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Probleme beim Autokauf?

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Kfz-Käufer darf bei Angabe „TÜV neu“ ein mangelfreies Fahrzeug erwarten

  1. Mit dem Hinweis „TÜV neu“ erklärt der Verkäufer eines Gebrauchtwagens zum einen, dass das Fahrzeug erfolgreich einer Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO) unterzogen wurde. Zum anderen beschreibt der Hinweis – jedenfalls in gewissem Umfang – den technischen Zustand des Fahrzeugs: „TÜV neu“ heißt für einen Kaufinteressenten, dass entweder bei der Hauptuntersuchung keine erheblichen Mängel festgestellt oder festgestellte Mängel vom Verkäufer beseitigt wurden.
  2. Bei der Versteigerung von Gebrauchtfahrzeugen auf eBay kommt, wenn die Versteigerung zu Ende geführt wird, zwar ohne weiteres Zutun ein verbindlicher Kaufvertrag zustande. Wird jedoch – wie in der Praxis häufig – nach dem Ende der Versteigerung gleichwohl ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen, etwa weil die Parteien bestimmte Bedingungen oder Klarstellungen festhalten wollen, so ist in der Regel anzunehmen, dass für diesen Vertrag das eBay-Angebot auch dann maßgeblich sein soll, wenn es dort nicht mehr ausdrücklich erwähnt wird. Nichts anderes kann für das Weiterwirken des Angebots gelten, wenn der schriftliche Kaufvertrag nach einem (vorzeitigen) Abbruch der Internetauktion geschlossen wird.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.01.2014 – 9 U 233/12

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Gerichtsstand für Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises – Rücktritt

Ist ein Kaufvertrag beiderseits erfüllt worden und klagt der Käufer nach einem Rücktritt auf Rückzahlung des Kaufpreises, Zug um Zug gegen Rückgewähr der Kaufsache, so ist Erfüllungsort und damit besonderer Gerichtsstand i. S. von § 29 I ZPO der Ort, an dem sich die Kaufsache zur Zeit des Rücktritts nach dem Vertrag befindet.

OLG München, Urteil vom 13.01.2014 – 19 U 3721/13

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Angebotsrücknahme bei Internetauktion

Der Erklärungsinhalt eines im Rahmen einer Internetauktion abgegebenen Verkaufsangebots ist unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens zu bestimmen, das auf seiner internetplattform das Forum für die Auktion bietet. Kommt nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Falle der Rücknahme des Angebots ein Kaufvertrag mit dem zu dieser Zeit Höchstbietenden nicht zustande, sofern der Anbietende gesetzlich dazu berechtigt war, sein Angebot zurückzuziehen, ist dies aus der Sicht der an der Internetauktion teilnehmenden Bieter dahin zu verstehen, dass das Angebot des Verkäufers unter dem Vorbehalt einer berechtigten Angebotsrücknahme steht (Bestätigung von BGH, Urt. v. 08.06.2011 – VIII ZR 305/10, NJW 2011, 2643).

BGH, Urteil vom 08.01.2014 – VIII ZR 63/13

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Individualvertragliche Beschränkung der Käuferrechte beim Gebrauchtwagenkauf

Heißt es in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag unter anderem, das Fahrzeug sei „extrem verschlissen“ und es habe „viele Mängel und vermutlich nur eine kurze Restlebensdauer“, so kann darin eine unzulässige Beschränkung der Käuferrechte liegen, auf die sich der Verkäufer gemäß § 475 I BGB nicht berufen darf. Davon kann auszugehen sein, wenn der Gebrauchtwagen sich in einem seinem Alter und seiner Laufleistung entsprechenden Zustand befindet, der Kaufpreis dem Listenpreis für ein vergleichbares Fahrzeug entspricht und der Verkäufer die (unzutreffende) Beschreibung des Fahrzeugs damit erklärt, dass er keine Haftung für Sachmängel übernehmen wolle.

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.01.2014 – 4 U 20/12

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Nachforschungspflicht eines Gebrauchtwagenkäufers – gutgläubiger Erwerb

Bei einem Gebrauchtwagenkauf liegt eine „Verdachtssituation“ vor und besteht deshalb für den potenziellen Käufer Anlass zu weiteren Nachforschungen, wenn der Verkäufer und der in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) verzeichnete Halter nicht identisch sind. Das gilt auch beim Verkauf eines Gebrauchtwagens unter Privatleuten, und es gilt erst recht, wenn auch weitere Umstände verdächtig sind.

LG Köln, Urteil vom 07.01.2014 – 22 O 312/12
(nachfolgend: OLG Köln, Beschluss vom 28.04.2014 – 11 U 14/14)

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Frist zur Nacherfüllung – Erfüllungsort

  1. Ist die vom Käufer gemäß § 281 I BGB oder § 323 I BGB gesetzte Frist zur Nacherfüllung zu kurz, ist die Fristsetzung nicht unwirksam, sondern wird eine angemessene Frist in Gang gesetzt, die gegebenenfalls vom Gericht in einem späteren Prozess festgestellt wird.
  2. Der Erfüllungsort der Nacherfüllung ist letztlich – wenn die Parteien diesbezüglich nichts vereinbart haben und sich auch aus den Umständen, insbesondere der Natur des Schuldverhältnisses, keine abschließenden Erkenntnisse gewinnen lassen – an dem Ort anzusiedeln, an dem der Verkäufer zum Zeitpunkt der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung hatte.
  3. Eine Nacherfüllung darf allerdings nicht mit erheblichen Unannehmlichkeiten für den Verbraucher verbunden sein. Erhebliche Unannehmlichkeiten können sich für einen Kfz-Käufer daraus ergeben, dass er ein nicht fahrtüchtiges Fahrzeug von seinem Wohnsitz zum weit entfernten Sitz des Verkäufer transportieren müsste. In einem solchen Fall ist es geboten, den Belegenheitsort der Kaufsache als Erfüllungsort der Nacherfüllung anzusehen.

LG Koblenz, Urteil vom 20.12.2013 – 3 O 296/13
(nachfolgend: OLG Koblenz, Urteil vom 20.04.2015 – 12 U 97/14)

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Beschaffenheitsvereinbarung aufgrund von Angaben in einem „AutoScout24.de“-Inserat

  1. Angaben, die ein Kfz-Verkäufer in einem – hier: auf der Internettplattform „AutoScout24.de“ veröffentlichten – Inserat zur Ausstattung des Fahrzeugs macht, werden regelmäßig Inhalt einer Beschaffenheitsvereinbarung i. S. von § 434 I 1 BGB (im Anschluss an LG Karlsruhe, Urt. v. 15.02.2010 – 1 S 59/09, DAR 2010, 528 f.). Das gilt aber nicht, wenn der Verkäufer vor Abschluss des Kaufvertrags klar und unmissverständlich darauf hinweist, dass er keine Gewähr dafür geben könne, dass das Fahrzeug das in dem Inserat angegebene Ausstattungsmerkmal – hier: einen Tempomaten – aufweise (im Anschluss an OLG Koblenz, Beschl. v. 25.01.2011 – 2 U 590/10, NJOZ 2012, 343, 344).
  2. Trägt der Verkäufer substanziiert vor, dass er sich gegenüber dem Käufer vor Abschluss des Kaufvertrags klar und unmissverständlich von den Angaben in dem (Internet-)Inserat distanziert habe, dann muss der Käufer das Gegenteil beweisen. Denn er ist für das Zustandekommen und den Inhalt einer Beschaffenheitsvereinbarung darlegungs- und beweisbelastet.

OLG Köln, Beschluss vom 18.12.2013 – 11 U 96/13
(vorangehend: LG Köln, Urteil vom 04.07.2013 – 29 O 264/12OLG Köln, Beschluss vom 04.11.2013 – 11 U 96/13)

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Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrags bei Finanzierung

  1. Ein Kfz-Käufer, der zur Finanzierung des Kaufpreises gesondert ein Darlehen aufgenommen hat, kann nach einem mangelbedingten Rücktritt vom Kaufvertrag vom Verkäufer grundsätzlich den vom Darlehensgeber ausgezahlten Betrag zurückverlangen. Das gilt auch, wenn der Käufer nach § 359 Satz 1 BGB berechtigt ist, dem Darlehensgeber die Einwendungen aus dem Kaufvertrag entgegenzuhalten. Denn von dieser Möglichkeit kann der Käufer zwar Gebrauch machen, er muss es aber nicht.
  2. Für die Beurteilung, ob ein Mangel i. S. des § 323 V 2 BGB unerheblich und deshalb ein Rücktritt des Käufers ausgeschlossen ist, ist auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung abzustellen. War zu diesem Zeitpunkt die Ursache eines Mangels noch nicht bekannt und deswegen nicht absehbar, ob und mit welchem Aufwand der Mangel beseitigt werden kann, kann dem Mangel die Erheblichkeit nicht abgesprochen werden. Daran ändert nichts, dass durch ein später im Verlauf eines Rechtsstreits eingeholtes Gutachten die Ursache des Mangels offenbar wird und sich herausstellt, dass der Mangel mit verhältnismäßig geringem Kostenaufwand beseitigt werden kann.

LG Saarbrücken, Urteil vom 16.12.2013 – 12 O 196/12

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Gutgläubiger Erwerb eines Gebrauchtwagens

Eine bewegliche Sache kommt dem mitbesitzenden Eigentümer nicht i. S. von § 935 I BGB abhanden, wenn er selbst den unmittelbaren Besitz ohne Willen des eigentumslosen Mitbesitzers freiwillig aufgibt.

BGH, Urteil vom 13.12.2013 – V ZR 58/13

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Beschaffenheitsvereinbarung beim Gebrauchtwagenkauf – Gewährleistungsausschluss

  1. Der Verkäufer kann sich insoweit nicht mit Erfolg auf einen Gewährleistungsausschluss berufen, wie kaufvertraglich eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache (hier: die Unfallfreiheit eines Gebrauchtwagens) vereinbart wurde und diese fehlt (im Anschluss an (BGH, Urt. v. 29.11.2006 – VIII ZR 92/06, NJW 2007, 1346).
  2. Vereinbart ist eine Beschaffenheit, wenn der Verkäufer aus Sicht eines verständigen Dritten in der Position des Käufers vertraglich verpflichtet ist, die Kaufsache in einem bestimmten Zustand zu übereignen. Ein besonderer Einstandswille des Verkäufers, wie er früher für die Zusicherung verlangt wurde (§ 459 II BGB a.F.), ist für eine Beschaffenheitsvereinbarung nicht erforderlich.
  3. Keine Beschaffenheitsvereinbarung, sondern nur eine Wissensmitteilung liegt vor, wenn sich der Verkäufer bezüglich einer Beschaffenheit des Kaufgegenstandes ausdrücklich auf eine bestimmte Quelle bezieht und damit zum Ausdruck bringt, dass es sich dabei nicht um eigenes Wissen handelt. So führt die Erklärung „Unfallschäden laut Vorbesitzer: nein“ nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung.

AG Büdingen, Urteil vom 13.12.2013 – 2 C 1/13
(nachfolgend: LG Gießen, Urteil vom 07.05.2014 – 1 S 14/14)

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