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Probleme beim Autokauf?

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Kategorie: Allgemeines

Pauschalierung des Nichterfüllungsschadens in Kfz-Verkaufsbedingungen

Wird bei Abschluss eines Kfz-Kaufvertrags vereinbart, dass der Händler im Falle der vertragswidrigen Nichtabnahme des Fahrzeugs vom Käufer Schadensersatz in Höhe von pauschal 15 % des vereinbarten Kaufpreises verlangen kann, muss der Käufer davon ausgehen, dass diese Pauschale nur den Nichterfüllungsschaden und damit den branchenüblichen Gewinn abdecken soll. Einen – vom Nichterfüllungsschaden dogmatisch streng zu trennenden – Verzögerungsschaden erfasst die Klausel nicht.

LG Bonn, Urteil vom 11.09.2007 – 8 S 85/07

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Beschädigung der Kaufsache im Rahmen der Nachbesserung

Eine Nachbesserung ist nicht fehlgeschlagen, wenn es gelingt, einen Mangel zu beheben, dabei jedoch die Kaufsache beschädigt wird.

OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.07.2007 – 1 U 467/06-145

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Reichweite der Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf

  1. Zur Auslegung der Vermutungsregelung des § 476 BGB.
  2. Zur Beweiswürdigung hinsichtlich der Frage, ob das Kupplungssystem eines Fahrzeugs schon bei Auslieferung an den Käufer mangelhaft war.

OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 18.07.2007 – 13 U 164/06

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Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf

  1. Die Vermutung des § 476 BGB ist nicht dann mit der Art des Mangels unvereinbar, wenn der Mangel – falls er schon bei Gefahrübergang vorgelegen hat – für den Verkäufer ebenso wie für den Käufer nicht erkennbar war. Sie setzt nicht voraus, dass der Verkäufer in Bezug auf den betreffenden Mangel bessere Erkenntnismöglichkeiten hat als der Käufer.
  2. Der Käufer, der sich auf die ihm günstige Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB beruft, muss im Streitfall darlegen und beweisen, dass die für die Anwendung dieser Vorschrift erforderlichen Voraussetzungen eines Verbrauchsgüterkaufs nach § 474 BGB erfüllt sind, er insbesondere beim Abschluss des Kaufvertrags als Verbraucher i. S. des § 13 BGB gehandelt hat.

BGH, Urteil vom 11.07.2007 – VIII ZR 110/06

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Erfüllungsort der kaufrechtlichen Nacherfüllung

Gerade bei der Nachbesserung eines beim Händler gekauften Kraftfahrzeugs ist – jedenfalls wenn umfangreiche Untersuchungen und Instandsetzungsmaßnahmen, die ersichtlich nur in einer Werkstatt vorgenommen werden können, erforderlich sind – regelmäßig der Betriebssitz des Händlers Leistungsort der Nacherfüllung.

OLG München, Urteil vom 20.06.2007 – 20 U 2204/07

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Handschenkung eines Pkw – Herausgabe des Fahrzeugbriefs

  1. Zur Handschenkung durch bloße Einigung nach § 929 Satz 2 BGB.D
  2. Der Eigentumsübergang durch Einigung bedarf über die Einigung hinaus keiner weiteren Momente.

BGH, Urteil vom 19.06.2007 – X ZR 5/07

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Aufklärungspflicht des Verkäufers über das Erfordernis von Fachkenntnissen bei der Selbstmontage einer Solarheizungsanlage

Der Verkäufer muss den Käufer eines Bausatzes für die Selbstmontage einer Solarheizungsanlage nicht ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Montage der Solaranlage ein gewisses handwerkliches Geschick voraussetzt. Fordert die Montageanleitung der Herstellerin für die Montage jedoch Fachkenntnisse entsprechend einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Gas-/Wasserinstallationshandwerk, muss der Verkäufer den Käufer hierüber selbst dann unterrichten, wenn er meint, die Montageanweisung sei insoweit tatsächlich unzutreffend und rechtlich unverbindlich. Andernfalls kann der Käufer die Rückgängigmachung des Kaufvertrages wegen fahrlässiger Verletzung einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht verlangen.

BGH, Urteil vom 13.06.2007 – VIII ZR 236/06

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Nicht auszuräumender Verdacht eines erheblichen Mangels als Rücktrittsgrund

  1. Ein atypisches – hier durch Schwingungen des Motors entstehendes, „schabendes“ Geräusch, das den Fahrtkomfort nicht beeinträchtigt und auch nicht besonders störend ist, kann den Käufer eines Neuwagens schon deshalb zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen, weil es den nicht auszuräumenden Verdacht eines erhöhten Verschleißes begründet. Denn Ein Rücktrittsrecht des Käufers ist zu bejahen, wenn der nicht auszuräumende Verdacht eines erheblichen Mangels besteht.
  2. Lässt sich ein bei einem Neuwagen auftretendes atypisches Geräusch, das einen Sachmangel i. S. von § 434 I 2 Nr. 2 BGB begründet, nur – hier: durch einen Austausch des Getriebes – mit einem Kostenaufwand in Höhe von fast neun Prozent des Kaufpreises beseitigen, ist der Mangel nicht geringfügig i. S. des § 323 V 2 BGB.
  3. Während vom Verkäufer unternommener Nachbesserungsversuche ist die Verjährung der Ansprüche des Käufers wegen eines Sachmangels gemäß § 203 Satz 1 BGB gehemmt.
  4. Die zu erwartende Gesamtlaufleistung eines VW Golf V 1.6 FSI beträgt 300.000 km.

LG Leipzig, Urteil vom 01.06.2007 – 10 O 551/06

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Selbstbelieferungsvorbehalt in Kfz-Verkaufsbedingungen

  1. Ein Selbstbelieferungsvorbehalt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kfz-Verkäufers ist gemäß § 308 Nr. 3 BGB gegenüber einem Verbraucher unwirksam, wenn der Vorbehalt nicht ausdrücklich auf den Fall beschränkt ist, dass der Verkäufer von seinem Lieferanten trotz Abschlusses eines kongruenten Deckungsgeschäfts im Stich gelassen wird.
  2. Ein Kfz-Käufer, der ein zu einem günstigen Preis gekauftes Fahrzeug vertragswidrig nicht erhält, erleidet einen Vermögensschaden in Höhe der Differenz zwischen dem Marktwert des Fahrzeugs und dem dafür vereinbarten Kaufpreis (im Anschluss an OLG Hamm, Urt. v. 10.03.1995 – 19 U 206/94, VersR 1996, 1119).

LG Duisburg, Urteil vom 27.04.2007 – 10 O 581/05

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Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs bei dual use

Wird ein Fahrzeug sowohl gewerblich als auch privat genutzt (dual use), ist jedenfalls dann, wenn sich die private und die gewerbliche Nutzung in etwa die Waage halten, für die Entscheidung, ob ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, entscheidend auf den – gegebenenfalls durch Auslegung zu ermittelnden – Inhalt des Kaufvertrags abzustellen. Entscheidend ist letztlich, wie der Käufer gegenüber seinem Vertragspartner auftritt und wie dieser das Auftreten vor dem Hintergrund der tatsächlichen Gegebenheiten, insbesondere der Lebens- und Berufssituation des Käufers, unter Anlegung eines objektivierten Maßstabs verstehen kann.

OLG Celle, Urteil vom 04.04.2007 – 7 U 193/06

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