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Probleme beim Autokauf?

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Als spezialisierter Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne weiter – ganz gleich, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.

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Probleme beim Autokauf?

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Zur Sofortberatung

Kein Schadensersatz nach Verkehrsunfall wegen nicht ermittelbarem Wiederbeschaffungswert – „Tachomanipulation“

Nach einem Verkehrsunfall scheidet ein Schadensersatzanspruch wegen der Beschädigung eines Kraftfahrzeugs aus, wenn ein Sachverständiger den Wiederbeschaffungswert dieses Fahrzeugs deshalb nicht ermitteln könnte, weil infolge einer „Tachomanipulation“ völlig unklar ist, welche Laufleistung das Fahrzeug aufweist.

AG Bochum, Urteil vom 14.08.2015 – 47 C 55/15

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Zusammentreffen von Beschaffenheitsvereinbarung und Gewährleistungsausschluss – Standheizung

Erklärt der Verkäufer eines Gebrauchtwagens in einem Internetinserat, das angebotene Fahrzeug habe eine Standheizung, und behauptet er auf Nachfrage des Käufers, dass er diese vor zwei bis drei Wochen erfolgreich getestet habe, haben die Parteien hinsichtlich der Standheizung eine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen. Für einen Defekt der Standheizung muss der Verkäufer deshalb selbst dann einstehen, wenn er im Kaufvertrag seine Haftung für Sachmängel ausgeschlossen hat.

LG Saarbrücken, Urteil vom 14.08.2015 – 10 S 174/14

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Gutgläubiger Erwerb trotz Diebstahls des Fahrzeugbriefs

Hinsichtlich eines unterschlagenen – und damit nicht i. S. des § 935 BGB abhandengekommenen – Fahrzeugs ist ein gutgläubiger Eigentumserwerb auch dann möglich, wenn der zu dem Fahrzeug gehörende Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) nicht ebenfalls unterschlagen, sondern gestohlen wurde.

AG Miesbach, Urteil vom 04.08.2015 – 12 C 223/15

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Amtshaftung wegen unsachgemäß durchgeführter Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO

  1. Die nach § 29 StVZO durchzuführende Hauptuntersuchung eines Kraftfahrzeugs dient ausschließlich der Sicherheit im Kraftfahrzeugverkehr. Ein späterer Käufer des untersuchten Fahrzeugs ist in seinen Vermögensinteressen nicht geschützt.
  2. Ein „Amtsmissbrauchs“ ist eine besondere Amtspflichtverletzung i. S. des § 839 BGB, die selbstständig neben die (behauptete) Verletzung der Amtspflicht zur ordnungsgemäßen Durchführung einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO treten kann. Liegt ein Fall des „Amtsmissbrauchs“ vor, so ist – wie etwa beim Begehen einer Straftat durch den Amtsträger – Dritter i. S. des § 839 I 1 BGB jeder von diesem Missbrauch Betroffene.

OLG Koblenz, Urteil vom 30.07.2015 – 1 U 232/15

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Zeitablauf zwischen Herstellung und Erstzulassung als Mangel eines Gebrauchtwagens

Bei einem zwei Jahre und vier Monate nach der Erstzulassung erworbenen Gebrauchtwagen begründet der Umstand, dass zwischen Herstellung und Erstzulassung des Fahrzeugs eine Standzeit von 19½ Monaten verstrichen ist, jedenfalls dann keinen Sachmangel, wenn das Datum der Erstzulassung nur mit der Einschränkung „lt. Fahrzeugbrief“ in den Kaufvertrag aufgenommen wurde, das Fahrzeug in der Vergangenheit als Mietwagen genutzt wurde und es bei Abschluss des Kaufvertrages bereits eine Laufleistung von 38.616 km aufwies.

OLG Braunschweig, Urteil vom 23.07.2015 – 9 U 2/15
(nachfolgend: BGH, Urteil vom 29.06.2016 – VIII ZR 191/15)

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Kein Ausspähen persönlicher Daten beim Land Rover Discovery

  1. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kfz-Händlers, wonach der Käufer bei der (unberechtigten) Nichtabnahme eines Neuwagens Schadensersatz in Höhe von pauschal 15 % des Kaufpreises leisten muss, ist wirksam, wenn dem Käufer gemäß § 309 Nr. 5b BGB der Nachweis gestattet wird, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei.
  2. Der Käufer eines Land Rover Discovery kann dessen Abnahme und Bezahlung nicht erfolgreich wegen der Befürchtung verweigern, das Fahrzeug verfüge über – tatsächlich nicht vorhandene – Vorrichtungen zur unzulässigen permanenten Speicherung und Ausspähung persönlicher Daten des Nutzers.

OLG Hamm, Beschuss vom 02.07.2015 – 28 U 46/15
(nachfolgend: OLG Hamm, Beschluss vom 28.07.2015 – 28 U 46/15)

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Keine Erfüllungsverweigerung bei bloßem Bestreiten eines Mangels

Die Obliegenheit des Käufers, vor der Geltendmachung der in § 437 Nr. 2 und 3 BGB aufgeführten Rechte ein Nacherfüllungsverlangen an den Verkäufer zu richten, beschränkt sich nicht auf eine mündliche oder schriftliche Aufforderung zur Nacherfüllung, sondern umfasst auch die Bereitschaft des Käufers, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen für eine entsprechende Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Eine an den Verkäufer gerichtete Aufforderung, er möge innerhalb der gesetzten Frist dem Grunde nach seine Bereitschaft zur Nachbesserung erklären, stellt daher kein ordnungsgemäßes Nacherfüllungsverlangen dar (Bestätigung und Fortführung von Senat, Urt. v. 10.03.2010 – VIII ZR 310/08, NJW 2010, 1448 Rn. 12).

BGH, Urteil vom 01.07.2015 – VIII ZR 226/14

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Steuerrechtliche Einordnung eines Pick-ups (Dodge Ram 2500)

  1. Bei der kraftfahrzeugsteuerlichen Einordnung von Pick-up-Fahrzeugen mit Doppelkabine ist typisierend davon auszugehen, dass diese Fahrzeuge nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt sind, wenn ihre Ladefläche oder ihr Laderaum nicht mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht. In die Berechnung der Ladefläche oder des Laderaums sind alle Flächen einzubeziehen, die geeignet sind, eine Ladung zu transportieren. Dazu gehören regelmäßig auch Ausbeulungen in den Laderaum (z. B. für Radkästen), die aufgrund ihres Abstands zum oberen Rand der Ladekante und bei gegebener Belastbarkeit noch als Ladefläche (z. B. für Schüttgut oder für flache Gegenstände) genutzt werden können (im Anschluss an BFH, Urt. v. 29.08.2012 – II R 7/11, BStBl. II 2013, 93).
  2. Ist die Ladefläche eines Pick-up-Fahrzeugs nur unwesentlich größer als die für die Personenbeförderung vorgesehene Fläche, spricht dies eher dafür, dass das Fahrzeug nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt ist (im Anschluss an BFH, Urt. v. 29.08.2012 – II R 7/11, BStBl. II 2013, 93).
  3. Ein Dodge Ram 2500 mit einer rundum verglasten viertürigen Doppelkabine mit sechs Sitzplätzen, der eine Höchstgeschwindigkeit von 171 km/h erreichen kann und bei dem die für die Personenbeförderung vorgesehene Fläche (3,457 m2) ungefähr so groß ist wie die maximal zur Verfügung stehende offene Ladefläche (3,510 m2), ist kraftfahrzeugsteuerlich als Pkw einzuordnen.

FG München, Urteil vom 24.06.2015 – 4 K 1478/13

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„Scheckheftgepflegt“ als vereinbarte Beschaffenheit – Online-Inserat

Gibt der Verkäufer eines Gebrauchtwagens in einem Online-Inserat an, das Fahrzeug sei „scheckheftgepflegt“, so hat er die Pflicht, dem Käufer ein Fahrzeug zu übergeben und zu übereignen, das in einer autorisierten Fachwerkstatt den vom Hersteller vorgeschriebenen und im „Scheckheft“ dokumentierten Inspektionen unterzogen wurde. Denn die Parteien haben eine entsprechende Beschaffenheitsvereinbarung (§ 434 I 1 BGB) auch dann getroffen, wenn im schriftlichen Kaufvertrag selbst nicht erwähnt ist, dass das Fahrzeug „scheckheftgepflegt“ sei.

AG München, Urteil vom 19.06.2015 – 191 C 8106/15

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„Abgelesener Tachostand“ als bloße Wissensmitteilung eines Kfz-Verkäufers (R)

Vermerkt der Verkäufer eines Gebrauchtwagens im Kaufvertrag den „abgelesenen Tachostand“, liegt hinsichtlich der tatsächlichen Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs weder eine Garantie (§ 443 I Fall 1 BGB) noch eine Beschaffenheitsvereinbarung (§ 434 I 1 BGB) vor. Bei der Angabe handelt es sich vielmehr um eine bloße Wissenserklärung oder – besser – Wissensmitteilung.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.06.2015 – 14 U 158/13
(vorangehend: LG Offenburg, Urteil vom 25.10.2013 – 3 O 180/12)

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