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Probleme beim Autokauf?

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Als spezialisierter Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne weiter – ganz gleich, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.

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Probleme beim Autokauf?

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Zur Sofortberatung

Zusicherung der Laufleistung eines Gebrauchtwagens durch einen Kfz-Händler – „soweit bekannt“

Zur Auslegung der in einem Formularvertrag über den Verkauf von Gebrauchtwagen enthaltenen Klausel „Der Verkäufer sichert zu, dass das Kfz, soweit ihm bekannt, eine Gesamtfahrleistung von … km aufweist“.

BGH, Urteil vom 13.05.1998 – VIII ZR 292/97

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Alter eines Lagerfahrzeugs als zugesicherte Eigenschaft – „fabrikneu“

  1. Ein unbenutztes Kraftfahrzeug ist nur „fabrikneu“, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert hergestellt wird (im Anschluss an BGH, Urt. v. 06.02.1980 – VIII ZR 275/78, NJW 1980, 1097 f.). Deshalb fehlt einem Fahrzeug, das so nicht mehr hergestellt wird und im Gegensatz zu Fahrzeugen aus der aktuellen Serienproduktion weder mit einer Wegfahrsperre noch mit einem Antiblockiersystem (ABS) ausgestattet ist, die Eigenschaft, „fabrikneu“ zu sein. Ein solches – nicht „fabrikneues“ – Fahrzeug kann aber in dem Sinne „neu“ sein, dass es aus neuen Materialien hergestellt und unbenutzt ist; denn die Bezeichnungen „fabrikneu“ und „neu“ sind nicht synonym.
  2. Der Verkäufer eines unbenutzten und aus neuen Materialien hergestellten Lagerfahrzeugs, das nicht als „fabrikneu“ angeboten wird und für den Käufer erkennbar nicht fabrikneu ist, muss den Käufer dann nicht ungefragt über das Alter des Fahrzeugs aufklären, wenn durch das Alter die Eignung des Fahrzeugs zum gewöhnlichen Gebrauch nicht eingeschränkt wird.
  3. Besonders günstige Konditionen beim Kauf eines (Lager-)Fahrzeugs – hier: ein überdurchschnittlicher Preisnachlass bei gleichzeitiger Inzahlungnahme eines Altfahrzeugs – können ein Hinweis darauf sein, dass der Verkäufer das Alter des Fahrzeugs nicht zusichern will.

OLG Zweibrücken, Urteil vom 05.05.1998 – 5 U 28/97

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Wandelung eines Neuwagenkaufvertrages – Verschrottungsprämie

Der Käufer eines Neuwagens, der im Rahmen einer „Verschrottungsaktion“ sein Altfahrzeug in Zahlung gibt, kann, wenn nach Wandelung des Kaufvertrags die Rückgabe des Altfahrzeugs nicht mehr möglich ist, Schadenersatz nicht in Höhe der Verschrottungsprämie, sondern nur in Höhe des – geringeren – Verkehrswertes verlangen, den das Altfahrzeug zur Zeit des Wandelungsbegehrens hatte.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.04.1998 – 22 U 205/97

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Kein pauschaler Schadensersatz bei unberechtigter Nichtabnahme eines Gebrauchtwagens

Eine Klausel in den Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen eines Vertragshändlers, wonach ein Käufer Schadensersatz in Höhe von pauschal 15 % des Kaufpreises leisten muss, wenn er die Bezahlung und Abnahme eines gekauften Fahrzeugs unberechtigt verweigert, ist wegen Verstoßes gegen § 11 Nr. 5 lit. a AGBG unwirksam, wenn für die Geschäftstätigkeit des Händlers der Verkauf von Neuwagen prägend ist und sich der Handel mit Gebrauchtwagen als bloßes Anhängsel darstellt (im Anschluss an OLG Köln, Urt. v. 27.05.1993 – 12 U 141/92, NJW-RR 1993, 1404, 1405).

LG Oldenburg, Urteil vom 07.11.1997 – 2 S 895/97

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Kraftstoffmehrverbrauch eines Neuwagens – Erheblichkeitsgrenze

  1. Weicht der Kraftstoffverbrauch eines verkauften Neufahrzeugs um weniger als 10 % von den Herstellerangaben ab, so stellt dies eine nur unerhebliche Minderung des Fahrzeugwertes i. S. des § 459 I 2 BGB dar (Fortführung von BGH, Urt. v. 14.02.1996 – VIII ZR 65/95, BGHZ 132, 55).
  2. Beziehen sich die Herstellerangaben auf den Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs in den Fahrbereichen „Stadtzyklus“, „konstante Geschwindigkeit von 90 km/h“ und „konstante Geschwindigkeit von 120 km/h“ sowie auf den „Euro- Mix“ als den Durchschnittswert dieser drei Fahrzyklen, so ist für die Erheblichkeit einer Abweichung von den Herstellerangaben grundsätzlich allein der Verbrauch im „Euro-Mix“ maßgeblich.

BGH, Urteil vom 18.06.1997 – VIII ZR 52/96

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Keine Zusicherung einer bestimmten Motorleistung bei Angabe „lt. Fahrzeugbrief“

Die in dem Bestellformular für ein Gebrauchtfahrzeug vom Verkäufer in dem vorgedruckten Feld „PS lt. Fahrzeugbrief“ eingetragene PS-Zahl stellt grundsätzlich keine Zusicherung einer bestimmten Motorleistung dar.

BGH, Urteil vom 04.06.1997 – VIII ZR 243/96

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Keine Hemmung der Verjährung nach § 203 II BGB bei Beschlagnahme des gekauften Pkw

Zur Hemmung der Verjährung aufgrund Verhinderung an der Rechtsverfolgung durch „höhere Gewalt“ gemäß § 203 II BGB.

BGH, Urteil vom 07.05.1997 – VIII ZR 253/96

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Bezeichnung eines reimportierten Kfz als „Neufahrzeug“ – Ferrari Testarossa 512 TR

Zur kaufrechtlichen Bedeutung der Bezeichnung eines Pkw als „Neufahrzeug“ im Kfz-Handel.

BGH, Urteil vom 26.03.1997 – VIII ZR 115/96

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Eigenhaftung eines Kraftfahrzeughändlers

Zur Eigenhaftung eines Kraftfahrzeughändlers, der nach dem Verkauf eines Fahrzeugs durch einen Angestellten unter Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens maßgeblichen Einfluss auf den Weiterverkauf des betreffenden Fahrzeugs nimmt.

BGH, Urteil vom 29.01.1997 – VIII ZR 356/95

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Annahmeverzug des zu einer Zug-um-Zug-Leistung Verpflichteten bei Verweigerung der Gegenleistung

Erklärt sich der Schuldner einer Zug um Zug zu erbringenden Leistung zwar bereit, die ihm geschuldete Leistung anzunehmen, verweigert er aber bestimmt und eindeutig die Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtung, so genügt ein wörtliches Angebot der vom Gläubiger geschuldeten Leistung, um den Annahmeverzug des anderen Teils herbeizuführen.

BGH, Urteil vom 15.11.1996 – V ZR 292/95

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