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Probleme beim Autokauf?

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Tag: Gewährleistungsausschluss

Beschaffenheitsvereinbarung beim Oldtimer-Kauf

Wird ein Kraftfahrzeug, das kurz zuvor eine „Oldtimerzulassung“ erhalten hat, mit der Klausel „positive Begutachtung nach § 21c StVZO (Oldtimer) im Original“ verkauft, liegt darin eine Beschaffenheitsvereinbarung, dass sich das Fahrzeug in einem Zustand befindet, der die erteilte positive Begutachtung als Oldtimer (vgl. jetzt § 23 StVZO) rechtfertigt.

BGH, Urteil vom 13.03.2013 – VIII ZR 172/12
(vorhergehend: OLG Hamm, Urteil vom 24.04.2012 – I-28 U 197/09)

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Minderung wegen zu hoher Laufleistung eines Gebrauchtwagens

  1. Ein Gebrauchtwagen ist mangelhaft (§ 434 I 1 BGB), wenn er ausweislich des Kaufvertrags eine Laufleistung von 100.000 km haben soll, tatsächlich aber eine weit höhere Laufleistung aufweist.
  2. Dieser Mangel wird von einem im Kaufvertrag enthaltenen Gewährleistungsausschluss nicht erfasst. Denn aus Sicht des Käufers stehen die Beschaffenheitsvereinbarung und der Gewährleistungsausschluss gleichrangig nebeneinander. Deshablb kann nicht angenommen werden, dass der Gewährleistungsausschluss zur Unverbindlichkeit der Beschaffenheitsvereinbarung führt. Vielmehr erstreckt sich er sich zwar auf Mängel i. S. von §  434 I 2 Nr. 1 und 2 BGB, aber nicht auf einen Mangel, der darin besteht, dass die Kaufsache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat (§ 434 I 1 BGB).

OLG München, Urteil vom 13.03.2013 – 7 U 3602/11

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Keine grobe Fahrlässigkeit des Käufers, der sich auf Angaben des Verkäufers zum Kaufgegenstand verlässt

  1. Grobe Fahrlässigkeit i. S. von § 442 I 2 BGB setzt einen objektiv schwerwiegenden und subjektiv nicht entschuldbaren Verstoß gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt voraus (im Anschluss an BGH, Urt. v. 22.09.2011 – III ZR 186/10, NJW-RR 2012, 111 Rn. 8).
  2. Es kann einem Käufer im Allgemeinen nicht als Sorgfaltsverstoß (§ 442 I 2 BGB) angelastet werden, wenn er sich auf die Angaben des Verkäufers zum Kaufgegenstand verlässt und deshalb keine eigenen Nachforschungen anstellt.

BGH, Urteil vom 20.02.2013 – VIII ZR 40/12

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Gewährleistungsausschluss im unternehmerischen Geschäftsverkehr – Arglistige Täuschung

Ein Verkäufer haftet nur dann wegen einer arglistigen Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels, wenn er den Mangel kannte oder ihn zumindest für möglich hielt und billigend in Kauf nahm, dass der Käufer den Mangel nicht kannte und der Kaufvertrag bei Offenbarung des Mangels nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen worden wäre.

OLG Koblenz, Beschluss vom 24.01.2013 – 3 U 846/12

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Rücktritt bei wirtschaftlicher Unmöglichkeit der Nacherfüllung

  1. Ein taugliches Nacherfüllungsverlangen muss auch die Bereitschaft des Käufers umfassen, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen für eine entsprechende Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer ist deshalb nicht verpflichtet, sich auf ein Nacherfüllungsverlangen des Käufers einzulassen, bevor dieser ihm am Erfüllungsort der Nacherfüllung die Gelegenheit zu einer solchen Untersuchung gegeben hat (Bestätigung von BGH, Urt. v. 10.03.2010 – VIII ZR 310/08, NJW 2010, 1448, und Urt. v. 13.04.2011 – VIII ZR 220/10, BGHZ 189, 196).
  2. Das Rücktrittsrecht des Gläubigers nach § 326 V BGB besteht im Falle sogenannter wirtschaftlicher Unmöglichkeit nur und erst dann, wenn der Schuldner gemäß § 275 II BGB von seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat.

BGH, Urteil vom 19.12.2012 – VIII ZR 96/12

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Haftung für die Unfallfreiheit eines in Zahlung gegebenen Gebrauchtwagens

Zur Haftung des Käufers für die Unfallfreiheit des bei einem Ankauf von einem Autohändler in Zahlung gegebenen Gebrauchtwagens.

BGH, Urteil vom 19.12.2012 – VIII ZR 117/12
(vorhergehend: OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 21.03.2012 – 15 U 258/10)

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Wirksamer Kfz-Kaufvertrag trotz Vorschieben eines Strohmanns

Schiebt beim Verkauf einer beweglichen Sache an einen Verbraucher der Verkäufer, der Unternehmer ist, einen Verbraucher als Strohmann vor, um die Sache unter Ausschluss der Haftung für Mängel zu verkaufen, so ist der Kaufvertrag zwischen den Verbrauchern wirksam, sofern nicht die Voraussetzungen eines Scheingeschäfts (§ 117 BGB) vorliegen (im Anschluss an Senat, Urt. v. 22.11.2006 – VIII ZR 72/06, BGHZ 170, 67).

BGH, Urteil vom 12.12.2012 – VIII ZR 89/12

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Mangel eines Gebrauchtwagens bei falscher Umweltplakette

  1. Ein gebrauchtes Kraftfahrzeug (hier: ein Wohnmobil) ist mangelhaft, wenn es mit einer nicht seinem Umweltstatus entsprechenden (gelben) Feinstaubplakette versehen ist, diese nach einer Ummeldung nicht wieder erteilt werden kann und es dem Käufer deshalb – entgegen der bei Abschluss des Kaufvertrags vorausgesetzten Verwendung – verwehrt ist, mit dem Fahrzeug bestimmte als Umweltzonen ausgewiesene Bereiche zu befahren.
  2. Heißt es im Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen, für das Fahrzeug bestehe „keine Garantie“, so bedeutet dies im Allgemeinen, dass der Verkäufer für Mängel nicht einstehen, also die Gewährleistung ausschließen will.
  3. Der Umstand, dass ein Unternehmer einen Gebrauchtwagen an einen Verbraucher verkauft, führt für sich genommen noch nicht zu einem Verbrauchsgüterkauf i. S. des § 474 I BGB. Erforderlich ist darüber hinaus eine ursächliche Verknüpfung zwischen der unternehmerischen Tätigkeit als solcher und dem in Rede stehende Geschäft.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2012 – I-3 U 63/11
(nachfolgend: BGH, Urteil vom 13.03.2013 – VIII ZR 186/12)

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Angabe der Laufleistung beim Gebrauchtwagenkauf

  1. Wird in einem Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen unter „Fahrzeugangaben“ der Kilometerstand genannt, ist diese Angabe aus der maßgeblichen Sicht des (potenziellen) Käufers nicht als bloße Wiedergabe des Tachometerstands, sondern als Angabe der Laufleistung zu verstehen. Das gilt aber nicht, wenn es im Kaufvertrag ausdrücklich heißt „Kilometerstand laut Tacho“.
  2. Ein Gebrauchtwagen, der statt einer vereinbarten Laufleistung von 158.000 km tatsächlich eine Laufleistung von über 300.000 km aufweist, hat einen nicht unerheblichen Sachmangel.
  3. Ein pauschaler Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht für das Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit (§ 434 I 1 BGB). Der Ausschluss erstreckt sich vielmehr nur auf Mängel, die darin bestehen, dass die Kaufsache sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, oder dass sie für die gewöhnliche Verwendung ungeeignet ist und keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

OLG Schleswig, Beschluss vom 27.04.2012 – 5 W 16/12

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Vortäuschen der Unternehmereigenschaft durch Verbraucher – Beweislast

Steht fest, dass der Käufer bei Abschluss eines Kfz-Kaufvertrags objektiv als Verbraucher gehandelt hat, so hat der gewerbliche Kfz-Verkäufer Umstände darzulegen und zu beweisen, aus denen er auf ein unternehmerisches Handeln des Käufers schließen durfte. Zweifel gehen zulasten des Verkäufers, weil bei natürlichen Personen regelmäßig davon auszugehen ist, dass sie als Verbraucher handeln.

OLG Hamm, Urteil vom 29.03.2012 – I-28 U 147/11
(vorhergehend: LG Bochum, Urteil vom 24.06.2011 – I-4 O 202/10)

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