Zur Frage der Eigenschaftszusicherung (§ 459 II BGB) durch die Bezeichnung des Fahrzeugtyps beim Verkauf eines Gebrauchtwagens.
BGH, Urteil vom 17.04.1991 – VIII ZR 114/90
Sie haben ein rechtliches Problem beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs?
Schildern Sie mir Ihren Fall.
Ich prüfe kostenlos und unverbindlich, ob und wie ich Ihnen weiterhelfen kann.
Zur Frage der Eigenschaftszusicherung (§ 459 II BGB) durch die Bezeichnung des Fahrzeugtyps beim Verkauf eines Gebrauchtwagens.
BGH, Urteil vom 17.04.1991 – VIII ZR 114/90
Abgelegt unter: Gebrauchtwagen