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Tag: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Obliegenheit zur Mängelrüge beim Handelskauf

  1. Gestattet ein Kfz-Händler seinen Kunden in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Ansprüche auf Mängelbeseitigung auch bei anderen vom Fahrzeughersteller/-importeur anerkannten Betrieben geltend zu machen, wird damit die in § 377 I, III HGB statuierte kaufmännische Rügepflicht nicht abbedungen.
  2. Die Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erweitert auch nicht die Empfangszuständigkeit für Mängelanzeigen. Diese haben deshalb gegenüber dem Verkäufer und nicht gegenüber einem anderen vom Fahrzeughersteller/-importeur anerkannten Betrieb zu erfolgen.

LG Krefeld, Urteil vom 13.03.2014 – 3 O 311/13

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Kein Schadensersatz bei (vorzeitigem) Abbruch einer eBay-Auktion

Die Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay, dass bei vorzeitiger Beendigung einer eBay-Auktion zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Kaufvertrag zustande kommt, falls der Anbieter nicht „gesetzlich“ zur Rücknahme des Angebots berechtigt war, verstößt gegen § 308 Nr. 5 BGB und § 307 I 1 BGB und ist deshalb unwirksam.

LG Aurich, Urteil vom 03.02.2014 – 2 O 565/13

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Unwirksame Haftungsbeschränkung in Gebrauchtwagen-Garantie

  1. In einer formularmäßigen Vereinbarung über eine Gebrauchtwagengarantie, die der Fahrzeugkäufer/Garantienehmer gegen Entgelt erwirbt, ist eine Klausel, nach der Garantieansprüche davon abhängen, dass der Garantienehmer die nach den Herstellerangaben vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Verkäufer/Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen lässt, wegen unangemessener Benachteiligung des Garantienehmers unwirksam, wenn sie Garantieansprüche unabhängig davon ausschließt, ob eine Verletzung der Wartungsobliegenheit für den eingetretenen Schaden ursächlich geworden ist (Fortführung von Senat, Urt. v. 17.10.2007 – VIII ZR 251/06, WM 2008, 263; Urt. v. 12.12.2007 – VIII ZR 187/06, WM 2008, 559; Urt. v. 06.07.2011 – VIII ZR 293/10, NJW 2011, 3510).
  2. Für die Frage der Entgeltlichkeit der Garantie macht es keinen Unterschied, ob für die Garantie ein gesondertes Entgelt ausgewiesen wird oder ob der Käufer/Garantienehmer für das Fahrzeug und die Garantie einen Gesamtkaufpreis zu zahlen hat (Fortführung von Senat, Urt. v. 06.07.2011 – VIII ZR 293/10, NJW 2011, 3510).

BGH, Urteil vom 25.09.2013 – VIII ZR 206/12

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Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist im Gebrauchtwagenhandel – Reparaturhistorie

  1. Zur Frage, ob ein Händler verpflichtet ist, sich vor dem Weiterverkauf eines Gebrauchtwagens Kenntnis von einer beim Hersteller geführten „Reparaturhistorie“ des Fahrzeugs zu verschaffen.
  2. Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier eines Gebrauchtwagenkaufvertrags) „Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden.“ ist nicht nur gegenüber Verbrauchern, sondern auch im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders unwirksam (im Anschluss an Senat, Urt. v. 29.05.2013 – VIII ZR 174/12, juris; Urt. v. 19.09.2007 – VIII ZR 141/06, BGHZ 174, 1).

BGH, Urteil vom 19.06.2013 – VIII ZR 183/12

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Unwirksamer Gewährleistungsausschluss in Kaufvertragsformular aus dem Internet

  1. Von einem Dritten für eine Vielzahl von Kfz-Kaufverträgen vorformulierte Vertragsbedingungen in einem im Internet zum Download bereitgestellten Vertragsformular sind auch dann Allgemeine Geschäftsbedingungen i. S. von § 305 I 1 BGB, wenn die Vertragspartei, die die Klauseln im Sinne dieser Vorschrift stellt, sie nur in einem einzigen Vertrag verwenden will (s. zum „Stellen“ von Vertragsbedingungen unter Privatleuten BGH, Urt. v. 17.02.2010 – VIII ZR 67/09, BGHZ 184, 259). Ein in einem solchen Vertragsformular enthaltener Gewährleistungsausschluss muss deshalb, um wirksam zu sein, einer Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB standhalten.
  2. Ein für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierter umfassender Gewährleistungsausschluss in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag, nach dem die Haftung des Verkäufers auch für Körper- und Gesundheitsschäden und für sonstige Schäden auch bei grobem Verschulden ausgeschlossen ist, ist wegen Verstoßes gegen § 309 Nr. 7 lit. a und b BGB unwirksam (im Anschluss an OLG Hamm, Urt. v. 10.02.2005 – 28 U 147/04, NJW-RR 2005, 1220, 1221).
  3. Der Käufer eines Gebrauchtwagens muss sich dann nicht vorwerfen lassen, er habe bei Abschluss des Kaufvertrags einen Mangel des Fahrzeugs (hier: einen Defekt der Bremsanlage) gekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht gekannt, wenn ihn das Aufleuchten einer Kontrollleuchte bei der Probefahrt wegen einer beschwichtigenden Erklärung des Verkäufers nicht argwöhnisch gemacht hat.
  4. Es ist nach einem Rücktritt des Käufers von einem Kfz-Kaufvertrag Sache des – insoweit darlegungs- und beweisbelasteten – Verkäufers, unter Angabe der maßgeblichen Berechnungsgrundlagen eine Nutzungsentschädigung für die mit dem Fahrzeug zurückgelegten Kilometer geltend zu machen.

OLG Koblenz, Urteil vom 05.06.2013 – 5 U 38/13

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Unwirksame Klausel in der EUROPlus-Garantie – Beachtung der Bedienungsanleitung

Eine Klausel in einem formularmäßig verwendeten Gebrauchtwagengarantievertrag („EUROPlus-Garantie“), wonach ein Garantieanspruch unabhängig von der Ursächlichkeit für den eingetretenen Schaden nur besteht, wenn die Hinweise des Fahrzeugherstellers in der zum Fahrzeug gehörenden Betriebsanleitung beachtet wurden, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam.

LG München I, Urteil vom 13.02.2013 – 3 O 3084/09

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Obliegenheit zur Mängelrüge beim Handelskauf

  1. Eine Bestimmung in den Verkaufsbedingungen eines Kfz-Händlers, wonach der Käufer Ansprüche auf Mängelbeseitigung auch bei anderen vom Fahrzeughersteller anerkannten Betrieben geltend machen kann und den Verkäufer unterrichten muss, wenn die erste Mängelbeseitigung dort erfolglos war (vgl. Nr. VII 2a Satz 1 NWVB), befreit den Käufer nicht von der Verpflichtung, dem Verkäufer einen Mangel nach § 377 I, III HGB unverzüglich anzuzeigen.
  2. Die Bestimmung enthält auch keine Bevollmächtigung des anderen vom Hersteller anerkannten Betriebs, eine kaufmännische Rüge für den Verkäufer entgegenzunehmen.

OLG Hamm, Urteil vom 12.04.2012 – I-2 U 177/11

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Abtretungsverbot mit Zustimmungsvorbehalt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Gebrauchtwagenhändlers

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Gebrauchtwagenhändlers können auch für den Fall, dass der Fahrzeugkäufer Verbraucher ist, wirksam vorsehen, dass der Käufer Ansprüche aus dem Kaufvertrag nur mit Zustimmung des Händlers an einen Dritten abtreten darf. Denn der Verkäufer eines gebrauchten Pkw hat ein berechtigtes Interesse daran, dass er sich über Gewährleistungsansprüche nur mit dem Käufer und nicht mit einem Dritten auseinandersetzen muss.

LG Bautzen, Urteil vom 09.03.2012 – 2 O 291/11

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Verwendung eines Musterkaufvertrags durch privaten Kfz-Verkäufer – AGB-Kontrolle

  1. Für die Frage, ob eine für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingung von einer der Vertragsparteien „gestellt” wurde, kommt es darauf an, ob eine der Parteien die Einbeziehung der Bedingung in den Vertrag verlangt hat. Dies ist aus Sicht der Partei zu beurteilen, die mit dem Ansinnen, die Bedingung in den Vertrag einzubeziehen, konfrontiert wird. Nach allgemeiner Verkehranschauung gibt die Vertragspartei, die eine vorformulierte Vertragsbedingung in die Vertragsverhandlungen einführt, der anderen Partei damit zu verstehen, dass der Vertrag entweder mit dieser Bedingung oder überhaupt nicht geschlossen werde.
  2. Diesen objektiven Erklärungswert muss die Vertragspartei, die Vertragsbedingungen vorlegt, während der Vertragsverhandlungen beseitigen, wenn sie eine AGB-rechtliche Prüfung der Bedingungen (§§ 307 ff. BGB) vermeiden will. Beseitigen lässt sich der Erklärungswert, indem eindeutig zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Vertrag grundsätzlich auch ohne Einbeziehung der vorgelegten Vertragsbedingungen geschlossen werden kann. Alternativ kann die jeweilige Vertragspartei eindeutig zum Ausdruck bringen, dass sie ernsthaft bereit ist, über die Einbeziehung oder die Abänderung einzelner Regelungen der von ihr vorgelegten Bedingungen zu verhandeln.
  3. Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, wonach ein Fahrzeug „unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft“ wird, ist ohne den Zusatz, dass der Haftungsausschluss „nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit“ gilt, unwirksam (§ 309 Nr. 7 lit. a und b BGB).

LG Oldenburg, Urteil vom 01.02.2012 – 6 O 2527/11

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Keine Inhaltskontrolle einer Garantieklausel bei negativer Anspruchsvoraussetzung

In einer Gebrauchtwagengarantie, die der Verkäufer dem Käufer ohne zusätzliches Entgelt gewährt, ist eine vorformulierte Klausel, wonach Garantieansprüche davon abhängen, dass der Käufer die nach den Herstellerangaben erforderlichen Wartungsarbeiten beim Verkäufer oder in einer Vertragswerkstatt des Herstellers durchführen lässt, als negative Anspruchsvoraussetzung einzuordnen. Die Klausel unterliegt deshalb keiner AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle.

LG Freiburg, Urteil vom 10.11.2011 – 3 S 77/11
(nachfolgend: BGH, Beschluss vom 09.10.2012 – VIII ZR 349/11)

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