Zur kaufrechtlichen Bedeutung der Bezeichnung eines Pkw als „Neufahrzeug“ im Kfz-Handel.
BGH, Urteil vom 26.03.1997 – VIII ZR 115/96
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Zur kaufrechtlichen Bedeutung der Bezeichnung eines Pkw als „Neufahrzeug“ im Kfz-Handel.
BGH, Urteil vom 26.03.1997 – VIII ZR 115/96
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