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Probleme beim Autokauf?

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Tag: arglistige Täuschung

Aufklärungspflicht des Verkäufers beim Verkauf eines Unfallwagens

Fragt der Käufer eines Gebrauchtwagens den Verkäufer ausdrücklich danach, ob das angebotene Fahrzeug in einen Unfall verwickelt war, so muss der Verkäufer den Käufer regelmäßig auch dann über einen Unfall, bei dem das Fahrzeug beschädigt wurde, aufklären, wenn dieser Unfall nach Auffassung des Verkäufers nur zu einem „Blechschaden“ ohne weitere nachteilige Folgen geführt hat. Etwas anderes mag allenfalls bei ausgesprochenen „Bagatellschäden“ gelten.

BGH, Urteil vom 20.03.1967 – VIII ZR 288/64

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Rückabwicklung eines beiderseits erfüllten Kfz-Kaufvertrags nach Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

  1. Hat der betrogene Käufer eines Kraftfahrzeugs den beiderseits erfüllten Kaufvertrag angefochten, so kann die Rückabwicklung sowohl nach Schadensersatzrecht wie nach Bereicherungsrecht erfolgen, und zwar auch dann, wenn der Käufer das Fahrzeug längere Zeit benutzt hat.
  2. Zu den Einzelheiten der Rückabwicklung, insbesondere zur Berechnung des Schadens des Käufers und der ihm anzurechnenden Nutzungsvergütung.

BGH, Urteil vom 02.07.1962 – VIII ZR 12/61

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