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Probleme beim Autokauf?

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Kategorie: Allgemeines

Gewährleistungsausschluss bei vorgetäuschter Unternehmereigenschaft

  1. Grundsätzlich steht es den Parteien eines Kfz-Kaufvertrags frei, Gewährleistungsansprüche auszuschließen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Ausschluss einseitig im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgegeben wird oder es sich um einen Verbrauchsgüterkauf i. S. des § 474 I BGB handelt.
  2. Ein Verbraucher kann sich nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) jedenfalls dann nicht auf seine Verbrauchereigenschaft berufen und den damit verbundenen Schutz in Anspruch nehmen, wenn er sich einem Unternehmer gegenüber selbst als Unternehmer ausgegeben hat. Das gilt nur dann nicht, wenn auch der Unternehmer – wofür der Verbraucher die Beweislast trägt – böswillig war und wusste, dass er es eigentlich mit einem Verbraucher zu tun hat.

LG Bochum, Urteil vom 24.06.2011 – I-4 O 202/10
(nachfolgend: OLG Hamm, Urteil vom 29.03.2012 – I-28 U 147/11)

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„Kleiner“ Schadensersatz statt der Leistung statt Rücktritt vom Kaufvertrag

Ein Käufer, der wegen eines Mangels den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt hat, ist mit Blick auf § 325 BGB nicht daran gehindert, von der Rücktrittserklärung Abstand zu nehmen und statt der Rückabwicklung des Kaufvertrags Schadensersatz statt der Leistung (§ 437 Nr. 3 Fall 1, §§ 280 I, III, 281 BGB) in Höhe aufgewendeter Mangelbeseitigungskosten zu verlangen.

LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 23.06.2011 – 1 S 42/11

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Beschaffenheitsvereinbarung aufgrund einer eBay-Artikelbeschreibung – „scheckheftgepflegt“ (R)

Bietet jemand auf der Internetplattform eBay einen Gebrauchtwagen zum Kauf gegen Höchstgebot an und beschreibt er das Fahrzeug als scheckheftgepflegt, dann führt diese Beschreibung zu einer entsprechenden Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 I 1 BGB mit dem Höchstbietenden.

KG, Urteil vom 17.06.2011 – 7 U 179/10

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Erheblichkeit eines optischen Mangels bei einem Wohnwagen

Bei einem nur optischen Mangel ist eine erhebliche Pflichtverletzung i. S. des § 323 V 2 BGB regelmäßig zu bejahen, wenn ein Verstoß gegen eine Beschaffenheitsvereinbarung vorliegt. Fehlt eine Beschaffenheitsvereinbarung, so ist bei einem nur optischen Mangel ein Rücktritt ausgeschlossen, wenn nur äußerst geringfügige optische Beeinträchtigungen vorliegen oder der Mangel nur bei intensiver Betrachtung in Verbindung mit bestimmten Lichtverhältnissen überhaupt wahrgenommen werden kann.

LG Dortmund, Urteil vom 17.06.2011 – 2 O 151/10

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Erheblichkeit eines Mangels beim Kfz-Kauf

Für die Frage, ob das Rücktrittsrecht eines Käufers wegen der Lieferung einer mangelhaften Sache gemäß § 323 V 2 BGB ausgeschlossen ist, ist auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung abzustellen. Ist zu diesem Zeitpunkt die Mangelursache trotz mehrerer vorausgegangener Reparaturversuche nicht bekannt und deswegen nicht absehbar, ob und mit welchem Aufwand der Mangel beseitigt werden kann, wird ein zum Zeitpunkt des Rücktritts erheblicher Mangel nicht zu einem geringfügigen Mangel, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Mangel mit verhältnismäßig geringem Aufwand behoben werden kann (Bestätigung von Senat, Urt. v. 05.11.2008 – VIII ZR 166/07, NJW 2009, 508 und Urt. v. 09.03.2011 – VIII ZR 266/09, NJW 2011, 1664).

BGH, Urteil vom 15.06.2011 – VIII ZR 139/09

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Kein automatischer Neubeginn der Verjährung nach Nachbesserungsversuch

Ein Nachbesserungsversuch des Verkäufers führt nur dann dazu, dass bezüglich des Mangels, dem der Nachbesserungsversuch galt, die Verjährung der Mängelansprüche des Käufers erneut beginnt, wenn der Verkäufer zugleich seine Nachbesserungspflicht i. S. des § 212 I Nr. 1 BGB anerkennt.

LG München I, Urteil vom 10.06.2011 – 12 O 3387/11

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Motorschaden aufgrund einer konstruktionsbedingten thermischen Überlastung

  1. Ein Gebrauchtwagenkäufer muss mangels abweichender Vereinbarung grundsätzlich mit einem üblichen Verschleiß rechnen; dieser stellt keinen Mangel dar. Ein üblicher Verschleiß ist aber nicht gegeben, wenn es infolge einer konstruktionsbedingten thermischen Überlastung zu einem Schmiermittelversagen an einem Zylinder und deshalb zu einem kapitalen Motorschaden kommt. Vielmehr darf der Käufer eines nicht einmal drei Jahre alten Gebrauchtwagens mit einer Laufleistung von 81.025 km erwarten, dass das Fahrzeug nicht wegen einer thermischen Überlastung und einem daraus resultierenden kapitalen Motorschaden gebrauchsuntauglich wird.
  2. Ein Sachmangel kann auch dann vorliegen, wenn Fahrzeuge eines bestimmten Typs häufig eine bestimmte Schwäche aufweisen. Dies hat nicht zur Folge, dass der Käufer die Schwäche einschließlich ihrer Folgen als Normalbeschaffenheit hinnehmen muss.
  3. Ein Gebrauchtwagen ist schon dann mangelhaft, wenn er bei Übergabe an den Käufer in dem Sinne schadenanfällig ist, dass der Eintritt eines erheblichen Schadens – hier: eines kapitalen Motorschadens – konkret droht. In diesem Fall ist der Mangel nämlich zum Zeitpunkt der Übergabe schon „in der Anlage“ vorhanden.

OLG Koblenz, Urteil von 27.05.2011 – 10 U 945/10

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Unwirksamer Gewährleistungsausschluss in Kaufvertrag aus dem Internet

Eine Klausel in einem vorformulierten, im Internet zum Download angebotenen Kfz-Kaufvertrag, die eine Gewährleistung ohne Ausnahme ausschließt, verstößt gegen § 309 Nr. 7 lit. a und lit. b BGB und ist deshalb unwirksam.

OLG Oldenburg, Urteil vom 27.05.2011 – 6 U 14/11

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Serienmäßige Garantie gegen Durchrostung – „MobiloLife“

  1. Eine serienmäßige Garantieerklärung eines Kfz-Herstellers gilt zugunsten des Fahrzeugkäufers, ohne dass sie nochmals ausdrücklich vereinbart werden muss.
  2. Ob ein Kfz-Käufer einen Pkw oder einen Lkw erworben hat, richtet sich allein nach dem Erkenntnishorizont des Käufers. Es kommt nicht darauf an, wie der Hersteller das betreffende Fahrzeug intern behandelt.
  3. Ein Kfz-Hersteller darf Garantieleistungen nicht unter Berufung auf nicht wahrgenommene Wartungstermine verweigern, wenn der Käufer nicht nur Wartungs-, sondern sogar Reparaturarbeiten hat durchführen lassen. Denn wenn der Garantienehmer innerhalb der einschlägigen Fristen Arbeiten hat durchführen lassen, die – hier: bezogen auf den Schutz des Fahrzeugs vor Durchrostung – über entsprechende Wartungsarbeiten hinausgehen, ist es treuwidrig, ihn aus rein formellen Gründen auf die Wahrnehmung entsprechender Wartungstermine zu verweisen.

OLG Jena, Urteil vom 23.05.2011 – 9 U 100/10

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Einbau einer Gasanlage durch den Kfz-Verkäufer

Vereinbaren die Parteien eines Kfz-Kaufvertrags, dass der Verkäufer das Fahrzeug mit einer Gasanlage ausrüstet oder ausrüsten lässt, so ist dies grundsätzlich so zu verstehen, dass die Umrüstung durch den Kfz-Hersteller freigegeben ist und nicht zum Erlöschen der Herstellergarantie führt.

LG Leipzig, Urteil vom 28.04.2011 – 04 O 3532/10

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