Die falsche Angabe der Laufleistung eines auf einer Internetplattform – hier: „autoscout24.de“ – zum Kauf angebotenen Gebrauchtwagens (2.040 km statt 204.032 km) ist irreführend i. S. von § 5 I 1, I 2 Nr. 1 UWG, wenn sie dazu führt, dass ein Algorithmus der Internetplattform das Angebot blickfangmäßig herausgestellt als „TOP ANGEBOT“ auszeichnet. Das gilt auch dann, wenn ein potenzieller Käufer den angegebenen Kilometerstand möglicherweise schon angesichts des verlangten Kaufpreises (hier: 1.100 €) nicht ernst nimmt oder durch ein in das Internetinserat eingebundenes Bild des Kilometerzählers über den wahren Kilometerstand des Fahrzeugs aufgeklärt wird.
OLG Köln, Beschluss vom 09.03.2020 – 6 W 25/20