Navigation

Probleme beim Autokauf?

Probleme beim Autokauf?

Sie haben ein rechtliches Problem beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs?

Schildern Sie mir Ihren Fall.

Ich prüfe kostenlos und unverbindlich, ob und wie ich Ihnen weiterhelfen kann.

Fall schildern

Kategorien

Archiv

Archiv

Header (Autohaus)

Probleme beim Autokauf?

Als spezialisierter Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne weiter – ganz gleich, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.

Jetzt Ihren Fall schildern

Verkürzte Verjährung von Mängelansprüchen beim Verbrauchsgüterkauf

  1. Bei einem Verbrauchsgüterkauf über einen Gebrauchtwagen kann die Verjährung der Mängelansprüche des Käufers unter den Voraussetzungen des § 476 II BGB auf ein Jahr verkürzt werden. Den Anforderungen des § 476 II 2 Nr. 1 BGB ist jedenfalls dann noch genügt, wenn der Käufer unmittelbar bei Unterzeichnung des Kaufvertrags eigens auf die Verkürzung der Verjährungsfrist aufmerksam gemacht wird.
  2. Klärt der Verkäufer eines fünf Jahre alten Gebrauchtwagens den Käufer nicht über Dellen im Dach des Fahrzeugs auf, liegt darin jedenfalls dann kein arglistiges Verschweigen im Sinne des § 444 Fall 1 BGB, wenn das Fahrzeug nicht als unfallfrei verkauft wurde und die Dellen gewöhnliche Gebrauchsspuren sein können.

AG Lichtenberg, Urteil vom 19.12.2025 – 10 C 5168/24

Mehr lesen »

Keine Offenbarungspflicht bei Mangelbeseitigung in Eigenleistung

  1. Arglist des Verkäufers in Bezug auf das Fortbestehen eines Mangels kann zu verneinen sein, wenn der Verkäufer aufgrund konkreter – von ihm darzulegender und gegebenenfalls zu beweisender – Umstände davon ausgehen darf, der Mangel sei vollständig und dauerhaft beseitigt. Daher rechtfertigt eine objektiv unzureichende Mangelbeseitigung den Arglistvorwurf nur, wenn der Verkäufer konkrete Anhaltspunkte für das Fortbestehen des Mangels hatte.
  2. Auch bei einer Mangelbeseitigung in Eigenleistung ist der Verkäufer ohne Anhaltspunkte für eine fehlgeschlagene dauerhafte Beseitigung des Mangels nicht verpflichtet, den Käufer auf den früheren Mangel und die vorgenommenen Reparaturarbeiten hinzuweisen.

OLG Celle, Urteil vom 19.12.2025 – 4 U 156/25

Mehr lesen »

Kfz-Kaufvertrag trotz falsch beschriftetem Bestellbutton

  1. Beschriftet ein Kraftfahrzeughändler die Schaltfläche, mit der ein Verbraucher eine auf den Erwerb eines Neuwagens gerichtete Onlinebestellung abgibt, lediglich mit „Bestellen“, genügt dies nicht den Anforderungen des § 312j III 2 BGB. Dieser Verstoß steht dem Zustandekommen eines Kaufvertrags aber jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Verbraucher den Onlineshop des Händlers zielgerichtet aufsucht, um einen Neuwagen zu erwerben, die auf den Erwerb gerichtete Bestellung auch abgibt und die damit verbundene Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises für ihn offenkundig ist. In einem solchen Fall ist § 312j IV BGB teleologisch zu reduzieren; zumindest aber ist es dem Verbraucher nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt, sich auf § 312j IV BGB zu berufen.
  2. Verwendet ein Kraftfahrzeughändler beim Abschluss von Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern im Fernabsatz eine selbst formulierte Widerrufsbelehrung und gibt er darin seine Postanschrift sowie seine E-Mail-Adresse an, ist die zusätzliche Angabe seiner Telefonnummer nicht erforderlich. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Telefonnummer des Händlers ohne Weiteres auf dessen Internetseite zugänglich ist (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 25.02.2025 – VIII ZR 143/24, NJW 2025, 1268 = juris Rn. 5 ff.).

OLG Braunschweig, Urteil vom 18.12.2025 – 9 U 71/25

Mehr lesen »

Innergemeinschaftliche Lieferung: Gelangensbestätigung keine Voraussetzung für Vertrauensschutz

Die Gewährung von Vertrauensschutz nach § 6a IV 1 UStG setzt jedenfalls seit Inkrafttreten des § 17a UStDV in der Fassung der Elften Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung vom 25.03.2013 (BGBl. 2013 I, 602) zum 01.10.2013 nicht voraus, dass der Unternehmer eine Gelangensbestätigung im Sinne des § 17a II Nr. 2 UStDV besitzt.

BFH, Urteil vom 18.12.2025 – V R 3/25

Mehr lesen »

Erheblicher Mangel eines Elektrofahrzeugs wegen zu geringer WLTP-Reichweite

Ein batterieelektrisches Elektrofahrzeug weist einen erheblichen Mangel auf, der den Käufer zum Rücktritt berechtigt, wenn seine im WLTP-Testverfahren ermittelte Reichweite um 10 % oder mehr zum Nachteil des Käufers von der vom Fahrzeughersteller angegebenen WLTP-Reichweite abweicht (hier: 281 km statt 332 km; Δ ≈ 18 %). Dies gilt erst recht, wenn auch unter Berücksichtigung der Batteriedegradation die im WLTP-Testverfahren ermittelten Reichweiten in diesem Sinne erheblich voneinander abweichen.

LG Wuppertal, Urteil vom 18.12.2025 – 10 O 282/23

Mehr lesen »

Nutzungsausfallentschädigung nach mangelhafter Reparatur eines Kraftfahrzeugs

Leitet der Besteller nach einer mangelhaften Reparatur seines Kraftfahrzeugs zeitnah ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um Beweise vor einer anderweitigen Instandsetzung des Fahrzeugs zu sichern, verstößt er nicht gegen seine Schadensminderungsobliegenheit, wenn er die Reparatur bis zum Abschluss des selbstständigen Beweisverfahrens zurückstellt und dessen Dauer nicht zu vertreten hat. Die vom Werkunternehmer für diesen Zeitraum geschuldete Nutzungsausfallentschädigung ist weder wegen der langen Dauer des Nutzungsausfalls zu kürzen noch schematisch auf den Wert des Fahrzeugs begrenzt.

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.12.2025 – 6 U 76/24

Mehr lesen »

Normaler Verschleiß als Sachmangel eines Gebrauchtwagens – gelängte Steuerkette

  1. Auch normaler, also weder atypischer noch ungewöhnlicher Verschleiß stellt bei einem Gebrauchtwagen grundsätzlich einen Sachmangel dar, wenn er sicherheitsrelevante Teile betrifft. Eine gelängte Steuerkette ist deshalb ein Sachmangel, weil die Längung wegen der dadurch verursachten Verschiebung der Steuerzeiten zum Verlust der sicheren Betriebsbereitschaft des Fahrzeugs führen kann.
  2. Dass nach der Reparatur eines Fahrzeugs in einem Fehlerspeicher gespeicherte Daten gelöscht werden, ist dem Käufer nicht als Beweisvereitelung anzulasten, wenn er als Laie keinen Anlass hatte, diese Daten als mögliches Beweismittel zu sichern, und der Verkäufer zuvor selbst Zugriff auf sie hatte.

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.12.2025 – 6 U 114/24
(vorangehend: LG Potsdam, Urteil vom 25.10.2024 – 6 O 179/22)

Mehr lesen »

Untersuchungs- und Rügeobliegenheit beim Handelskauf eines Neuwagens

  1. Bei einem beiderseitigen Handelskauf eines Neuwagens kann die Untersuchungsobliegenheit, die den Käufer nach § 377 I HGB trifft, eine zeitnahe Funktionsprüfung elektronischer Assistenzsysteme umfassen, wenn diese ohne technischen Sachverstand möglich ist.
  2. Treten bei einem Neufahrzeug wiederholt Fehlermeldungen oder sonstige Auffälligkeiten auf, die auf einen Mangel hindeuten können, muss der kaufmännische Käufer diesen Verdachtsmomenten nachgehen. Er darf nicht abwarten, bis sich der Verdacht zur Gewissheit über das Vorliegen eines Mangels verdichtet.
  3. Nach der Entdeckung eines Mangels muss der kaufmännische Käufer diesen dem Verkäufer regelmäßig innerhalb von ein bis zwei Werktagen anzeigen. Die Rügefrist beginnt nicht erst mit der Klärung der Mangelursache; für eine ordnungsgemäße Mängelrüge genügt vielmehr die Mitteilung des Erscheinungsbilds des Mangels in allgemeiner Form.

OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.11.2025 – 9 U 115/25
(nachfolgend: OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.03.2026 – 9 U 115/25)

Mehr lesen »

Keine Nutzungsausfallentschädigung bei tatsächlicher Nutzung eines nicht verkehrssicheren Fahrzeugs

Ein Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung scheidet aus, wenn der Käufer ein mangelbedingt nicht verkehrssicheres Fahrzeug trotz des Mangels tatsächlich uneingeschränkt weiter nutzt. Dass er das Fahrzeug mangels Verkehrssicherheit rechtlich nicht hätte nutzen dürfen, begründet für sich genommen keinen Nutzungsausfallschaden. Hierfür bedarf es vielmehr eines tatsächlichen Fortfalls der Nutzungsmöglichkeit und damit eines fühlbaren wirtschaftlichen Nachteils.

OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 19.11.2025 – 9 U 44/25
(nachfolgend: OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 11.12.2025 – 9 U 44/25)

Mehr lesen »

Mangelbedingter Rücktritt vom Verbrauchsgüterkauf ohne Fristsetzung

  1. § 475d I Nr. 2 BGB erlaubt dem Käufer bei einem Verbrauchsgüterkauf (§ 474 I BGB) einen Rücktritt ohne Fristsetzung, wenn sich trotz einer vom Verkäufer versuchten Nacherfüllung ein Mangel zeigt. Dies ist bei einer Nacherfüllung durch Nachbesserung (§ 439 I Fall 1 BGB) jedenfalls dann der Fall, wenn entweder der Mangel, wegen dessen der Nachbesserungsversuch unternommen wurde, fortbesteht oder im Zuge der Nachbesserung ein weiterer Defekt verursacht wurde, der – hätte er zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen – einen Mangel im rechtlichen Sinne darstellen würde. Ebenso dürfte es sich verhalten, wenn sich trotz Behebung des gerügten Mangels ein Mangel zeigt, der bereits bei Gefahrübergang vorlag oder von dem gemäß § 477 I 1 BGB zu vermuten ist, dass er bereits bei Gefahrübergang vorlag.
  2. Bei einem hochwertigen Fahrzeug, das bei der Übergabe an den Käufer eine Laufleistung von nur 33 km aufweist, stellt eine Vielzahl tiefer Kratzer, deren Beseitigung Kosten in Höhe von mehr als 10 % des Kaufpreises verursachen würde, einen schwerwiegenden Mangel im Sinne von § 475d I Nr. 3 BGB dar, der den Käufer zum sofortigen Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.

LG Wiesbaden, Urteil vom 18.11.2025 – 4 O 81/24

Mehr lesen »