Die alters- und nutzungsbedingte Abnahme der Kapazität der Batterie eines gebrauchten Elektrofahrzeugs stellt keinen Sachmangel dar, wenn deren Erhaltungszustand dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs sowie dem Stand der Technik entspricht.
OLG Celle, Urteil vom 02.07.2026 – 7 U 85/24
