Im Verfahren über die Zulassung von Kraftfahrzeugen wird der anerkannte Sachverständige zwar hoheitlich tätig, doch obliegt ihm die Pflicht zur sachgemäßen Untersuchung eines Fahrzeugs nicht gegenüber dem Käufer eines neu zuzulassenden Gebrauchtwagens, der dadurch einen Vermögensschaden erleidet, dass der Sachverständige Mängel bei dem Fahrzeug fahrlässig übersieht.
BGH, Urteil vom 11.01.1973 – III ZR 32/71
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Ein Kfz-Händler, der beim Verkauf eines Neufahrzeugs ein Fahrzeug in Zahlung nimmt und über das Baujahr dieses Fahrzeugs arglistig getäuscht wird, ist nicht darauf beschränkt, wegen der unrichtigen Angabe des Baujahrs Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Vielmehr kann er den mit dem Neuwagenkäufer geschlossenen Kaufvertrag im Ganzen wegen arglistiger Täuschung anfechten.
BGH, Urteil vom 24.01.1968 – VIII ZR 54/67
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Fragt der Käufer eines Gebrauchtwagens den Verkäufer ausdrücklich danach, ob das angebotene Fahrzeug in einen Unfall verwickelt war, so muss der Verkäufer den Käufer regelmäßig auch dann über einen Unfall, bei dem das Fahrzeug beschädigt wurde, aufklären, wenn dieser Unfall nach Auffassung des Verkäufers nur zu einem „Blechschaden“ ohne weitere nachteilige Folgen geführt hat. Etwas anderes mag allenfalls bei ausgesprochenen „Bagatellschäden“ gelten.
BGH, Urteil vom 20.03.1967 – VIII ZR 288/64
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Nimmt ein Kfz-Händler bei der Veräußerung eines Neuwagens einen Gebrauchtwagen des Erwerbers für einen Teil des Kaufpreises in Zahlung, so liegt im Regelfall kein Tauschvertrag, sondern ein Kaufvertrag vor, bei dem der Käufer das Recht hat, einen vertraglich festgelegten Teil des Kaufpreises durch Hingabe des Gebrauchtwagens zu tilgen.
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Ist der vom Käufer in Zahlung gegebene Gebrauchtwagen mangelhaft, so kann der Verkäufer grundsätzlich gegen Rückgabe des Gebrauchtwagens die Zahlung des Kaufpreises auch insoweit verlangen, als er durch die Inzahlungnahme des Gebrauchtwagens getilgt werden sollte.
BGH, Urteil vom 18.01.1967 – VIII ZR 209/64
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Zur Frage der groben Fahrlässigkeit beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs durch einen Gebrauchtwagenhändler, dem ein gefälschter Kraftfahrzeugbrief vorgelegt wird.
BGH, Urteil vom 23.05.1966 – VIII ZR 60/64
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