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Probleme beim Autokauf?

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Kategorie: Allgemeines

Ersatz des Nutzungsausfallschadens trotz Rücktritt vom Kaufvertrag

  1. Ein auf einen Mangel eines Kraftfahrzeugs gestützter Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag schließt dessen Recht nicht aus, daneben unter den Voraussetzungen des Schadensersatzes statt der Leistung Ersatz des mangelbedingten Nutzungsausfallschadens zu verlangen (Bestätigung von Senat, Urt. v. 28.11.2007 – VIII ZR 16/07, BGHZ 174, 290).
  2. Der Käufer kann allerdings im Hinblick auf die ihn treffende Schadensminderungspflicht gehalten sein, binnen angemessener Frist ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen oder einen längeren Nutzungsausfall durch die Anschaffung eines Interimsfahrzeugs zu überbrücken.

BGH, Teilversäumnis- und Schlussurteil vom 14.04.2010 – VIII ZR 145/09
(vorangehend: KG, Urteil vom 30.04.2009 – 12 U 241/07; nachfolgend: KG, Urteil vom 11.10.2010 – 12 U 241/07)

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Rücktritt vom Kaufvertrag wegen eines Sachmangels

  1. Ein Rücktritt von einem Pkw-Kaufvertrag wegen eines Sachmangels ist grundsätzlich nur wirksam, wenn der Käufer dem Verkäufer erfolglos eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat oder mindestens zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind (vgl. § 440 Satz 1 BGB). Erforderlich ist außerdem, dass der gerügte Mangel bei Abgabe der Rücktrittserklärung noch vorhanden ist.
  2. Nimmt ein Kfz-Händler bei Abschluss eines Kaufvertrags über ein Neufahrzeug einen Gebrauchtwagen des Käufers in der Weise in Zahlung, dass er den für den Gebrauchtwagen noch laufenden Kredit ablöst, liegt regelmäßig kein gesonderter Kaufvertrag über den Gebrauchtwagen, sondern ein einheitlicher Kaufvertrag vor.

OLG Koblenz, Beschluss vom 01.04.2010 – 2 U 1120/09
(nachfolgend: OLG Koblenz, Beschluss vom 29.04.2010 – 2 U 1120/09)

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Erlöschen des Rücktrittsrechts bei fristgerechter Nacherfüllung

Wird der Mangel der Kaufsache innerhalb einer hierzu von dem Käufer gesetzten Frist zur Nacherfüllung behoben, erlischt das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag auch dann, wenn es wegen eines arglistigen Verhaltens des Verkäufers im Hinblick auf den Mangel des erfolglosen Ablaufs einer Frist zur Nacherfüllung als Voraussetzung für einen Rücktritt vom Vertrag nicht bedurft hätte.

BGH, Urteil vom 12.03.2010 – V ZR 147/09

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Recht des Verkäufers zur Untersuchung der mangelhaften Kaufsache

Die Obliegenheit des Käufers, dem Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, beschränkt sich nicht auf eine mündliche oder schriftliche Aufforderung zur Nacherfüllung, sondern umfasst auch die Bereitschaft des Käufers, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen zur Verfügung zu stellen (im Anschluss an Senat, Urt. v. 23.02.2005 – VIII ZR 100/04, BGHZ 162, 219 ff. und Urt. v. 21.12.2005 – VIII ZR 49/05, NJW 2006, 1195).

BGH, Urteil vom 10.03.2010 – VIII ZR 310/08

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Rücktritt des Mietverkäufers bei Täuschung über erfüllte Vorleistungspflicht

Täuscht bei einem Mietkauf der vorleistungspflichtige Lieferant den Mietverkäufer über eine in Wirklichkeit noch nicht erfolgte Lieferung des Mietkaufgegenstands an den Mietkäufer und veranlasst er dadurch den Mietverkäufer, an ihn den Kaufpreis in Umkehrung der vertraglichen Leistungspflichten vorzuleisten, ist der Mietverkäufer gemäß § 323 I, II Nr. 3 BGB zum sofortigen Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.

BGH, Urteil vom 10.03.2010 – VIII ZR 182/08

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Erfüllungsort der Nacherfüllung – Mitwirkungspflicht des Kfz-Käufers

  1. Zumindest in den Fällen, in denen der Kfz-Verkäufer eine eigene Autowerkstatt betreibt, ist davon auszugehen, dass sein Betriebssitz der Ort ist, an dem aufgrund der Natur des Schulverhältnisses und der Verkehrssitte eine Nacherfüllung zu bewirken ist (Erfüllungsort).
  2. Der Käufer eines Fahrzeugs, das er für mangelhaft hält, verweigert unberechtigt eine Mitwirkungshandlung, wenn er nur gegen eine Kostenübernahmeerklärung des Verkäufers bereit ist, diesem das Fahrzeug an seinem Betriebssitz zur Nachbesserung zur Verfügung zu stellen.

AG Bersenbrück, Beschluss vom 05.03.2010 – 11 C 100/10

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Schadensersatz nach Einbau einer Gasanlage trotz ungeeigneten Fahrzeugmotors

Ein Werkunternehmer ist dem Besteller zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine Gasanlage in dessen Pkw einbaut, obwohl der Motor des Fahrzeugs dafür nicht geeignet – und deshalb seitens des Herstellers auch nicht für den Gasbetrieb freigegeben – ist und der Motor durch den Gasbetrieb Schaden nimmt.

OLG Hamm, Urteil vom 18.02.2010 – I-17 U 119/09

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Angaben des Kfz-Verkäufers im Vorfeld eines Vertragsschlusses

  1. Angaben eines Kfz-Verkäufers zur Ausstattung des Fahrzeugs, die dieser im Vorfeld des Vertragsschlusses – etwa in einem Inserat oder auf einer im Fahrzeug selbst ausliegenden Liste – gemacht hat, können zu einer Beschaffenheitsvereinbarung i. S. des § 434 I 1 BGB führen. Das gilt auch dann, wenn die Angaben in den Vertragsverhandlungen nicht eigens zur Sprache kommen.
  2. Ein privater Kaufinteressent kann regelmäßig weder durch die Besichtigung eines Fahrzeugs noch durch eine Probefahrt damit feststellen, ob das Fahrzeug – wie vom Verkäufer angegeben – über ein Antiblockiersystem (ABS) verfügt. Er muss sich deshalb auf die entsprechende Angabe des Verkäufers verlassen (dürfen). Dies gilt umso mehr, als von einem Käufer nicht verlangt werden kann, dass er – soweit dies überhaupt möglich ist – zu seinem eigenen Schutz sämtliche Angaben des Verkäufers noch vor Ort überprüft, um sich etwaige Gewährleistungsansprüche zu erhalten. Vielmehr ist es Sache des Verkäufers, die Richtigkeit seiner Angaben zu überprüfen und für etwa vorhandene Abweichungen geradezustehen.

LG Karlsruhe, Urteil vom 15.02.2010 – 1 S 59/09

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Inzahlungnahme eines gebrauchten Kraftfahrzeugs – Rücktritt des Händlers

Gibt der Käufer eines Neuwagens für einen Teil des Kaufpreises seinen Gebrauchtwagen an Erfüllungs statt in Zahlung und erweist sich das Altfahrzeug später als mangelhaft, so kann der Händler auch die Zahlung desjenigen Teils des Kaufpreises verlangen, der durch die Hingabe des gebrauchten Fahrzeugs getilgt werden sollte, wenn die Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Kaufvertrag vorliegen.

LG Bielefeld, Urteil vom 03.02.2010 – 3 O 222/09

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Keine Fristsetzung vor Rücktritt beim Verbrauchsgüterkauf

Bei einem Verbrauchsgüterkauf muss der Käufer dem Verkäufer vor einem mangelbedingten Rücktritt vom Kaufvertrag entgegen § 323 I BGB auch dann keine Frist zur Nacherfüllung setzen, wenn eine Fristsetzung nicht gemäß § 323 II BGB oder § 440 BGB entbehrlich ist.

AG Köln, Urteil vom 28.01.2010 – 137 C 436/09

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