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Probleme beim Autokauf?

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Tag: Beschaffenheitsvereinbarung

Angabe der Laufleistung als Wissensmitteilung – „lt. Vorbesitzer“

  1. Wird im Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen der Kilometerstand oder die Laufleistung des Fahrzeugs mit dem Zusatz „lt. Vorbesitzer“ angegeben, liegt insoweit lediglich eine Wissensmitteilung, aber keine Beschaffenheitsvereinbarung vor.
  2. Ein Verkäufer, der lediglich erworbenes Wissen weitergibt („lt. Vorbesitzer“), muss ihm bekannte Tatsachen, die die Richtigkeit der entsprechenden Angaben infrage stellen können, offenbaren. Unterlässt er dies, kommt eine Haftung aus culpa in contrahendo (§§ 280 I, 311 II Nr. 2, 241 II BGB) in Betracht.

LG Erfurt, Urteil vom 31.07.2013 – 3 O 601/13

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Beschaffenheitsvereinbarung aufgrund von Angaben des Verkäufers in einem Internetinserat – Tempomat

  1. Gibt ein Kfz-Verkäufer in einem Internetinserat – hier: auf der Internetplattform „AutoScout24.de“ – an, dass zur Ausstattung des Fahrzeugs ein bestimmtes Merkmal – hier: ein Tempomat – gehöre, dann führt diese Angabe in der Regel auch dann zu einer Beschaffenheitsvereinbarung (§ 434 I 1 BGB), wenn sie automatisch in das Inserat aufgenommen wurde. Deshalb liegt regelmäßig ein Mangel i. S. von § 434 I 1 BGB, wenn das Ausstattungsmerkmal tatsächlich nicht vorhaden ist.
  2. Kennt der Käufer bei Abschluss des Kaufvertrags einen bestimmten Mangel, dann sind gemäß § 442 I 1 BGB seine Rechte wegen dieses Mangels selbst dann ausgeschlossen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.

LG Köln, Urteil vom 04.07.2013 – 29 O 264/12
(nachfolgend: OLG Köln, Beschluss vom 04.11.2013 – 11 U 96/13OLG Köln, Beschluss vom 18.12.2013 – 11 U 96/13

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Kein Sachmangel bei nur virtueller Lackbeeinträchtigung

  1. Ein Neuwagen ist nicht deshalb mangelhaft, weil sich bei direkter Sonneneinstrahlung an den Flanken des Fahrzeugs oberhalb der Zierleisten Schlieren (Hologramme) zeigen, die an Verkratzungen erinnern oder den Eindruck einer mangelhaften Lackierung erwecken mögen. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Zierleisten und die Lackierung des Fahrzeugs für sich genommen mangelfrei sind.
  2. Eine Beschaffenheit der Kaufsache ist im rechtlichen Sinne vereinbart, wenn der Verkäufer nach dem Inhalt des Kaufvertrags verpflichtet ist, die Sache dem Käufer in einem bestimmten – dem vereinbarten – Zustand zu übergeben und zu übereignen.

LG Düsseldorf, Urteil vom 13.05.2013 – 5 O 148/11
(nachfolgend: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.02.2014 – I-3 U 23/14)

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Haftung eines Privatverkäufers für Erklärungen – „Austauschmotor“

Die Erklärung eines privaten Gebrauchtwagenverkäufers, das Fahrzeug habe bei einer bestimmten Laufleistung einen Austauschmotor erhalten, ist im Regelfall jedenfalls so zu verstehen, dass sich im Fahrzeug statt des Originalmotors ein Motor befindet, der anlässlich seines Einbaus unter Auswechslung wesentlicher Teile aufgearbeitet und erfolgreich geprüft wurde.

OLG Koblenz, Urteil vom 20.03.2013 – 5 U 1352/12

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Beschaffenheitsvereinbarung beim Oldtimer-Kauf

Wird ein Kraftfahrzeug, das kurz zuvor eine „Oldtimerzulassung“ erhalten hat, mit der Klausel „positive Begutachtung nach § 21c StVZO (Oldtimer) im Original“ verkauft, liegt darin eine Beschaffenheitsvereinbarung, dass sich das Fahrzeug in einem Zustand befindet, der die erteilte positive Begutachtung als Oldtimer (vgl. jetzt § 23 StVZO) rechtfertigt.

BGH, Urteil vom 13.03.2013 – VIII ZR 172/12
(vorhergehend: OLG Hamm, Urteil vom 24.04.2012 – I-28 U 197/09)

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Rücktritt wegen sich häufig entladender Batterie eines Neuwagens

  1. Für eine Beschaffenheitsvereinbarung reicht es aus, wenn der Käufer seine Erwartungen an die Kaufsache formuliert und der Verkäufer darauf zustimmend reagiert. Das kann auch konkludent geschehen und wird insbesondere der Fall sein, wenn der Verkäufer ein Fachmann ist, der die geäußerten Vorstellungen des Käufers von bestimmten Eigenschaften und Umständen widerspruchslos stehen lässt.
  2. Wählt ein Neuwagenkäufer im Rahmen des Verkaufsgesprächs zahlreiche der für das Fahrzeug angebotenen Zusatzkomponenten mit zum Teil hohem Energieverbrauch (hier u. a. eine Standheizung), so bringt er damit für den Verkäufer erkennbar zum Ausdruck, dass er mit einem Hinweis rechnet, falls die von ihm gewünschte Vollausstattung mit Nutzungseinschränkungen einhergeht. Gibt der Verkäufer einen solchen Hinweis nicht, sondern nimmt er alle vom Käufer gewünschten Zusatzkomponenten in die Ausstattungsliste/Bestellung des Fahrzeugs auf, wird konkludent vereinbart, dass das Fahrzeug mit der bestellten Sonderausstattung ohne Einschränkungen fahrbereit und funktionsfähig ist.

OLG Köln, Urteil vom 20.02.2013 – 13 U 162/09

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Konkludente Beschaffenheitsvereinbarung „fabrikneu“ beim Neuwagenkauf (R)

  1. Ein von einem Kraftfahrzeughändler als „Neuwagen“ verkaufter Pkw hat die – regelmäßig konkludent vereinbarte – Beschaffenheit „fabrikneu“, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird, wenn das Fahrzeug keine durch eine längere Standzeit bedingten Mängel aufweist und wenn zwischen seiner Herstellung und dem Abschluss des Kaufvertrags nicht mehr als zwölf Monate liegen (im Anschluss an BGH, Urt. v. 15.10.2003 – VIII ZR 227/02, NJW 2004, 160).
  2. Ein Fahrzeug kann deshalb auch dann noch „fabrikneu“ sein, wenn es dem Käufer erst mehr als zwölf Monate nach seiner Herstellung übergeben wird. Denn für die Fabrikneuheit kommt es nicht nicht auf die Zeitspanne zwischen Herstellung und Auslieferung, sondern auf die Zeitspanne zwischen Herstellung und Abschluss des Kaufvertrags an.

OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.01.2013 – 6 U 225/12
(vorangehend: LG Oldenburg, Urteil vom 09.11.2012 – 16 O 2576/12)

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Angabe der Laufleistung im Kfz-Kaufvertrag – Wissensmitteilung

  1. Wird im Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen dessen Laufleistung mit der Einschränkung „soweit dem Verkäufer bekannt“ genannt, liegt lediglich eine Wissensmitteilung vor, auf die Gewährleistungsrechte nicht gestützt werden können.
  2. Es gehört zur üblichen und vom Käufer zu erwartenden Beschaffenheit eines Gebrauchtwagens (§ 434 I 2 Nr. 2 BGB), dass die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeugs nicht erheblich vom angezeigten Kilometerstand abweicht.

OLG Hamm, Urteil vom 11.12.2012 – 28 U 80/12

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Erfüllungsort und Gerichtsstand nach Rücktritt vom Kaufvertrag

  1. Eine auf Rückzahlung des Kaufpreises, Zug um Zug gegen Rückgewähr der Kaufsache, gerichtete Klage kann der vom Kaufvertrag zurückgetretene Käufer gemäß § 29 ZPO an dem Ort erheben, an dem sich die Kaufsache zur Zeit des Rücktritts vertragsgemäß befindet, da die Sache an diesem Ort – dem „Austauschort“ – zurückzugewähren ist.
  2. Will der Käufer, der einen Gebrauchtwagen von privat erwirbt, eine Garantie für die Beschaffenheit des Fahrzeugs haben, muss er sich diese regelmäßig ausdrücklich vom Verkäufer geben lassen. Von einer stillschweigenden Garantieübernahme kann beim Privatverkauf eines Gebrauchtfahrzeugs nur dann ausnahmsweise auszugehen sein, wenn besondere Umstände vorliegen, die bei dem Käufer die berechtigte Erwartung wecken, der Verkäufer wolle für eine bestimmte Eigenschaft des Fahrzeugs einstehen (im Anschluss an BGH, Urt. v. 29.11.2006 – VIII ZR 92/06, NJW 2007, 1346).

LG Bonn, Urteil vom 20.11.2012 – 18 O 169/12

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Angabe der Laufleistung im Inserat eines Händlers

Ein Gebrauchtwagenhändler, der in einem Inserat die Laufleistung eines zum Verkauf stehenden Fahrzeugs ohne Einschränkungen angibt (hier: „137.800 km“), muss sich an dieser Angabe auch dann festhalten lassen, wenn die Laufleistung in einem später geschlossenen Kaufvertrag nicht mehr erwähnt wird. Denn die ursprüngliche Angabe ist konkludent Inhalt des Kaufvertrags geworden.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.2012 – I-3 W 228/12

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