

  1. Der Widerruf eines mit einem Kaufvertrag im Sinne von § 358 BGB verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags führt nicht dazu, dass alle Ansprüche auf Rückabwicklung an demselben Ort zu erfüllen sind.
  2. Die Vermittlung des Darlehensvertrags durch den Verkäufer begründet in solchen Fällen keine Niederlassung der Darlehensgeberin am Ort der Vermittlung.

BGH, Beschluss vom 06.05.2025 – X ARZ 38/25

Mehr lesen »

Verkürzung der Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beim Verbrauchsgüterkauf

Eine Vereinbarung, die die gesetzliche Verjährungsfrist für die Ansprüche eines Gebrauchtwagenkäufers wegen eines Mangels auf ein Jahr verkürzt, ist bei einem Verbrauchsgüterkauf (§ 474 I 1 BGB) nur wirksam, wenn der Verbraucher vor der Abgabe seiner Vertragserklärung von der Verkürzung der Verjährungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt wurde (§ 476 II 2 Nr. 1 BGB) und die Verkürzung der Verjährungsfrist im Kaufvertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde (§ 476 II 2 Nr. 2 BGB). Eine besondere Zeitspanne zwischen der Information des Verbrauchers und dessen Vertragserklärung ist nicht vorgesehen, sodass dem Verbraucher nach der Information keine Überlegungsfrist einzuräumen ist.

LG München I, Urteil vom 28.04.2025 – 22 O 134/25

Mehr lesen »

Negative Beschaffenheitsvereinbarung beim Verbrauchsgüterkauf

  1. Die Ungewissheit, ob ein Gebrauchtwagen mangelhaft ist, kann bei einem Verbrauchsgüterkauf im Sinne des § 474 I 1 BGB nicht Gegenstand einer (negativen) Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 II 1, Satz 2 BGB sein. Eine Vereinbarung, dass das Fahrzeug „möglicherweise mangelhaft“ oder „eventuell nicht unfallfrei“ ist, stellt vielmehr einen von einer Beschaffenheitsvereinbarung zu unterscheidenden und nach § 476 I 1 BGB unwirksamen Gewährleistungsausschluss dar.
  2. Zu den sich aus § 476 I 2 BGB ergebenden inhaltlichen und formalen Anforderungen an eine negative Beschaffenheitsvereinbarung beim Verbrauchsgüterkauf.
  3. Auch beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs kann der Käufer, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als „Bagatellschäden“ gekommen ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 10.10.2007 – VIII ZR 330/06, NJW 2008, 53 Rn. 20).

OLG Köln, Urteil vom 09.04.2025 – 11 U 20/24

Mehr lesen »

Kein Eigentumserwerb durch „Fund“ eines ordnungsgemäß geparkten und verschlossenen Audi Q8

Eigentum an einem verlorenen Kraftfahrzeug kann gemäß § 973 I 1 BGB nur der Finder (§ 965 BGB) erlangen, der das Fahrzeug an sich nimmt, also daran Besitz durch Erlangung der tatsächlichen Gewalt über das Fahrzeug erwirbt. Die bloße Anzeige des Funds bei der zuständigen Behörde reicht für ein Ansichnehmen nicht aus.

OLG Celle, Urteil vom 26.02.2025 – 14 U 53/24

Mehr lesen »

Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern ohne Telefonnummer

Zur Frage, ob dem Verbraucher beim Abschluss eines Fernabsatzvertrags in einer von der Musterwiderrufsbelehrung in Teilen abweichenden Widerrufsbelehrung zusätzlich eine (hier auf der Internetseite des Unternehmers zugängliche) Telefonnummer des Unternehmers mitgeteilt werden muss, wenn in der Widerrufsbelehrung als Kommunikationsmittel beispielhaft dessen Postanschrift und E-Mail-Adresse genannt werden.

BGH, Beschluss vom 25.02.2025 – VIII ZR 143/24

Mehr lesen »

Keine Arglist bei beanstandungsfreier Hauptuntersuchung kurz vor Übergabe eines Kraftfahrzeugs

  1. Lässt ein gewerblicher Kraftfahrzeughändler ein Fahrzeug kurz vor der Übergabe an den Käufer einer Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO) unterziehen, bei der keine Mängel festgestellt werden und dem Fahrzeug eine Prüfplakette zugeteilt wird, so ist davon auszugehen, dass der Händler von der Mangelfreiheit des Fahrzeugs überzeugt war und sich deshalb nicht den Vorwurf gefallen lassen muss, dem Käufer Mängel arglistig verschwiegen zu haben.
  2. Es streitet auch dann kein Beweis des ersten Anscheins dafür, dass eine abgesendete E-Mail dem Empfänger zugegangen ist, wenn der Absender keine Fehlermeldung erhalten hat (im Anschluss an OLG Rostock, Beschl. v. 03.04.2024 – 7 U 2/24, juris Rn. 4).

LG Amberg, Urteil vom 25.02.2025 – 11 O 695/24

Mehr lesen »

Arglistige Täuschung durch Bagatellisierung eines Totalschadens

  1. Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens muss dem Käufer einen ihm bekannten früheren Unfall des Fahrzeugs grundsätzlich auch ungefragt offenbaren, wenn er sich nicht dem Vorwurf des arglistigen Verschweigens aussetzen will. Eine Offenbarungspflicht trifft insbesondere den Verkäufer, der das Fahrzeug selbst repariert hat oder hat reparieren lassen und daher unmittelbare Kenntnis vom Umfang des Unfallschadens hat.
  2. Die Aufklärungspflicht geht so weit, dass durch Angaben über Vorschäden kein falscher Eindruck über den Umfang des Schadens entstehen darf. Der bloße Hinweis, das Fahrzeug habe vorne links einen Schaden gehabt, der repariert worden sei, reicht daher nicht aus, wenn es sich bei dem Schaden um einen Totalschaden handelt. Denn durch diesen – den Totalschaden verharmlosenden – Hinweis wird der Eindruck erweckt, das Fahrzeug habe nur einen geringfügigen Schaden erlitten.

LG Itzehoe, Urteil vom 17.01.2025 – 3 O 163/24

Mehr lesen »

Ersatz von Standkosten bei Annahmeverzug des Verkäufers nach Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag

  1. Ist der Käufer eines Kraftfahrzeugs wirksam vom Kaufvertrag zurückgetreten und befindet sich der Verkäufer mit der Rücknahme des Fahrzeugs in Annahmeverzug, so kann der Käufer vom Verkäufer gemäß § 304 BGB (auch) den Ersatz der Standkosten verlangen, die er für das Fahrzeug aufwenden musste (vgl. BGH, Urt. v. 17.11.2023 – V ZR 192/22 Rn. 41).
  2. Liegen keine besonderen Umstände vor, kann der Käufer eines Gebrauchtwagens im Sinne des § 434 I 2 Nr. 2 BGB a.F. erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem mehr als Bagatellschäden entstanden sind. Bagatellschäden sind bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige äußere (Lack-)Schäden, nicht aber sonstige (Blech-)Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand gering war. Unerheblich ist, ob das Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht repariert wurde. (im Anschluss an BGH, Urt. v. 12.03.2008 – VIII ZR 253/05 Rn. 18 m. w. N.).

LG Lübeck, Urteil vom 13.12.2024 – 10 O 212/23

Mehr lesen »

Mangelhaftigkeit eines gebrauchten Fahrzeugs mit manipuliertem Kilometerzähler

  1. Die Angabe eines „abgelesenen“ Kilometerstands in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag stellt regelmäßig keine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 I 1 BGB a.F. dar.
  2. Es gehört zur üblichen Beschaffenheit eines Kraftfahrzeugs im Sinne des § 434 I 2 Nr. 2 BGB a.F. und ein Käufer darf daher regelmäßig erwarten, dass die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeugs nicht wesentlich höher ist als die vom Kilometerzähler angezeigte Laufleistung (im Anschluss u. a. an OLG Celle, Urt. v. 25.09.2019 – 7 U 8/19, juris Rn. 16; OLG Hamm, Urt. v. 11.12.2012 – I-28 U 80/12, juris Rn. 10).
  3. Ein Fahrzeug wird grundsätzlich unter der erklärten oder jedenfalls stillschweigenden Voraussetzung verkauft, dass es mit dem Originalkilometerzähler ausgestattet ist und der dort angezeigte Kilometerstand nicht nachträglich durch Manipulation „reduziert“ worden ist.

OLG Nürnberg, Urteil vom 11.12.2024 – 12 U 1061/23

Mehr lesen »