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Probleme beim Autokauf?

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Tag: Schadensersatz

Amtspflicht der Kfz-Zulassungsstelle gegenüber Erwerbern von Kraftfahrzeugen

Die Amtspflicht der Beamten einer Zulassungsstelle, den Zeitpunkt der ersten Zulassung eines Kraftfahrzeugs sorgfältig zu ermitteln und richtig in den Fahrzeugbrief einzutragen, dient nicht dem Schutz der Vermögensinteressen der Erwerber eines Kraftfahrzeugs.

BGH, Urteil vom 26.11.1981 – III ZR 123/80

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Deliktische Haftung eines Kfz-Händlers für nicht vorschriftsmäßige Bereifung eines Gebrauchtwagens

Hat der Verkäufer eines Gebrauchtwagens dem Käufer ein mit nicht vorschriftsmäßigen Hinterreifen versehenes Fahrzeug übereignet, so kann der Käufer gegen den Verkäufer Schadensersatzansprüche wegen einer Eigentumsverletzung haben, wenn diese Reifen später einen Unfallschaden an dem Fahrzeug selbst verursachen.

BGH, Urteil vom 05.07.1978 – VIII ZR 172/77

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Verkehrssicherungspflicht des Inhabers einer Kfz-Werkstatt

Zum Umfang der Pflicht des Inhabers einer Kfz-Werkstatt, Informationen des Herstellerwerks in seinem Betrieb weiterzugeben, die Ersatzteile betreffen, von denen die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge abhängt und bei denen es leicht zu Verwechslungen kommen kann.

BGH, Urteil vom 30.05.1978 – VI ZR 113/77

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Haftung eines Gebrauchtwagenhändlers für Angaben zur Laufleistung bei einem Agenturgeschäft

Zur Haftung eines Gebrauchtwagenhändlers, der im Kundenauftrag einen von ihm selbst mit einem Ersatzmotor versehenen Gebrauchtwagen verkauft und dabei dem Käufer unrichtige Angaben über die Laufleistung dieses – von einem Dritten erworbenen – Motors macht.

BGH, Urteil vom 17.03.1976 – VIII ZR 208/74

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Haftung des als Vermittler und Abschlussvertreter auftretenden Gebrauchtwagenhändlers für Pflichtverletzungen bei Vertragsschluss

  1. Nimmt ein Kfz-Händler beim Verkauf eines Gebrauchtwagens als Vermittler und Abschlussvertreter des Verkäufers eine uneingeschränkte Sachwalterstellung ein, so haftet er grundsätzlich dem ihm vertrauenden Vertragspartner des Verkäufers für Pflichtverletzungen bei Vertragsschluss auf Ersatz des Vertrauensschadens.
  2. Zur Frage, ob ein mit dem vertretenen Verkäufer vereinbarte Gewährleistungsausschluss einer Haftung des Vertreters aus Verschulden bei Vertragsschluss entgegensteht.

BGH, Urteil vom 29.01.1975 – VIII ZR 101/73

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Haftung für (fahrlässige) Amtspflichtverletzungen eines TÜV-Sachverständigen – Amtsmissbrauch

Im Verfahren über die Zulassung von Kraftfahrzeugen wird der anerkannte Sachverständige zwar hoheitlich tätig, doch obliegt ihm die Pflicht zur sachgemäßen Untersuchung eines Fahrzeugs nicht gegenüber dem Käufer eines neu zuzulassenden Gebrauchtwagens, der dadurch einen Vermögensschaden erleidet, dass der Sachverständige Mängel bei dem Fahrzeug fahrlässig übersieht.

BGH, Urteil vom 11.01.1973 – III ZR 32/71

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Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrags nach vom Käufer verschuldeter Zerstörung des Fahrzeugs – Arglistanfechtung

Zur Rückabwicklung eines Kaufvertrags, den der Käufer wegen arglistiger Täuschung erfolgreich angefochten hat, nachdem das gekaufte Kraftfahrzeug durch einen von ihm selbst allein verschuldeten Unfall zerstört worden war (Fortführung von Senat, Urt. v. 08.01.1970 – VII ZR 130/68, BGHZ 53, 144).

BGH, Urteil vom 14.10.1971 – VII ZR 313/69

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Beschädigung eines händlerfremden Fahrzeugs bei Probefahrt – Verjährung

Beschädigt ein Kaufinteressent bei einer Probefahrt den ihm vom Kraftfahrzeughändler überlassenen Pkw, von dem er annimmt, er gehöre dem Händler, während er in Wirklichkeit einem Dritten gehört, so muss sich der Kraftfahrzeughändler die kurze Verjährung nach §§ 558, 606 BGB auch dann entgegenhalten lassen, wenn er den Kaufinteressenten nicht aus eigenem, sondern aus abgetretenem Recht des Dritten auf Schadensersatz in Anspruch nimmt.

BGH, Urteil vom 14.07.1970 – VIII ZR 1/69

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Ersatzansprüche eines Kfz-Händlers wegen Schäden an zur Probefahrt überlassenem Kfz – Verjährung

Ansprüche eines Kraftfahrzeughändlers auf Ersatz von Schäden, die ein Kaufinteressent an einem ihm zu einer Probefahrt überlassenen Kraftfahrzeug verursacht, verjähren in sechs Monaten von der Rückgabe des Wagens an ohne Rücksicht darauf, ob dieses Fahrzeug als Kaufgegenstand in Aussicht genommen war (Ergänzung zu BGH, Urt. v. 18.02.1964 – VI ZR 260/62, LM § 852 BGB Nr. 21 = NJW 1964, 1225).

BGH, Urteil vom 21.05.1968 – VI ZR 131/67

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Haftung für Amtspflichtverletzungen eines TÜV-Sachverständigen

  1. Bei der durch die StVZO übertragenen Tätigkeit übt der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr hoheitliche Befugnisse aus.
  2. Begeht er bei Ausübung dieser Tätigkeit eine Amtspflichtverletzungen, so haftet nicht der Technische Überwachungsverein, der ihn angestellt hat. Es haftet vielmehr das Land, das ihm die amtlichen Anerkennung als Sachverständiger erteilt hat.

BGH, Urteil vom 30.11.1967 – VII ZR 34/65

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