Kategorie: Allgemeines
Eine Klausel in einem vorformulierten, im Internet zum Download angebotenen Kfz-Kaufvertrag, die eine Gewährleistung ohne Ausnahme ausschließt, verstößt gegen § 309 Nr. 7 lit. a und lit. b BGB und ist deshalb unwirksam.
OLG Oldenburg, Urteil vom 27.05.2011 – 6 U 14/11
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Eine serienmäßige Garantieerklärung eines Kfz-Herstellers gilt zugunsten des Fahrzeugkäufers, ohne dass sie nochmals ausdrücklich vereinbart werden muss.
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Ob ein Kfz-Käufer einen Pkw oder einen Lkw erworben hat, richtet sich allein nach dem Erkenntnishorizont des Käufers. Es kommt nicht darauf an, wie der Hersteller das betreffende Fahrzeug intern behandelt.
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Ein Kfz-Hersteller darf Garantieleistungen nicht unter Berufung auf nicht wahrgenommene Wartungstermine verweigern, wenn der Käufer nicht nur Wartungs-, sondern sogar Reparaturarbeiten hat durchführen lassen. Denn wenn der Garantienehmer innerhalb der einschlägigen Fristen Arbeiten hat durchführen lassen, die – hier: bezogen auf den Schutz des Fahrzeugs vor Durchrostung – über entsprechende Wartungsarbeiten hinausgehen, ist es treuwidrig, ihn aus rein formellen Gründen auf die Wahrnehmung entsprechender Wartungstermine zu verweisen.
OLG Jena, Urteil vom 23.05.2011 – 9 U 100/10
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Vereinbaren die Parteien eines Kfz-Kaufvertrags, dass der Verkäufer das Fahrzeug mit einer Gasanlage ausrüstet oder ausrüsten lässt, so ist dies grundsätzlich so zu verstehen, dass die Umrüstung durch den Kfz-Hersteller freigegeben ist und nicht zum Erlöschen der Herstellergarantie führt.
LG Leipzig, Urteil vom 28.04.2011 – 04 O 3532/10
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Eine Aufforderung zur Nacherfüllung muss bestimmt und eindeutig sein und den Schuldner in die Lage versetzen, die Berechtigung des Nacherfüllungsverlangens nachzuvollziehen. Der Gläubiger muss aber nicht alle Leistungsdefizite im Einzelnen aufführen. Hierzu ist er mangels eigener Sachkunde häufig nicht in der Lage.
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Ein Gebrauchtwagen ist mangelhaft, wenn der Kaufvertrag einen „behobenen“ Frontschaden ausweist, eine Überprüfung des Fahrzeugs aber ergibt, dass Beschädigungsrückstände und Spuren nur unvollständiger bzw. unsachgemäßer Reparaturen vorhanden sind.
AG Schwarzenbek, Urteil vom 21.04.2011 – 2 C 667/10
(nachfolgend: LG Lübeck, Urteil vom 22.03.2012 – 14 S 107/11)
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Eine vorformulierte Klausel in einem Leasingvertrag, die dem Leasingnehmer die Möglichkeit nimmt, Schäden an dem Leasingfahrzeug, die bei dessen Rückgabe an den Leasinggeber festgestellt werden, selbst zu beseitigen oder von einem Dritten beseitigen zu lassen, ist unwirksam.
AG Blomberg, Urteil vom 20.04.2011 – 4 C 324/10
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Der Erfüllungsort der Nacherfüllung hat im Kaufrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs keine eigenständige Regelung erfahren. Für seine Bestimmung gilt daher die allgemeine Vorschrift des § 269 I BGB.
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Danach sind in erster Linie die von den Parteien getroffenen Vereinbarungen entscheidend. Fehlen vertragliche Abreden über den Erfüllungsort, ist auf die jeweiligen Umstände, insbesondere die Natur des Schuldverhältnisses, abzustellen. Lassen sich auch hieraus keine abschließenden Erkenntnisse gewinnen, ist der Erfüllungsort letztlich an dem Ort anzusiedeln, an welchem der Verkäufer zum Zeitpunkt der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung (§ 269 II BGB) hatte.
BGH, Urteil vom 13.04.2011 – VIII ZR 220/10
(vorangehend: OLG Koblenz, Urteil vom 16.07.2010 – 8 U 812/09)
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Daraus, dass ein Kfz-Käufer berechtigt ist, Ansprüche auf Mängelbeseitigung nicht nur beim Verkäufer, sondern auch bei anderen anerkannten Betrieben geltend zu machen, folgt nicht, dass er auch eine Rücktrittserklärung wirksam gegenüber einem solchen Betrieb abgeben kann. Daran ändert nichts, dass der Verkäufer und der anerkannte Betrieb zu einer Firmengruppe gehören, wenn beide rechtlich selbstständige Unternehmen sind.
OLG Bremen, Urteil vom 07.04.2011 – 1 U 62/10
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Zur Frage einer Zurechnung des Verhaltens eines vom Leasinggeber mit der Vorbereitung des Leasingvertrags betrauten Lieferanten, der dem Leasingnehmer unter Hinweis auf eine angebliche „Kostenneutralität“ des Gesamtgeschäfts ohne Wissen des Leasinggebers den Abschluss eines „Werbevertrags“ anrät (im Anschluss an BGH, Urt. v. 20.10.2004 – VIII ZR 36/03, NJW 2005, 365; Urt. v. 01.06.2005 – VIII ZR 234/04, NJW-RR 2005, 1421).
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Zur Frage des Vorliegens eines einheitlichen Rechtsgeschäfts, wenn der Leasingnehmer neben dem Leasingvertrag einen „Werbevertrag“ mit einem Dritten abschließt, der eine Erstattung der Leasingraten gegen Empfehlung von Neukunden vorsieht (im Anschluss an BGH, Urt. v. 08.07.2009 – VIII ZR 327/08, NJW 2009, 3295).
BGH, Urteil vom 30.03.2011 – VIII ZR 94/10
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Der Vermieter eines Pkw, der vom Mieter Schadensersatz verlangt, muss beweisen, dass überhaupt ein Schaden vorliegt, und dass dieser bei Beginn des Mietverhältnisses noch nicht vorhanden war. Ferner muss er beweisen, dass die Schadensursache aus dem Obhutsbereich des Mieters stammt. Hierfür muss der Vermieter eine Schadensursache aus seinem Pflichtenkreis ebenso ausschließen wie eine Verursachung durch andere Mieter oder Dritte, für die der Mieter nicht haftet. Lässt sich der Sachverhalt nicht aufklären, haftet der Mieter nicht.
LG Landshut, Urteil vom 30.03.2011 – 14 S 254/11
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Ein für ein „Bastlerfahrzeug“ ungewöhnlich hoher Kaufpreis und eine „frische“ TÜV-Plakette können der Einstufung eines Gebrauchtwagens als „Bastlerfahrzeug“ entgegenstehen. Diese Indizien legen vielmehr nahe, dass das Fahrzeug tatsächlich nicht zum Ausschlachten, sondern zur weiteren Nutzung veräußert werden soll.
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Beschaffenheitsangaben, die ein Fahrzeugverkäufer im Vorfeld eines Vertragsschlusses in einem (Internet-)Inserat macht, wirken bei Vertragsschluss fort, wenn der Verkäufer sie nicht ausdrücklich berichtigt.
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Ein gewerblicher Gebrauchtwagenverkäufer muss ein Fahrzeug vor dem Verkauf einer Sichtprüfung unterziehen, die sich unter anderem – wegen der Möglichkeit einer Durchrostung – auf tragende Bauteile und die Bremsanlage erstreckt.
LG Stendal, Urteil vom 24.03.2011 – 22 S 66/11
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