Navigation

Probleme beim Autokauf?

Probleme beim Autokauf?

Als spezialisierter Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne weiter – ganz gleich, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.

Interessiert? Rufen Sie mich unverbindlich an

(0 23 27) 8 32 59-99

oder nutzen Sie mein Kontaktformular.

Kategorien

Archiv

Archiv

Header (Autohaus)

Tag: arglistige Täuschung

Anfechtung und Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrages – Saldotheorie

  1. Ein Kfz-Käufer, der den Kaufvertrag erfolgreich wegen Irrtums angefochten hat, kann grundsätzlich den vollen Kaufpreis vom Verkäufer zurückverlangen, auch wenn er das Fahrzeug nur in entwertetem Zustand herausgeben kann, vorausgesetzt, dass die Entwertung erst nach Rechtshängigkeit des Rückgewähranspruchs eingetreten ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 14.10.1971 – VII ZR 313/69, BGHZ 57, 137).
  2. Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung enthält zugleich die Behauptung, dass sich der Anfechtende über diejenige Tatsache, über die er getäuscht worden sein will, geirrt habe. Sie kann deshalb eine Irrtumsanfechtung mit umfassen; ob das der Fall ist, ist durch Auslegung zu ermitteln.
  3. Das Alter eines Gebrauchtwagens bzw. dessen Baujahr ist eine verkehrswesentliche Eigenschaft i. S. des § 119 II BGB.

BGH, Urteil vom 26.10.1978 – VII ZR 202/76

Mehr lesen »

Aufklärungspflicht eines nach der Unfallfreiheit eines Fahrzeugs gefragten Gebrauchtwagenhändlers

Zur Aufklärungspflicht des als Abschlussvertreter auftretenden Gebrauchtwagenhändlers, der nach der Unfallfreiheit des Wagens gefragt worden ist.

BGH, Urteil vom 29.06.1977 – VIII ZR 43/76

Mehr lesen »

Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrags nach vom Käufer verschuldeter Zerstörung des Fahrzeugs – Arglistanfechtung

Zur Rückabwicklung eines Kaufvertrags, den der Käufer wegen arglistiger Täuschung erfolgreich angefochten hat, nachdem das gekaufte Kraftfahrzeug durch einen von ihm selbst allein verschuldeten Unfall zerstört worden war (Fortführung von Senat, Urt. v. 08.01.1970 – VII ZR 130/68, BGHZ 53, 144).

BGH, Urteil vom 14.10.1971 – VII ZR 313/69

Mehr lesen »

Bereicherungsanspruch des Käufers nach Anfechtung des Kaufvertrags und Untergang der Kaufsache

  1. Der Käufer, der den Kaufvertrag zu Recht wegen arglistiger Täuschung angefochten hat, hat auch dann einen auf Rückgewähr des Kaufpreises gerichteten Bereicherungsanspruch, wenn die Kaufsache bei ihm untergegangen oder beschädigt worden ist und er sie daher dem Verkäufer nicht oder nur in entwertetem Zustand herausgeben kann.
  2. § 327 Satz 2 BGB gilt zugunsten jedes Rückgewährpflichtigen, der den Rücktritt nicht zu vertreten hat.

BGH, Urteil vom 08.01.1970 – VII ZR 130/68

Mehr lesen »

Arglistige Täuschung über das Baujahr eines Kraftfahrzeugs

Ein Kfz-Händler, der beim Verkauf eines Neufahrzeugs ein Fahrzeug in Zahlung nimmt und über das Baujahr dieses Fahrzeugs arglistig getäuscht wird, ist nicht darauf beschränkt, wegen der unrichtigen Angabe des Baujahrs Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Vielmehr kann er den mit dem Neuwagenkäufer geschlossenen Kaufvertrag im Ganzen wegen arglistiger Täuschung anfechten.

BGH, Urteil vom 24.01.1968 – VIII ZR 54/67

Mehr lesen »

Aufklärungspflicht des Verkäufers beim Verkauf eines Unfallwagens

Fragt der Käufer eines Gebrauchtwagens den Verkäufer ausdrücklich danach, ob das angebotene Fahrzeug in einen Unfall verwickelt war, so muss der Verkäufer den Käufer regelmäßig auch dann über einen Unfall, bei dem das Fahrzeug beschädigt wurde, aufklären, wenn dieser Unfall nach Auffassung des Verkäufers nur zu einem „Blechschaden“ ohne weitere nachteilige Folgen geführt hat. Etwas anderes mag allenfalls bei ausgesprochenen „Bagatellschäden“ gelten.

BGH, Urteil vom 20.03.1967 – VIII ZR 288/64

Mehr lesen »

Rückabwicklung eines beiderseits erfüllten Kfz-Kaufvertrags nach Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

  1. Hat der betrogene Käufer eines Kraftfahrzeugs den beiderseits erfüllten Kaufvertrag angefochten, so kann die Rückabwicklung sowohl nach Schadensersatzrecht wie nach Bereicherungsrecht erfolgen, und zwar auch dann, wenn der Käufer das Fahrzeug längere Zeit benutzt hat.
  2. Zu den Einzelheiten der Rückabwicklung, insbesondere zur Berechnung des Schadens des Käufers und der ihm anzurechnenden Nutzungsvergütung.

BGH, Urteil vom 02.07.1962 – VIII ZR 12/61

Mehr lesen »