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Probleme beim Autokauf?

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Kategorie: Gebrauchtwagen

Mangel eines Gebrauchtwagens bei falscher Umweltplakette

  1. Ein gebrauchtes Kraftfahrzeug (hier: ein Wohnmobil) ist mangelhaft, wenn es mit einer nicht seinem Umweltstatus entsprechenden (gelben) Feinstaubplakette versehen ist, diese nach einer Ummeldung nicht wieder erteilt werden kann und es dem Käufer deshalb – entgegen der bei Abschluss des Kaufvertrags vorausgesetzten Verwendung – verwehrt ist, mit dem Fahrzeug bestimmte als Umweltzonen ausgewiesene Bereiche zu befahren.
  2. Heißt es im Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen, für das Fahrzeug bestehe „keine Garantie“, so bedeutet dies im Allgemeinen, dass der Verkäufer für Mängel nicht einstehen, also die Gewährleistung ausschließen will.
  3. Der Umstand, dass ein Unternehmer einen Gebrauchtwagen an einen Verbraucher verkauft, führt für sich genommen noch nicht zu einem Verbrauchsgüterkauf i. S. des § 474 I BGB. Erforderlich ist darüber hinaus eine ursächliche Verknüpfung zwischen der unternehmerischen Tätigkeit als solcher und dem in Rede stehende Geschäft.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2012 – I-3 U 63/11
(nachfolgend: BGH, Urteil vom 13.03.2013 – VIII ZR 186/12)

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Mangel eines Gebrauchtwagens bei mehrjährigem Einsatz als Fahrschulwagen

Bei einem Gebrauchtwagen kann schon das Risiko eines übermäßigen Verschleißes durch eine atypische Vorbenutzung, mit der der Käufer nicht rechnen muss (hier: mehrjähriger Einsatz als Fahrschulwagen), einen Sachmangel begründen.

LG Aachen, Urteil vom 15.05.2012 – 8 O 29/11
(nachfolgend: OLG Köln, Urteil vom 19.02.2013 – 14 U 15/12)

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Angabe der Laufleistung beim Gebrauchtwagenkauf

  1. Wird in einem Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen unter „Fahrzeugangaben“ der Kilometerstand genannt, ist diese Angabe aus der maßgeblichen Sicht des (potenziellen) Käufers nicht als bloße Wiedergabe des Tachometerstands, sondern als Angabe der Laufleistung zu verstehen. Das gilt aber nicht, wenn es im Kaufvertrag ausdrücklich heißt „Kilometerstand laut Tacho“.
  2. Ein Gebrauchtwagen, der statt einer vereinbarten Laufleistung von 158.000 km tatsächlich eine Laufleistung von über 300.000 km aufweist, hat einen nicht unerheblichen Sachmangel.
  3. Ein pauschaler Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht für das Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit (§ 434 I 1 BGB). Der Ausschluss erstreckt sich vielmehr nur auf Mängel, die darin bestehen, dass die Kaufsache sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, oder dass sie für die gewöhnliche Verwendung ungeeignet ist und keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

OLG Schleswig, Beschluss vom 27.04.2012 – 5 W 16/12

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Gutgläubiger Erwerb eines unterschlagenen Wohnmobils

  1. Der Käufer eines gebrauchten Kraftfahrzeugs (hier: eines Wohnmobils) darf regelmäßig auf das Eigentum des Verkäufers vertrauen, wenn dieser sich im Besitz des Fahrzeugs befindet und dem Käufer Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief aushändigen kann. Der Käufer handelt nicht ohne Weiteres grob fahrlässig, wenn er sich nicht der Identität des Verkäufers vergewissert. Ebenso ergeben aus einem relativ günstigen Kaufpreis nicht zwingend Gesichtspunkte, die einem gutgläubigen Eigentumserwerb entgegenstehen.
  2. Handelt der Verkäufer eines Gebrauchtfahrzeugs unter falschem Namen, so hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, ob die tatsächlich handelnde Person oder derjenige, unter dessen Namen sie auftritt, als Verkäufer anzusehen ist. Wird der Gebrauchtwagenkauf unter Anwesenden „vor Ort“ vollständig abgewickelt – Übergabe des Fahrzeugs und der Kfz-Papiere; Barzahlung des Kaufpreises –, wird die als Verkäufer handelnde Person Vertragspartner, nicht derjenige, unter dessen Namen sie auftritt.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.03.2012 – 9 U 143/10
(nachfolgend: BGH, Urteil vom 01.03.2013 – V ZR 92/12)

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Sicherstellung eines Gebrauchtwagens als behebbarer Rechtsmangel (R)

Eine wegen Diebstahlverdachts vorgenommene Sicherstellung eines Gebrauchtwagens nach § 94 I StPO kann einen Rechtsmangel begründen, wenn sie zu einem dauerhaften Entzug des Fahrzeugs führt.

OLG Hamm, Urteil vom 29.03.2012 – I-28 U 150/11

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Keine Obliegenheit des Gebrauchtwagenhändlers zur Untersuchung auf Unfallschäden

  1. Ein Kfz-Händler handelt nicht schon dann grob fahrlässig i. S. des § 442 I 2 BGB, wenn er ein anzukaufendes Fahrzeug ohne besonderen Anlass nicht auf Unfallschäden untersucht. Der Händler mag zwar seine eigenen Interessen vernachlässigen, wenn er ein Fahrzeug von einem Privatmann kauft und dessen Angabe, das Fahrzeug sei unfallfrei, vertraut Es ist aber jedenfalls bei einem erst knapp vier Jahre alten Gebrauchtwagen, der auf den ersten Blick unbeschädigt zu sein scheint und lediglich einen weiteren Vorbesitzer hat, nicht schlechthin unverständlich, dass der Händler von einer Untersuchung absieht.
  2. Als „Bagatellschäden“ gelten bei einem Personenkraftwagen nur ganz geringfügige, äußerer (Lack-)Schäden, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war. Ob das Fahrzeug fachgerecht repariert worden ist, ist nicht von Bedeutung.

OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 21.03.2012 – 15 U 258/10
(nachfolgend: BGH, Urteil vom 19.12.2012 – VIII ZR 117/12)

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Fehlende Herstellergarantie als Mangel eines Gebrauchtwagens

  1. Gibt der private Verkäufer eines Gebrauchtwagens bei dessen Beschreibung ohne jeden Zusatz an, für das Fahrzeug bestehe eine Garantie, kann aus der maßgeblichen Empfängersicht nur eine noch laufende Herstellergarantie gemeint sein. Gebrauchtwagengarantien, wie sie – auch über Versicherer – im gewerblichen Kfz-Handel angeboten werden, liegen bei einem Privatverkauf offensichtlich außerhalb des Erwartungshorizonts der beteiligten Verkehrskreise.
  2. Besteht für einen Gebrauchtwagen entgegen dem vertraglich Vereinbarten keine Herstellergarantie (mehr), liegt jedenfalls bei einem Jahreswagen mit einer Laufleistung von ca. 25.000 km, den der Käufer für rund 21.000 € erworben hat, ein erheblicher Mangel vor. Denn bei einem solchen Fahrzeug ist das Bestehen einer Herstellergarantie mit üblichem Umfang mit Blick auf die erhebliche Restlaufzeit und den Wert des Fahrzeugs sowie angesichts der für eine Reparatur üblicherweise anfallenden Kosten für den Käufer von garavierender Bedeutung.
  3. Ist in einem Kfz-Kaufvertrag eine bestimmte Beschaffenheit des Fahrzeugs vereinbart und wird zugleich die Haftung des Verkäufers für Sachmängel pauschal ausgeschlossen, so gilt der Haftungsausschluss regelmäßig nicht, wenn das Fahrzeug deshalb mangelhaft ist, weil es der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit nicht entspricht. Der Haftungsausschluss gilt vielmehr nur für Mängel i. S. des § 434 I 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGB.

OLG Schleswig, Urteil vom 15.03.2012 –  5 U 103/11

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Abtretungsverbot mit Zustimmungsvorbehalt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Gebrauchtwagenhändlers

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Gebrauchtwagenhändlers können auch für den Fall, dass der Fahrzeugkäufer Verbraucher ist, wirksam vorsehen, dass der Käufer Ansprüche aus dem Kaufvertrag nur mit Zustimmung des Händlers an einen Dritten abtreten darf. Denn der Verkäufer eines gebrauchten Pkw hat ein berechtigtes Interesse daran, dass er sich über Gewährleistungsansprüche nur mit dem Käufer und nicht mit einem Dritten auseinandersetzen muss.

LG Bautzen, Urteil vom 09.03.2012 – 2 O 291/11

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Zur Auslegung der Bezeichnung „Austauschmotor“ bei einem Privatverkauf

Bei einem Kauf unter fachunkundigen Privaten hat die Angabe, ein Gebrauchtwagen verfüge über einen „Austauschmotor“, grundsätzlich lediglich den Erklärungsinhalt, dass sich nicht mehr der Originalmotor im Fahrzeug befindet.

OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.02.2012 – 1 U 122/11-35

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Erwerb eines Gebrauchtwagens von einem fliegenden Zwischenhändler

  1. Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens muss den Käufer vor Abschluss des Kaufvertrags ungefragt darüber aufklären, dass er selbst das Fahrzeug von einem nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragenen („fliegenden“) Zwischenhändler erworben hat.
  2. Bei einem Gebrauchtwagen stellt ein fachgerecht behobener Bagatellschaden keinen Sachmangel dar.

LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 24.02.2012 – 2 O 126/09
(nachfolgend: OLG Naumburg, Urteil vom 14.08.2012 – 1 U 35/12)

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