Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kfz-Händlers, wonach ein Kunde (höchstens) vier Wochen an die Bestellung eines Neufahrzeugs – hier: eines Wohnmobils – gebunden ist, ist wirksam.

BGH, Urteil vom 13.12.1989 – VIII ZR 94/89

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