1. Ein Gebrauchtwagen ist nicht allein deshalb mangelhaft, weil er ursprünglich für das Ausland (hier: Belgien) produziert und dann von dort nach Deutschland reimportiert wurde. Denn es wirkt sich nicht auf die physische Beschaffenheit des Fahrzeugs aus, wo seine erste Auslieferung erfolgt ist.
  2. Darüber, dass ein Fahrzeug ursprünglich für das Ausland produziert und dann nach Deutschland reimportiert wurde, muss ein Verkäufer den Käufer nur aufklären, wenn das Fahrzeug auf dem inländischen Markt weniger wert ist als ein ursprünglich für diesen Markt produziertes Fahrzeug.

OLG Köln, Beschluss vom 15.05.2014 – 19 U 3/14

Der oben genannte Hinweisbeschluss ist zusammen mit dem Urteil des LG Köln, auf das er sich bezieht, auszugsweise hier veröffentlicht.

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