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Probleme beim Autokauf?

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Kategorie: Allgemeines

Eindringen von Wasser in den Innenraum eines Pkw – Verjährung

  1. Der Innenraum eines Pkw muss gegen das unkontrollierte Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein. Ist dies nicht der Fall, sondern dringt Regenwasser über eine undichte Karosserieverbindung in den Innenraum ein, liegt ein Sachmangel vor.
  2. Ob Mängelbeseitigungsversuche des Verkäufers nur zu einer Hemmung (§ 203 BGB) oder zu einem Neubeginn (§ 212 I Nr. 1 BGB) der Verjährung der Mängelansprüche des Käufers führen, hängt davon ab, ob die Versuche als konkludentes Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Verkäufers anzusehen sind. Das ist keineswegs regelmäßig, sondern nur dann anzunehmen, wenn der Verkäufer aus der Sicht des Käufers nicht nur aus Kulanz oder zur gütlichen Beilegung eines Streits, sondern in dem Bewusstsein handelt, zur Mängelbeseitigung verpflichtet zu sein.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.2013 – I-5 U 5/13

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Abbruch einer eBay-Auktion wegen fehlender Angabe eines Mindestpreises

Wird eine eBay-Auktion abgebrochen, weil wegen eines Eingabe- oder eines Systemfehlers in dem Verkaufsangebot entgegen der Absicht des Anbieters kein Mindestpreis genannt wird, kommt kein Kaufvertrag mit dem im Zeitpunkt des Auktionsabbruchs Höchstbietenden zustande.

OLG Hamm, Urteil vom 04.11.2013 – 2 U 94/13

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Grenzüberschreitender Kfz-Kauf in der EU – Gerichtsstand

Art. 15 I lit. c der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass das zum Ausrichten der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit auf den Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers eingesetzte Mittel, das heißt eine Internetseite, nicht kausal sein muss für den Vertragsschluss mit diesem Verbraucher. Liegt eine solche Kausalität vor, ist dies allerdings ein Indiz dafür, dass der Vertrag an eine solche Tätigkeit anschließt.

EuGH (3. Kammer), Urteil vom 17.10.2013 – C-218/12 (Emrek/Sabranovic)

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Recht zur Verweigerung der Nacherfüllung (§ 439 III BGB)

Der Verkäufer, der vorprozessual nur das Vorhandensein von Mängeln bestreitet und aus diesem Grund die Nacherfüllung insgesamt verweigert, ist in der Regel nicht daran gehindert sich auf die Unverhältnismäßigkeit der Kosten der vom Käufer gewählten Art der Nacherfüllung erst im Rechtsstreit über den Nacherfüllungsanspruch zu berufen.

BGH, Urteil vom 16.10.2013 – VIII ZR 273/12

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Einwendungsdurchgriff bei mit Kfz-Kaufvertrag verbundenem Darlehensvertrag

  1. Der Käufer und Darlehensnehmer ist bei einem mit einem Kaufvertrag i. S. von § 358 III BGB verbundenen Darlehensvertrag so zu stellen, wie er bei einem nicht finanzierten Teilzahlungsgeschäft stehen würde, bei dem er den Kaufpreis in Raten an den Verkäufer zu entrichten hätte (§ 359 Satz 1 BGB). Das heißt, dass noch offene Darlehensraten grundsätzlich wie Kaufpreisraten zu behandeln sind und der Käufer/​Darlehensnehmer sich auch gegenüber dem die Rückzahlung des Darlehens fordernden Darlehensgeber auf die Verjährung der Kaufpreisschuld berufen darf (Einwendungsdurchgriff).
  2. Für eine Hemmung der Verjährung nach § 203 BGB genügt jeder Meinungsaustausch über den geltend gemachten Anspruch oder die ihn begründenden Umstände, sofern nicht jeder Anspruch sofort und eindeutig abgelehnt wird.

OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 19.09.2013 – 15 U 11/12

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Anspruch des Verkäufers auf Nutzungswertersatz

  1. Der aus § 346 I, II Nr. 1 BGB folgende Anspruch des Verkäufers auf Nutzungswertersatz ist nicht von Amts wegen zu berücksichtigen. Vielmehr muss der Verkäufer diesen Anspruch geltend machen und so in den Rechtsstreit einführen.
  2. Arglist i. S. des § 444 BGB setzt zumindest Eventualvorsatz voraus; leichtfertige oder grob fahrlässige Unkenntnis genügt nicht. Deshalb verschweigt ein Verkäufer einen Mangel nur dann arglistig, wenn er den Mangel kennt oder zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte. Hingegen genügt es nicht, wenn sich dem Verkäufer das Vorliegen aufklärungspflichtiger Tatsachen hätte aufdrängen müssen.

OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 17.09.2013 – 15 U 42/13
(vorhergehend: LG Kassel, Urteil vom 21.12.2012 – 7 O 395/10)

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Keine Unzumutbarkeit der Nachbesserung trotz großer Distanz

Ein Kfz-Käufer muss dem Verkäufer grundsätzlich auch dann Gelegenheit zur Nacherfüllung geben, wenn er das Fahrzeug von Köln nach Berlin transportieren muss, um dem Verkäufer eine Mangelbeseitigung zu ermöglichen.

AG Wedding, Urteil vom 04.09.2013 – 13 C 31/13

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Grob fahrlässige Unkenntnis eines Mangels

Von einem gewissenhaften Käufer darf erwartet werden, dass er einen Kaufvertrag sorgsam durchliest und bei Unklarheiten nachfragt. Eine Nachfrage drängt sich geradezu auf, wenn im Kaufvertrag ein Mangel der Kaufsache aufgeführt ist und dem Käufer wegen dieses Mangels ein erheblicher Nachlass auf einen nie thematisierten „Grundpreis“ gewährt wird.

LG Köln, Urteil vom 12.08.2013 – 36 O 170/11

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Finanzierungsvertrag als Bedingung für einen Kfz-Kaufvertrag

  1. Finanziert ein Kfz-Händler den Kaufpreis für ein Fahrzeug nicht selbst und reicht er für den Käufer auch keinen Darlehensantrag beim Fahrzeughersteller bzw. dessen Bank ein, sondern überlässt er die Finanzierung des Kaufpreises dem Käufer, dannn versteht sich nicht von selbst, dass ein Kfz-Kaufvertrag mit dem Zustandekommen eines Darlehensvertrages „stehen und fallen“ soll. Eine entsprechende (aufschiebende oder auflösende) Bedingung muss vielmehr grundsätzlich ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Ein Käufer, der ein Fahrzeug vertragswidrig nicht abnimmt, schuldet grundsätzlich Schadensersatz statt der Leistung (§§ 280 I, III, 281 BGB). Der Verkäufer kann ihn deshalb in die Haftung nehmen, wenn es ihm zwar gelingt, das Fahrzeug an einen Dritten zu veräußern, er dabei aber nur einen geringeren als den ursprünglich – mit dem „abgesprungenen“ Käufer – vereinbarten Preis erzielt. Es ist aber schadensmindernd zu berücksichtigen, wenn der geringe Kaufpreis auch darauf zurückzuführen ist, dass der Verkäufer das Fahrzeug zwischenzeitlich genutzt und damit 31.500 km zurückgelegt hat.

LG Bielefeld, Urteil vom 06.08.2013 – 17 O 13/13

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Einheitlicher Erfüllungsort nach Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag

Tritt ein Käufer wegen eines Mangels der Kaufsache von einem beiderseits erfüllten Kaufvertrag zurück, so ist der Erfüllungsort für alle Rückgewähransprüche – auch für den Anspruch des Käufers auf Rückzahlung des Kaufpreises – einheitlich der Ort, an dem sich die Kaufsache zur Zeit des Rücktritts vertragsgemäß befindet.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2013 – l-22 W 19/13

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