Navigation

Probleme beim Autokauf?

Probleme beim Autokauf?

Als spezialisierter Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne weiter – ganz gleich, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.

Interessiert? Rufen Sie mich unverbindlich an

(0 23 27) 8 32 59-99

oder nutzen Sie mein Kontaktformular.

Kategorien

Archiv

Archiv

Header (Autohaus)

Tag: Verbrauchsgüterkauf

Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf – Beweislastumkehr

  1. Auch bei einem Verbrauchsgüterkauf trägt der Käufer die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen. Denn § 476 BGB betrifft nicht die Frage, ob überhaupt ein Sachmangel vorliegt. Die Vorschrift enthält nur eine in zeitlicher Hinsicht wirkende Vermutung, dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten ab Gefahrenübergang zeigt schon bei Gefahrübergang vorlag.
  2. Eine Verschleißerscheinung, die nicht über das hinausgeht, was bei einem Gebrauchtwagen mit einem bestimmten Alter und einer bestimmten Laufleistung üblich ist, ist kein Mangel im Rechtssinne. Das gilt auch, wenn innerhalb der Sechs-Monats-Frist, die bei einem Verbrauchsgüterkauf für die Beweislastumkehr gilt, ein technischer Defekt auftritt. Auch in diesem Fall bedarf es der Feststellung, dass es sich bei dem Defekt nicht um eine verschleißbedingte und damit zu erwartende Erscheinung handelt.
  3. Die Vermutung des § 476 BGB dafür, dass ein Mangel, der innerhalb von sechs Monaten ab Gefahrenübergang auftritt, bereits bei Gefahrübergang vorlag, ist mit der Art des Mangels unvereinbar und gilt daher nicht, wenn eine der möglichen Mangelursachen typischerweise jederzeit und plötzlich auftreten kann und die der Vorschrift zugrunde liegende Vermutung, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang angelegt war, erschüttert ist.

OLG Stuttgart, Urteil vom 31.01.2005 – 5 U 153/04
(nachfolgend: BGH, Urteil vom 23.11.2005 – VIII ZR 43/05)

Mehr lesen »

Vortäuschen der Unternehmereigenschaft durch Verbraucher

Dem Käufer, der dem Verkäufer einen gewerblichen Verwendungszweck der Kaufsache vortäuscht, ist die Berufung auf die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) verwehrt.

BGH, Urteil vom 22.12.2004 – VIII ZR 91/04

Mehr lesen »

Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf

  1. Die in § 476 BGB angeordnete Beweislastumkehr fußt nicht allein auf dem Erfahrungssatz, dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe der Kaufsache zeigt, schon bei der Übergabe vorhanden war. Sie hat vielmehr auch einen spezifisch verbraucherschützenden Charakter. Denn jedenfalls im Regelfall kann ein Unternehmer viel leichter beweisen, dass ein Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand, als ein Verbraucher beweisen kann, dass der Mangel bereits bei Lieferung vorhanden war.
  2. Eine Beweislastumkehr nach § 476 BGB ist nicht schon dann „wegen der Art des Mangels“ ausgeschlossen, wenn nicht zu vermuten ist, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorhanden war. Hinzukommen muss vielmehr, dass der Mangel, wäre er schon bei Gefahrübergang vorhanden gewesen, aufgrund der dem Unternehmer zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten nicht hätte erkannt werden können.

OLG Stuttgart, Urteil vom 17.11.2004 – 19 U 130/04

Mehr lesen »

Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs – dual use

Hat der Verkäufer eines Gebrauchtwagens das Fahrzeug in der Vergangenheit sowohl privat als auch (neben-)beruflich genutzt (dual use), so kommt es für die Frage, ob er bezüglich des Kfz-Kaufvertrags als Unternehmer oder als Verbraucher anzusehen ist, darauf an, welche Nutzung überwog.

OLG Celle, Urteil vom 11.08.2004 – 7 U 17/04

Mehr lesen »

Anforderungen an einen Verbrauchsgüterkauf

Für einen Verbrauchsgüterkauf i. S. der §§ 474 ff. BGB bedarf es neben der Unternehmereigenschaft des Verkäufers auch einer kausalen Verknüpfung zwischen der unternehmerischen Tätigkeit als solcher und dem in Rede stehenden Geschäft. Diese Verknüpfung fehlt, wenn eine Zahnärztin einen Gebrauchtwagen veräußert, der aus steuerlichen Gründen ihrer Praxis zugeordnet war.

LG Frankfurt a. M., Urteil vom 07.04.2004 – 16 S 236/03

Mehr lesen »

Kfz-Kaufvertrag als Verbrauchsgüterkauf – Freiberufler auf Verkäuferseite

Ein Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen ist nicht schon dann ein Verbrauchsgüterkauf i. S. von § 474 I BGB, wenn das Fahrzeug von einem Angehörigen eines Freien Berufs – hier: einer Zahnärztin – an einen Verbraucher (§ 13 BGB) verkauft wird. Denn eine verschärfte Haftung des Verkäufers ist zwar angemessen, wenn dieser aufgrund seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit über eine besonderen Sachkunde vefügt, aber nicht, wenn der Verkäufer in Bezug auf Kraftfahrzeuge – ebenso wie der Käufer – ein „Laie“ ist.

AG Bad Homburg, Urteil vom 14.11.2003 – 2 C 182/03

Mehr lesen »

Gewährleistungsausschluss beim Gebrauchtwagenkauf – „Bastlerfahrzeug“

Wird ein zum gängigen Marktpreis veräußerter und tatsächlich verkehrstauglicher Gebrauchtwagen im Kaufvertrag als „Bastlerfahrzeug“ bezeichnet, weil sich der Händler nach eigenem Bekunden außerstande sieht, die Mangelfreiheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, liegt kein wirksamer Gewährleistungsausschluss vor.

OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.09.2003 – 9 W 30/03

Mehr lesen »

Nicht typgerechter Austauschmotor als erheblicher Sachmangel eines Pkw

  1. Ein Pkw ist grundsätzlich nur dann frei von Sachmängeln, wenn er keine technischen Mängel aufweist, die seine Zulassung zum Straßenverkehr hindern oder seine Gebrauchsfähigkeit aufheben oder beeinträchtigen.
  2. Ein Pkw eignet sich nur dann für die nach dem Vertrag vorausgesetzte i. S. des § 434 I 2 Nr. 1 BGB, wenn er im Sinne der Zulassungsvorschriften betriebsfähig ist.
  3. Bei einem Verbrauchsgüterkauf (§ 474 I 1 BGB) ist ein in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltener pauschaler Gewährleistungsausschluss gemäß § 475 I BGB auch insoweit unwirksam, als er einen Anspruch des Käufers auf Schadensersatz ausschließt. Denn es ist nach § 475 III BGB zwar grundsätzlich zulässig, einen Anspruch des Käufers Schadensersatz auszuschließen, doch findet eine geltungserhaltende Reduktion des Gewährleistungsausschlusses nicht statt.

OLG Bremen, Urteil vom 10.09.2003 – 1 U 12/03

Mehr lesen »

Unzulässige Umgehung von Mängelrechten durch Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der Käufer eines Gebrauchtwagens hat den Kaufvertrag nicht deshalb als Unternehmer i. S. des § 14 BGB geschlossen, weil es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers heißt, der Verkäufer gehe davon aus, „dass der Käufer das Fahrzeug zu gewerblichen Zwecken nutzen will und als Gewerbetreibender zu diesem Zweck kauft“. Denn ob jemand als Verbraucher oder als Unternehmer handelt, kann nicht vertraglich vereinbart werden; überdies ist die Klausel überraschend i. S. des § 305c I BGB und jedenfalls deshalb unwirksam.
  2. Beschreibt der Verkäufer eines Gebrauchtwagens das Fahrzeug der Sache nach – entgegen seinem tatsächlichen Zustand – als „Schrottauto“, dessen sämtliche Einzelteile nicht mangelfrei sind, führt dies nicht zu einem Ausschluss der Haftung des Verkäufers für Sachmängel.
  3. Ein Katalysator ist kein Verschleißteil, denn er unterliegt – anders als etwa die Reifen eines Fahrzeugs – keiner dauerhaften Abnutzung; vielmehr ist ein Katalysator entweder in Ordnung oder defekt.

AG Zeven, Urteil vom 19.12.2002 – 3 C 242/02

Mehr lesen »