Zur Verwendung des Begriffs „werkstattgeprüft“ im Gebrauchtwagenhandel.
BGH, Urteil vom 25.05.1983 – VIII ZR 55/82
Zur Verwendung des Begriffs „werkstattgeprüft“ im Gebrauchtwagenhandel.
BGH, Urteil vom 25.05.1983 – VIII ZR 55/82
BGH, Urteil vom 18.01.1983 – VI ZR 310/79
Verzögert der vom Eigentümer mit dem Verkauf eines Kraftfahrzeugs beauftragte Vermittler die nach Kündigung des Auftrags geschuldete Herausgabe des Fahrzeugs, so gehört zum ersatzfähigen Verzugsschaden auch die entzogene Nutzungsmöglichkeit.
BGH, Urteil vom 14.07.1982 – VIII ZR 161/81
BGH, Urteil vom 16.06.1982 – VIII ZR 89/81
Die Amtspflicht der Beamten einer Zulassungsstelle, den Zeitpunkt der ersten Zulassung eines Kraftfahrzeugs sorgfältig zu ermitteln und richtig in den Fahrzeugbrief einzutragen, dient nicht dem Schutz der Vermögensinteressen der Erwerber eines Kraftfahrzeugs.
BGH, Urteil vom 26.11.1981 – III ZR 123/80
Hat der Verkäufer eines Gebrauchtwagens dem Käufer ein mit nicht vorschriftsmäßigen Hinterreifen versehenes Fahrzeug übereignet, so kann der Käufer gegen den Verkäufer Schadensersatzansprüche wegen einer Eigentumsverletzung haben, wenn diese Reifen später einen Unfallschaden an dem Fahrzeug selbst verursachen.
BGH, Urteil vom 05.07.1978 – VIII ZR 172/77
Zum Umfang der Pflicht des Inhabers einer Kfz-Werkstatt, Informationen des Herstellerwerks in seinem Betrieb weiterzugeben, die Ersatzteile betreffen, von denen die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge abhängt und bei denen es leicht zu Verwechslungen kommen kann.
BGH, Urteil vom 30.05.1978 – VI ZR 113/77
Zur Haftung eines Gebrauchtwagenhändlers, der im Kundenauftrag einen von ihm selbst mit einem Ersatzmotor versehenen Gebrauchtwagen verkauft und dabei dem Käufer unrichtige Angaben über die Laufleistung dieses – von einem Dritten erworbenen – Motors macht.
BGH, Urteil vom 17.03.1976 – VIII ZR 208/74
BGH, Urteil vom 29.01.1975 – VIII ZR 101/73
Im Verfahren über die Zulassung von Kraftfahrzeugen wird der anerkannte Sachverständige zwar hoheitlich tätig, doch obliegt ihm die Pflicht zur sachgemäßen Untersuchung eines Fahrzeugs nicht gegenüber dem Käufer eines neu zuzulassenden Gebrauchtwagens, der dadurch einen Vermögensschaden erleidet, dass der Sachverständige Mängel bei dem Fahrzeug fahrlässig übersieht.
BGH, Urteil vom 11.01.1973 – III ZR 32/71