Navigation

Probleme beim Autokauf?

Probleme beim Autokauf?

Als spezialisierter Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne weiter – ganz gleich, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.

Interessiert? Rufen Sie mich unverbindlich an

(0 23 27) 8 32 59-99

oder nutzen Sie mein Kontaktformular.

Kategorien

Archiv

Archiv

Header (Autohaus)

Kategorie: Allgemeines

Kein Rücktritt trotz erfolgloser Nachbesserung bei Einverständnis des Käufers mit weiteren Maßnahmen

Ein Kfz-Käufer, der sich gegenüber dem Verkäufer nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen mit einer weiteren Ursachenforschung einverstanden erklärt hat, kann nicht unter Berufung auf die fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuche vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne dem Verkäufer zuvor erfolglos eine – kurz bemessene – Frist zur Ursachenforschung zu setzen.

OLG Rostock, Urteil vom 20.02.2006 – 3 U 124/05

Mehr lesen »

Unwirksamkeit eines Rücktritts wegen Zeitablaufs (§ 218 I 1, 2 BGB)

  1. Ob der Rücktritt des Käufers wegen eines Mangels der Kaufsache nach § 218 I 1, 2 BGB wirksam ist, hängt davon ab, ob der Rücktritt erklärt wird, bevor der – bestehende oder hypothetische – Nacherfüllungsanspruch des Käufers verjährt ist. Auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen aus dem durch den Rücktritt entstehenden Rückgewährschuldverhältnis kommt es nicht an.
  2. Ansprüche des Käufers aus dem durch den Rücktritt entstehenden Rückgewährschuldverhältnis unterliegen nicht der Verjährung nach § 438 I, II BGB, sondern der regelmäßigen Verjährung nach §§ 195, 199 BGB.

OLG Koblenz, Urteil vom 09.02.2006 – 5 U 1452/05

Mehr lesen »

Rügeobliegenheit nach § 377 HGB bei einem Leasingvertrag

  1. Bei einem Handelsgeschäft i. S. des § 343 I BGB trifft den Käufer (hier: ein Leasingunternehmen) die Rügeobliegenheit nach § 377 HGB grundsätzlich auch dann, wenn der Verkäufer die Kaufsache auf Anweisung des Käufers an einen nichtkaufmännischen Dritten (hier: den Leasingnehmer) abliefert, mit dem der Käufer einen Leasingvertrag geschlossen und den er zur Geltendmachung der vertraglichen Ansprüche gegen den Verkäufer ermächtigt hat (im Anschluss an BGH, Urt. v. 24.01.1990 – VIII ZR 22/89, NJW 1990, 1290).
  2. Ein Kfz-Käufer der Nacherfüllung verlangt, muss zwar grundsätzlich nur das Erscheinungsbild eines Mangels hinreichend genau beschreiben und nicht auch dessen Ursache benennen. In einem Rechtsstreit genügt jedoch die Beschreibung von Symptomen (hier: „Fahrzeug springt nicht an“) jedenfalls dann nicht, wenn diese ihre Ursache sowohl in der Beschaffenheit als auch in einer fehlerhaften Benutzung des Fahrzeugs haben können.

OLG Hamm, Urteil vom 06.02.2006 – 2 U 197/05

Mehr lesen »

Schadensersatz statt der Leistung trotz erklärter Minderung

Ein Käufer, dem ein mangelhaftes Kraftfahrzeug geliefert wurde und der deshalb bereits die Minderung erklärt hat, kann – ebenso wie nach einem bereits erklärten Rücktritt – auf einen Schadensersatzanspruch umschwenken.

OLG Stuttgart, Urteil vom 01.02.2006 – 3 U 106/05

Mehr lesen »

Kein Untergang eines einmal begründeten Rücktrittsrechts durch Erfüllungsverlangen

Ein einmal begründetes Rücktrittsrecht nach § 323 I BGB geht nicht dadurch unter, dass der Gläubiger zunächst weiterhin Erfüllung verlangt.

BGH, Urteil vom 20.01.2006 – V ZR 124/05

Mehr lesen »

Schadensanfälliger Zylinderkopf als Sachmangel

  1. Ein Fahrzeug kann bereits deshalb mangelhaft sein, weil es aufgrund eines Konstruktionsfehlers besonders schadensanfällig ist.
  2. Ein Zylinderkopf muss so lange halten wie der Motor selbst. Kommt es nach einer Fahrleistung von nur 94.000 km zu einem Schaden – hier: zu einem Riss in der Zylinderkopfdichtung – ist dies deshalb grundsätzlich nicht lediglich eine normale Verschleißerscheinung.

OLG Jena, Urteil vom 19.01.2006 – 1 U 846/04

Mehr lesen »

Frist zur Rüge von Rechtsmängeln nach CISG – Polizeiliche Beschlagnahme eines Fahrzeugs

Zum Erfordernis einer Rüge von Rechtsmängeln in angemessener Frist gemäß Art. 41, 43 I CISG.

BGH, Urteil vom 11.01.2006 – VIII ZR 268/04

Mehr lesen »

Abtretung nicht vorhandener Gewährleistungsansprüche im Leasingvertrag

Ein Finanzierungsleasingvertrag zwischen einem Leasinggeber und einem Leasingnehmer mit Verbrauchereigenschaft, der leasingtypisch die Abtretung der kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche des Leasinggebers gegen den Lieferanten an den Leasingnehmer vorsieht, ist kein Umgehungsgeschäft i. S. des § 475 I 2 BGB. Dem Lieferanten ist es deshalb nicht verwehrt, sich gegenüber dem Leasingnehmer auf den mit dem Leasinggeber als Käufer vereinbarten Gewährleistungsausschluss zu berufen. In diesem Fall stehen dem Leasingnehmer mit Verbrauchereigenschaft mietrechtliche Gewährleistungsansprüche gegen den Leasinggeber zu.

BGH, Urteil vom 21.12.2005 – VIII ZR 85/05

Mehr lesen »

Gewährung der Gelegenheit zur Nacherfüllung als Obliegenheit des Käufers

  1. Dass der Käufer eines Gebrauchtwagens nicht weiß, ob ein binnen sechs Monaten nach der Übergabe durch den Verkäufer aufgetretener Defekt des Fahrzeugs auf einen Sachmangel i. S. des § 434 I 1 BGB zurückzuführen ist, entlastet ihn nicht von der Obliegenheit, dem Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, bevor er das Fahrzeug selbst reparieren lässt und wegen des Mangels die Minderung erklären oder einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung geltend machen kann.
  2. § 439 III BGB gewährt dem Verkäufer eine Einrede gegenüber der vom Käufer beanspruchten Art der Nacherfüllung, die der Verkäufer ausüben kann, aber nicht muss. Der Käufer kann deshalb nicht wegen unverhältnismäßiger Kosten der Nacherfüllung sogleich die Minderung erklären, ohne dem Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben zu haben.

BGH, Urteil vom 21.12.2005 – VIII ZR 49/05

Mehr lesen »

Bagatellisierung durch Bezeichnung eines Fahrzeugs als „Unfallwagen“

Ein gewerblicher Gebrauchtwagenverkäufer ist verpflichtet, den Käufer vor Abschluss des Kaufvertrags – auch ungefragt – über Unfallschäden zu informieren, wenn er sich nicht dem Vorwurf des arglistigen Verschweigens aussetzen will. Der bloße Hinweis „Unfallauto“ in einem schriftlichen Vertrag stellt keine ausreichende Information des Käufers über vorhandene Unfallschäden dar. Vielmehr ist der schlichte Hinweis, ein Fahrzeug sei ein „Unfallwagen“, wegen seiner Unbestimmtheit und Vieldeutigkeit als Bagatellisierung anzusehen.

LG Berlin, Urteil vom 20.12.2005 – 5 O 210/05

Mehr lesen »