Der Käufer eines Neuwagens, der im Rahmen einer „Verschrottungsaktion“ sein Altfahrzeug in Zahlung gibt, kann, wenn nach Wandelung des Kaufvertrags die Rückgabe des Altfahrzeugs nicht mehr möglich ist, Schadenersatz nicht in Höhe der Verschrottungsprämie, sondern nur in Höhe des – geringeren – Verkehrswertes verlangen, den das Altfahrzeug zur Zeit des Wandelungsbegehrens hatte.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.04.1998 – 22 U 205/97
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Eine Klausel in den Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen eines Vertragshändlers, wonach ein Käufer Schadensersatz in Höhe von pauschal 15 % des Kaufpreises leisten muss, wenn er die Bezahlung und Abnahme eines gekauften Fahrzeugs unberechtigt verweigert, ist wegen Verstoßes gegen § 11 Nr. 5 lit. a AGBG unwirksam, wenn für die Geschäftstätigkeit des Händlers der Verkauf von Neuwagen prägend ist und sich der Handel mit Gebrauchtwagen als bloßes Anhängsel darstellt (im Anschluss an OLG Köln, Urt. v. 27.05.1993 – 12 U 141/92, NJW-RR 1993, 1404, 1405).
LG Oldenburg, Urteil vom 07.11.1997 – 2 S 895/97
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Weicht der Kraftstoffverbrauch eines verkauften Neufahrzeugs um weniger als 10 % von den Herstellerangaben ab, so stellt dies eine nur unerhebliche Minderung des Fahrzeugwertes i. S. des § 459 I 2 BGB dar (Fortführung von BGH, Urt. v. 14.02.1996 – VIII ZR 65/95, BGHZ 132, 55).
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Beziehen sich die Herstellerangaben auf den Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs in den Fahrbereichen „Stadtzyklus“, „konstante Geschwindigkeit von 90 km/h“ und „konstante Geschwindigkeit von 120 km/h“ sowie auf den „Euro- Mix“ als den Durchschnittswert dieser drei Fahrzyklen, so ist für die Erheblichkeit einer Abweichung von den Herstellerangaben grundsätzlich allein der Verbrauch im „Euro-Mix“ maßgeblich.
BGH, Urteil vom 18.06.1997 – VIII ZR 52/96
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Die in dem Bestellformular für ein Gebrauchtfahrzeug vom Verkäufer in dem vorgedruckten Feld „PS lt. Fahrzeugbrief“ eingetragene PS-Zahl stellt grundsätzlich keine Zusicherung einer bestimmten Motorleistung dar.
BGH, Urteil vom 04.06.1997 – VIII ZR 243/96
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Zur Hemmung der Verjährung aufgrund Verhinderung an der Rechtsverfolgung durch „höhere Gewalt“ gemäß § 203 II BGB.
BGH, Urteil vom 07.05.1997 – VIII ZR 253/96
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Zur kaufrechtlichen Bedeutung der Bezeichnung eines Pkw als „Neufahrzeug“ im Kfz-Handel.
BGH, Urteil vom 26.03.1997 – VIII ZR 115/96
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Zur Eigenhaftung eines Kraftfahrzeughändlers, der nach dem Verkauf eines Fahrzeugs durch einen Angestellten unter Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens maßgeblichen Einfluss auf den Weiterverkauf des betreffenden Fahrzeugs nimmt.
BGH, Urteil vom 29.01.1997 – VIII ZR 356/95
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Erklärt sich der Schuldner einer Zug um Zug zu erbringenden Leistung zwar bereit, die ihm geschuldete Leistung anzunehmen, verweigert er aber bestimmt und eindeutig die Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtung, so genügt ein wörtliches Angebot der vom Gläubiger geschuldeten Leistung, um den Annahmeverzug des anderen Teils herbeizuführen.
BGH, Urteil vom 15.11.1996 – V ZR 292/95
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Auch unter Kfz-Händlern, die mit gebrauchten, aus beendeten Leasingverträgen stammenden Kraftfahrzeugen handeln, gilt der Grundsatz, dass der gute Glaube des Erwerbers an das Eigentum bzw. die Verfügungsbefugnis des Veräußerers nur geschützt ist, wenn er sich zumindest den Kfz-Brief vorlegen lässt. Verzichtet der Erwerber hierauf in der Annahme, der Brief befinde sich noch bei der Leasingsgesellschaft, trägt das Risiko, dass der Veräußerer nicht einmal verfügungsbefugt ist.
BGH, Urteil vom 13.05.1996 – II ZR 222/95
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Fehlt einem verkauften Kfz die vom Verkäufer zu beschaffende Herstellergarantie oder ist diese bei Übergabe des Fahrzeugs bereits teilweise abgelaufen, so liegt kein Sachmangel i. S. des § 459 I BGB vor. Vielmehr kommt allein eine Haftung des Verkäufers wegen der Verletzung einer Nebenpflicht in Betracht.
BGH, Urteil vom 24.04.1996 – VIII ZR 114/95
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