Die Gewährung von Vertrauensschutz nach § 6a IV 1 UStG setzt jedenfalls seit Inkrafttreten des § 17a UStDV in der Fassung der Elften Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung vom 25.03.2013 (BGBl. 2013 I, 602) zum 01.10.2013 nicht voraus, dass der Unternehmer eine Gelangensbestätigung im Sinne des § 17a II Nr. 2 UStDV besitzt.

BFH, Urteil vom 18.12.2025 – V R 3/25

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