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Probleme beim Autokauf?

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Als spezialisierter Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne weiter – ganz gleich, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.

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Probleme beim Autokauf?

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Zur Sofortberatung

Kein Rücktrittsgrund bei falscher Anzahl der Vorbesitzer im Kfz-Kaufvertrag

Heißt es in einem Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen, das Fahrzeug habe einschließlich des Verkäufers drei Vorbesitzer gehabt, während es tatsächlich vier Vorbesitzer hatte, rechtfertigt das keinen Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag.

LG Hannover, Urteil vom 30.07.2010 – 16 O 355/09

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Undichtigkeit eines Pkw-Faltdachs

Treten an verschiedenen Stellen eines Pkw-Faltdachs Undichtigkeiten auf, die auf die Grundkonstruktion des Dachs zurückzuführen sind, so liegen nicht mehrere eigenständige Mängel vor. Vielmehr geht es um die Schließfunktion des Dachs insgesamt, deren Unzulänglichkeit sich in den verschiedenen Undichtigkeiten zeigt.

OLG Hamm, Urteil von 22.07.2010 – I-2 U 242/09

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Keine Anscheinsvollmacht bei kurzzeitiger Überlassung des Fahrzeugbriefs

  1. Verhandelt der Halter eines Kraftfahrzeugs mit einem angeblichen Kaufinteressenten über einen Erwerb des Fahrzeugs, so begründet es weder eine Anscheinsvollmacht noch eine Duldungsvollmacht, wenn der Halter den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) vorübergehend unbeaufsichtigt lässt und sich der angebliche Kaufinteressent unmittelbar anschließend mithilfe der Zulassungsbescheinigung gegenüber einem echten Kaufinteressenten als Vertreter des Fahrzeughalters ausgibt und das Fahrzeug veräußert.
  2. Zu den – hier verneinten – Voraussetzungen einer Haftung wegen des schuldhaften Nichtverhinderns vollmachtloser Vertretung unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen.

OLG Hamm, Urteil vom 20.07.2010 – I-28 U 2/10

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Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht

Da der Nacherfüllungsanspruch der modifizierte Erfüllungsanspruch ist, ist der Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht regelmäßig identisch mit dem ursprünglichen Leistungsort des durch den Kaufvertrag begründeten Primärleistungsanspruchs. Die Verkehrssitte und Treu und Glauben können allerdings im Einzelfall ein anderes Ergebnis fordern (im Anschluss an OLG München, Urt. v. 20.06.2007 – 20 U 2204/07).

OLG Koblenz, Urteil vom 16.07.2010 – 8 U 812/09

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Gutgläubiger Erwerb eines Leasingfahrzeugs ohne Vorlage des Fahrzeugbriefs

Der Erwerber eines Gebrauchtwagens handelt zwar in der Regel grob fahrlässig (§ 932 II BGB), wenn er sich vom Veräußerer nicht den Fahrzeugbrief – die Zulassungsbescheinigung Teil II – vorlegen lässt. Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit ist aber nicht berechtigt, wenn es sich bei dem Gebrauchtwagen um ein von dem Erwerber selbst genutztes Leasingfahrzeug handelt und Verkäufer des Fahrzeugs der Kfz-Vertragshändler ist, von dem der Erwerber das Fahrzeug zu Beginn der Leasingzeit erhalten hatte und der den Wagen nach Ablauf der Leasingzeit zurücknehmen sollte.

AG Neuss, Urteil vom 13.07.2010 – 87 C 667/10

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Kein Gewährleistungsausschluss beim Verbrauchsgüterkauf

Für die Annahme, die Parteien eines Kaufvertrages hätten einen wirksamen Gewährleistungsausschluss vereinbart, ist bei einem Verbrauchsgüterkauf (§ 474 I 1 BGB) kein Raum. Vielmehr ist in dieser Konstellation ein vertraglicher Ausschluss der Sachmängelhaftung nach § 475 I BGB generell unzulässig, und zwar sowohl bei neuen als auch bei gebrauchten Sachen.

LG Wiesbaden, Urteil vom 08.07.2010 – 9 S 44/09

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Mangelhaftigkeit eines nur für Kurzstrecken verwendbaren Fahrzeugs mit Dieselpartikelfilter

  1. Ansprüche wegen der Verletzung vorvertraglichter Aufklärungspflichten sind wegen des Vorrangs der kaufrechtlichen Gewährleistungsregeln (§§ 434 ff. BGB) nach Gefahrübergang grundsätzlich ausgeschlossen. Das gilt allerdings ausnahmsweise dann nicht, wenn der Verkäufer den Käufer über die Beschaffenheit der Sache arglistig getäuscht hat (im Anschluss an BGH, Urt. v. 27.03.2009 – V ZR 30/08, BGHZ 180, 205 ff.).
  2. Auch wenn die von den Fahrzeugherstellern derzeit verwendeten Rußpartikelfilter regelmäßige Regenerationsfahrten erfordern und eine Regeneration im reinen Kurzstreckenbetrieb nicht möglich ist, stellt es doch einen Mangel dar, wenn das Fahrzeug gar nicht im Kurzstreckenbetrieb genutzt werden kann, weil die Warnleuchte, die das Erfordernis einer Regenerationsfahrt anzeigen soll, nicht funktioniert.

OLG Stuttgart, Urteil vom 07.07.2010 – 3 U 82/09

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Vorzeitiger Verschleiß des Zahnriemens als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

Ein Gebrauchtfahrzeug ist sachmangelhaft, wenn der Zahnriemen eine Anlage zum vorzeitigen Verschleiß aufweist. Davon kann auszugehen sein, wenn der Zahnriemen bereits nach einer Nutzdauer von ca. 14 Monaten und einer Laufleistung des Fahrzeugs von ca. 18.500 km reißt, obwohl er an sich eine Nutzdauer von vier Jahren bzw. eine Laufleistung von 90.000 km gewährleisten müsste.

OLG Naumburg, Urteil vom 24.06.2010 – 2 U 77/09

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Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens

  1. Grundsätzlich ist ein Käufer, der keine Anhaltspunkte dafür hat, dass die Kaufsache mangelhaft sein könnte, weder zu einer Untersuchung noch zur Beiziehung eines Sachverständigen verpflichtet. Grobe Fahrlässigkeit i. S. des § 442 I 2 BGB liegt erst dann vor, wenn dem Käufer bekannte Indizien so deutlich den Verdacht nahelegen, dass die Kaufsache Mängel aufweist, dass es unverständlich erscheint, diesem Verdacht nicht weiter nachzugehen. Der Käufer muss also dringend zur Vorsicht und zur weiteren Prüfung mahnende Umstände außer Acht gelassen haben.
  2. Die Prüfungspflichten eines Kfz-Händlers, der ein gebrauchtes Fahrzeug in Zahlung nimmt, werden auch durch die Situation eines späteren Kunden bestimmt, der sich auf eine Prüfung des Fahrzeugs durch den Verkäufer verlassen können soll. Insofern handelt ein Kfz-Händler bei Ankauf eines Pkw grob fahrlässig i. S. des § 442 I 2 BGB, wenn ihm bekannt ist, dass das Fahrzeug einen Unfall erlitten hat, er aber weder Fragen stellt noch eine technische Überprüfung des Fahrzeugs durchführt, um die Unfallfolgen und die zu ihrer Beseitigung ergriffenen Maßnahmen weiter aufzuklären.
  3. Als Erwerber eines – in Zahlung genommen – Gebrauchtwagens ist ein Kfz-Händler bei Vorliegen eines Sachmangels grundsätzlich verpflichtet, dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen, bevor er den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz verlangen kann. Auch deshalb ist eine Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam, die dem Händler für den Fall, dass der Zustand des Fahrzeugs am Tag seiner Übergabe nicht den in einer Gebrauchtwagenbewertung enthaltenen Angaben entspricht, das Recht einräumt, das Fahrzeug abzulehnen oder vom vereinbarten Kaufpreis den Betrag abzuziehen, der für die Wiederherstellung des geschuldeten Zustands erforderlich ist.

LG Hannover, Urteil vom 23.06.2010 – 10 O 64/07

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Unwirksamkeit einer die Verjährung von Mängelrechten verkürzenden Allgemeinen Geschäftsbedingung

Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Gebrauchtwagenverkäufers, wonach Ansprüche des Kunden wegen eines Sachmangels ausnahmslos „in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden“ verjähren, verstößt bei einem Verbrauchsgüterkauf gegen § 309 Nr. 7 lit. a und b BGB und ist deshalb insgesamt unwirksam.

OLG Jena, Urteil vom 22.06.2010 – 2 U 9/10

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