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Sind Pkw-Teile in Abweichung vom Serienstandard nicht richtig aufeinander abgestimmt, und führt das infolge einer Schwingungsdiskordanz von Motor, Antriebsstrang und Karosserie zu auffälligen Vibrationen eines Dieselfahrzeugs bei bestimmten Betriebsbedingungen, handelt es sich um einen Sachmangel.
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Erklärt der Käufer den Vertragsrücktritt, werden ihm Transport- und Zulassungskosten nicht ersetzt, wenn der Verkäufer den Fahrzeugmangel nicht zu vertreten hat. Aufwendungen für ein Fahrzeugtuning sind ebenfalls nicht zu vergüten, wenn sie nicht zu einer Werterhöhung geführt haben.
OLG Koblenz, Urteil vom 13.01.2011 – 5 U 20/10
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Der Käufer eines Neuwagens (Audi RS4 Avant 4,2 quattro) ist nach erfolglosen Nachbesserungsversuchen zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, wenn das Fahrzeug nicht die vertraglich vereinbarte Motorleistung von 309 kW/420 PS, sondern allenfalls eine Leistung von 283,9 kW/386 PS erreicht.
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Eine Nachbesserung gilt nicht erst dann als fehlgeschlagen i. S. von § 440 Satz 2 BGB, wenn der Verkäufer zuvor vergeblich umfangreiche Aktivitäten entfaltet hat. Ein erfolgloser Nachbesserungsversuch liegt vielmehr auch dann vor, wenn der Verkäufer praktisch nichts unternimmt, bevor er den Kaufgegenstand mit dem Mangel wieder an den Käufer zurückgibt. Nur dies entspricht dem Sinn der Vorschrift, die zuvörderst dem Schutz des Käufers dient.
LG Wuppertal, Urteil vom 16.11.2010 – 16 O 134/08
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Ein nachträglich mit einer Gasanlage ausgestatteter Pkw ist nicht deshalb i. S. des § 434 I 2 Nr. 2 BGB mangelhaft, weil er im Gasbetrieb nicht die gleiche Leistung erbringt wie im Benzinbetrieb.
LG Osnabrück, Urteil vom 27.09.2010 – 2 O 2244/09
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Selbst wenn sich der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit der Zahlung des restlichen Kaufpreises in Verzug befindet, steht ihm wegen eines beachtlichen Mangels des Fahrzeugs eine Einrede zu, die für ihn ein vorübergehendes Leistungsverweigerungsrecht begründet.
OLG Oldenburg, Urteil vom 24.09.2010 – 11 U 42/10
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Ein Neuwagen zum Preis von über 50.000 € weist einen Mangel auf, der den Käufer nach erfolglosen Nachbesserungsversuchen zum Rücktritt berechtigt, wenn sich während der Fahrt der elektrisch einstellbare Fahrersitz immer wieder selbstständig verstellt.
LG Coburg, Urteil vom 25.08.2010 – 13 O 637/08
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Es stellt einen Sachmangel dar, der den Käufer eines neuen VW Golf VI zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen kann, wenn in den Türbereich des Fahrzeugs Wasser eindringt und dies bei Frost dazu führen kann, dass die Türen und Seitenscheiben einfrieren und sich allenfalls schwer öffnen lassen.
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Auch fahrzeugtypische Konstruktionsmängel („Serienfehler“) sind Sachmängel, wenn das Fahrzeug durch diese konstruktive Schwäche dem Qualitätsstandard vergleichbarer Fahrzeuge und damit der Markterwartung nicht entspricht. Vergleichsmaßstab ist der herstellerübergreifende Entwicklungsstand aller vergleichbaren Fahrzeuge.
LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10
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Dass Fahrzeuge ab der Kompaktklasse mit ESP ausgestattet sind, ist in Deutschland derart selbstverständlich, dass ein Käufer ohne besonderen Hinweis nicht damit rechnen muss, bei einem reimportierten Fahrzeug könnte dies nicht der Fall sein. Dies gilt umso mehr, wenn das Fahrzeug einer besonderen Ausstattungslinie angehört, die auch in Deutschland vertrieben wird. Denn der Kunde braucht nicht damit zu rechnen, dass innerhalb ein- und derselben Ausstattungslinie je nach Vertriebsland differenziert wird.
LG Karlsruhe, Urteil vom 30.07.2010 – 5 O 97/10
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Treten an verschiedenen Stellen eines Pkw-Faltdachs Undichtigkeiten auf, die auf die Grundkonstruktion des Dachs zurückzuführen sind, so liegen nicht mehrere eigenständige Mängel vor. Vielmehr geht es um die Schließfunktion des Dachs insgesamt, deren Unzulänglichkeit sich in den verschiedenen Undichtigkeiten zeigt.
OLG Hamm, Urteil von 22.07.2010 – I-2 U 242/09
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Ansprüche wegen der Verletzung vorvertraglichter Aufklärungspflichten sind wegen des Vorrangs der kaufrechtlichen Gewährleistungsregeln (§§ 434 ff. BGB) nach Gefahrübergang grundsätzlich ausgeschlossen. Das gilt allerdings ausnahmsweise dann nicht, wenn der Verkäufer den Käufer über die Beschaffenheit der Sache arglistig getäuscht hat (im Anschluss an BGH, Urt. v. 27.03.2009 – V ZR 30/08, BGHZ 180, 205 ff.).
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Auch wenn die von den Fahrzeugherstellern derzeit verwendeten Rußpartikelfilter regelmäßige Regenerationsfahrten erfordern und eine Regeneration im reinen Kurzstreckenbetrieb nicht möglich ist, stellt es doch einen Mangel dar, wenn das Fahrzeug gar nicht im Kurzstreckenbetrieb genutzt werden kann, weil die Warnleuchte, die das Erfordernis einer Regenerationsfahrt anzeigen soll, nicht funktioniert.
OLG Stuttgart, Urteil vom 07.07.2010 – 3 U 82/09
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Ein Gebrauchtfahrzeug ist sachmangelhaft, wenn der Zahnriemen eine Anlage zum vorzeitigen Verschleiß aufweist. Davon kann auszugehen sein, wenn der Zahnriemen bereits nach einer Nutzdauer von ca. 14 Monaten und einer Laufleistung des Fahrzeugs von ca. 18.500 km reißt, obwohl er an sich eine Nutzdauer von vier Jahren bzw. eine Laufleistung von 90.000 km gewährleisten müsste.
OLG Naumburg, Urteil vom 24.06.2010 – 2 U 77/09
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