Navigation

Probleme beim Autokauf?

Probleme beim Autokauf?

Als spezialisierter Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne weiter – ganz gleich, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.

Interessiert? Rufen Sie mich unverbindlich an

(0 23 27) 8 32 59-99

oder nutzen Sie mein Kontaktformular.

Kategorien

Archiv

Archiv

Header (Autohaus)

Tag: Kfz-Steuer

Steuerliche Einordnung eines Fahrzeugs als Lkw oder Pkw – Ladefläche

  1. Fahrzeuge, deren Ladefläche die der Personenbeförderung dienende Fläche übersteigt, sind hinsichtlich der Kraftfahrzeugsteuer grundsätzlich als Lkw zu qualifizieren.
  2. Zur Ladefläche zählt auch der hintere Teil der Doppelkabine eines Pick-up, wenn das Fahrzeug lediglich über zwei zugelassene Sitzplätze (einschließlich des Fahrersitzes) verfügt und der hintere Kabinenteil ausschließlich für den Gütertransport genutzt werden kann. Daran ändert sich nichts, wenn sich zwischen den Sitzen und dem hinteren Teil der Doppelkabine keine feste Trennwand befindet und die hinteren Seitenfenster nicht verblecht sind.

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.09.2011 – 2 K 786/09

Mehr lesen »

Steuerrechtliche Einstufung eines Pickup-Fahrzeugs

  1. Die verkehrsrechtliche Einstufung eines Fahrzeugs als Lkw oder Pkw ist für die steuerrechtliche Einstufung (Kfz-Steuer) nicht bindend.
  2. Bei einem Fahrzeug (hier: einem Land Rover Defender 130 Crew Cab) handelt es sich ungeachtet der verkehrsrechtlichen Einstufung um einen Pkw, wenn die zur Personenbeförderung dienende Fläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.

FG Nürnberg, Urteil von 26.08.2010 – 6 K 489/09

Mehr lesen »

Steuerrechtliche Abgrenzung zwischen Lkw und Pkw

Fahrzeuge, die bauartbedingt weitgehend einem Pkw entsprechen und sich auch hinsichtlich des zulässigen Gesamtgewichts und der Nutzlast von einem Pkw nicht wesentlich unterscheiden, unterliegen der emissionsbezogenen Hubraumbesteuerung nach § 8 Nr. 1 KraftStG. Eine Besteuerung solcher Fahrzeuge als Lkw nach dem Fahrzeuggewicht kommt nur in Betracht, wenn die Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2.800 kg und eine Nutzlast von mehr als 800 kg haben.

BFH, Urteil vom 24.02.2010 – II R 6/08

Mehr lesen »

Beschaffenheitsvereinbarung über die steuerrechtliche Einstufung eines „Euro 3“-Neuwagens

Ein durchschnittlicher Neuwagenkäufer kann die Erklärung des Verkäufers, der Wagen sei ein „Euro 3“-Fahrzeug mit neuester Technik (u. a. einem Rußpartikelfilter), nur so verstehen, dass das Fahrzeug auch im Hinblick auf die Kraftfahrzeugsteuer als „Euro 3“-Fahrzeug gilt. Es liegt deshalb ein Mangel i. S. des § 434 I 1 BGB vor, wenn das – der Schadstoffklasse „Euro 3“ angehörende – Fahrzeug kraftfahrzeugsteuerrechtlich als „Euro 2“-Fahrzeug eingestuft wird.

LG Münster, Urteil vom 06.12.2006 – 8 O 320/06
(nachfolgend: OLG Hamm, Urteil vom 28.06.2007 – 2 U 28/07)

Mehr lesen »

Erstzulassung eines Kraftfahrzeugs – Kraftfahrzeugsteuerrecht

  1. Der Begriff der „erstmaligen Zulassung“ im Kraftfahrzeugsteuerrecht ist ein Begriff des Verkehrsrechts; seine Auslegung richtet sich nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften.
  2. Das Datum der Erstzulassung eines Fahrzeugs beschreibt den Tag, an dem das Fahrzeug erstmals allgemein und sachlich unbeschränkt zum öffentlichen Verkehr im Inland oder im Ausland mit der dafür erforderlichen Zulassung zugelassen oder in Betrieb genommen worden ist.
  3. Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten und dessen Bindung an ein bestimmtes Fahrzeug begründet keine erstmalige Zulassung des Fahrzeugs i. S. von § 3b I 3 KraftStG.

BFH, Urteil vom 23.05.2006 – VII R 27/05

Mehr lesen »