Der Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Pkw hat gegen die Bundesrepublik Deutschland weder einen Anspruch auf Schadenersatz aus unionsrechtlicher Staatshaftung noch einen Amtshaftungsanspruch aus § 839 BGB i. V. mit Art. 34 GG.

OLG Dresden, Beschluss vom 09.08.2021 – 1 U 2429/20

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