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Probleme beim Autokauf?

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Tag: Sachmangel

Sporadisches Aufleuchten der ABS-Kontrollleuchte als (geringfügiger) Sachmangel

Dass bei einem (hier 16 Jahre alten) Gebrauchtwagen sporadisch die ABS-Kontrollleuchte aufleuchtet, berechtigt den Käufer für sich genommen nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Vielmehr liegt ein erheblicher, den Käufer zum Rücktritt berechtigender Mangel allenfalls vor, wenn tatsächlich das Antiblockiersystem (ABS) des Fahrzeugs defekt ist. Indes geht das „unmotivierte“ Aufleuchten einer Kontrollleuchte nicht zwingend mit einem Defekt desjenigen Systems einher, zu dessen Kontrolle die Leuchte gedacht ist.

LG Aschaffenburg, Beschluss vom 03.02.2015 – 32 O 290/14

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Zweimassenschwungrad als Verschleißteil

Bei einem Zweimassenschwungrad handelt es sich um ein typisches Verschleißteil, mit dessen Ausfall bei einem Gebrauchtwagen, der eine Laufleistung von 162.000 Kilometern oder mehr aufweist, jederzeit gerechnet werden muss.

AG Pankow-Weißensee, Urteil vom 22.10.2014 – 2 C 230/13

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Abgrenzung zwischen Mangel und Bagatellschaden bei einem Gebrauchtwagen

  1. Besteht der Mangel eines Gebrauchtwagens darin, dass das Fahrzeug einen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als „Bagatellschäden“ gekommen ist, so muss der Käufer dem Verkäufer gemäß § 326 V BGB keine Frist zur Nachbesserung setzen, da eine Mangelbeseitigung unmöglich ist.
  2. Als „Bagatellschäden“ sind bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden anzusehen, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 10.10.2007 – VIII ZR 330/06; Urt. v. 12.03.2008 – VIII ZR 253/05).
  3. Ein (Lack-)Schaden, der nicht durch das Auftragen von Spachtelmasse, sondern nur dadurch beseitigt worden ist, dass das Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert worden ist, ist ein Bagatellschaden.

KG, Beschluss vom 16.06.2014 – 23 U 246/13
(nachfolgend: KG, Beschluss vom 30.07.2014 – 23 U 246/13)

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Kein Mangel eines Gebrauchtwagens wegen Reimport (R)

  1. Ein Gebrauchtwagen ist nicht allein deshalb mangelhaft, weil er ursprünglich für das Ausland (hier: Belgien) produziert und dann von dort nach Deutschland reimportiert wurde. Denn es wirkt sich nicht auf die physische Beschaffenheit des Fahrzeugs aus, wo seine erste Auslieferung erfolgt ist.
  2. Darüber, dass ein Fahrzeug ursprünglich für das Ausland produziert und dann nach Deutschland reimportiert wurde, muss ein Verkäufer den Käufer nur aufklären, wenn das Fahrzeug auf dem inländischen Markt weniger wert ist als ein ursprünglich für diesen Markt produziertes Fahrzeug.

OLG Köln, Beschluss vom 15.05.2014 – 19 U 3/14

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Rücktritt wegen nicht zuverlässig funktionierender Start-Stopp-Automatik

Eine bei einem Neuwagen nicht zuvelässig funktionierende Start-Stopp-Automatik ist ein Sachmangel (§ 434 I 2 Nr. 2 BGB), der den Käufer grundsätzlich zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.

LG Itzehoe, Urteil vom 07.05.2014 – 4 O 34/13

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Kein Sachmangel eines Easytronic-Automatikgetriebes

Ein Fahrzeug mit einem Easytronic-Automatikgetriebe ist nicht deshalb mangelhaft, weil es bauartbedingt schon bei geringen Steigungen zurückrollt, falls die Bremse nicht betätigt wird.

LG Coburg, Urteil vom 22.04.2014 – 22 O 631/13

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Spürbares Schalten und Bremsen beim Porsche 981 Boxster S kein Mangel

  1. Ein Fahrzeug ist nach § 434 I 2 Nr. 2 BGB mangelhaft, wenn es negativ vom technischen Stand der Serie abweicht. Ein Mangel liegt aber auch vor, wenn das Fahrzeug zwar dem Stand der Serie, aber nicht dem – durch einen herstellerübergreifenden Vergleich zu ermittelnden – Stand der Technik entspricht. Entspricht ein Fahrzeug dem Stand der Technik, hält es also einem herstellerübergreifenden Vergleich stand, ist es auch dann nicht mangelhaft, wenn der Stand der Technik hinter der tatsächlichen oder durchschnittlichen Käufererwartung zurückbleibt.
  2. Ein Porsche 981 Boxster S ist nicht deshalb mangelhaft, weil sein Automatikgetriebe – vom Hersteller gewollt – beim Bremsen zurückschaltet und das Fahrzeug zwischen den Gangstufen selbsttätig Zwischengas gibt. Die Schaltvorgänge mögen zwar für den Fahrer spürbar sein; sie lassen sich aber nicht eindeutig als unangenehmes Fahrverhalten einordnen. Sie werden vielmehr von Personen, die sich für den Erwerb eines Sportwagens interessieren, unterschiedlich wahrgenommen.

OLG Hamm, Urteil vom 18.03.2014 – 28 U 162/13

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Verstopfter Dieselpartikelfilter als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

  1. Ein Kraftfahrzeug mit Dieselpartikelfilter ist nicht deshalb mangelhaft, weil im reinen Kurzstreckenbetrieb die zur Reinigung des Filters erforderliche Abgastemperatur regelmäßig nicht erreicht wird und daher zur Filterreinigung von Zeit zu Zeit Überlandfahrten unternommen werden müssen (im Anschluss an BGH, Urt. v. 04.03.2009 – VIII ZR 160/08, NJW 2009, 2056).
  2. Ein Gebrauchtwagen mit Dieselpartikelfilter ist zwar mangelhaft, wenn der Filter bei der Übergabe völlig verstopft ist und deshalb seine Funktion, aus den Abgasen schädliche Rußpartikel auszufiltern, nicht mehr erfüllen kann. Setzt sich der Filter jedoch erst nach der Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer zu, weil der Käufer das Fahrzeug überwiegend im Kurzstreckenbetrieb nutzt, ohne die erforderlichen Fahrten zum Freibrennen des Dieselpartikelfilters durchzuführen, liegt kein Sachmangel, sondern nur typischer Verschleiß vor.

LG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2014 – 23 S 156/13

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Kein Sachmangel bei nur virtueller Lackbeeinträchtigung (R)

  1. Ein Neuwagen ist nicht deshalb mangelhaft, weil sich bei direkter Sonneneinstrahlung an den Flanken des Fahrzeugs oberhalb der Zierleisten Schlieren (Hologramme) zeigen, die an Verkratzungen erinnern oder den Eindruck einer mangelhaften Lackierung erwecken mögen. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Zierleisten und die Lackierung des Fahrzeugs für sich genommen mangelfrei sind.
  2. Eine Beschaffenheit der Kaufsache ist im rechtlichen Sinne vereinbart, wenn der Verkäufer nach dem Inhalt des Kaufvertrags verpflichtet ist, die Sache dem Käufer in einem bestimmten – dem vereinbarten – Zustand zu übergeben und zu übereignen.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2014 – I-3 U 23/14

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Zu verwendender Kraftstoff bei einem gebrauchten Dieselfahrzeug – Biodiesel-Anteil

Ein 2004 erstzugelassener Gebrauchtwagen ist nicht deshalb mangelhaft, weil er nicht mehr mit handelsüblichem Dieselkraftstoff nach DIN EN 590 betrieben werden kann, nachdem sich dessen Zusammensetzung im Hinblick auf den Biodieselanteil (7 % statt ursprünglich 5 %) geändert hat.

LG Duisburg, Urteil vom 27.01.2014 – 2 O 291/12
(nachfolgend: OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.03.2016 – I-21 U 110/14)

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