1. Hat der betrogene Käufer eines Kraftfahrzeugs den beiderseits erfüllten Kaufvertrag angefochten, so kann die Rückabwicklung sowohl nach Schadensersatzrecht wie nach Bereicherungsrecht erfolgen, und zwar auch dann, wenn der Käufer das Fahrzeug längere Zeit benutzt hat.
  2. Zu den Einzelheiten der Rückabwicklung, insbesondere zur Berechnung des Schadens des Käufers und der ihm anzurechnenden Nutzungsvergütung.

BGH, Urteil vom 02.07.1962 – VIII ZR 12/61

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