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Probleme beim Autokauf?

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Archiv: 2009

Kein Gewährleistungsausschluss durch die versteckte Bezeichnung als „Bastlerfahrzeug“

Die Bezeichnung eines Autos als „Bastlerfahrzeug“ kann einen Gewährleistungsausschluss beinhalten. Wird der Begriff jedoch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen an unauffälliger Stelle versteckt, ist der Ausschluss nicht wirksam vereinbart.

AG München, Urteil vom 17.11.2009 – 155 C 22290/08

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Mangelhafte Federung eines Citroën C6 als Rücktrittsgrund

  1. Ein Neuwagen, bei dem – sei es aufgrund eines Softwarefehlers, sei es wegen eines defekten Niveaugebers – die hydropneumatische Federung in unregelmäßigen Abständen nicht ordnungsgemäß funktioniert und dessen verändertes Federungsverhalten nur durch ein Unterbrechen der Zündung beseitigt werden kann, weist einen zum Rücktritt berechtigenden Mangel auf.
  2. Dass der Käufer dem Verkäufer einen Mangel entgegen § 377 I, III HGB nicht unverzüglich angezeigt hat, ist unschädlich, wenn der Verkäufer auf eine (verspätete) Mängelrüge hin vorbehaltlos einen Nachbesserungsversuch unternommen hat. Insofern gelten dieselben Grundsätze wie in den Fällen, in denen der Verkäufer die beanstandete Ware vorbehaltlos zurückgenommen, vorbehaltlos die Nachbesserung zugesagt oder die Fehlerhaftigkeit der Ware vorbehaltlos anerkannt hat.

OLG Hamm, Urteil vom 16.11.2009 – 2 U 141/09

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Pflicht des Kfz-Händlers zum Hinweis auf Tageszulassung

Der Verkäufer eines Neufahrzeugs muss den Käufer darüber aufklären, dass er das Fahrzeug vor Übergabe zunächst auf sich zulassen wird, wenn sich der Verkauf des Fahrzeugs mit Tageszulassung nicht aus anderen Umständen aufdrängt.

LG Bonn, Urteil vom 13.11.2009 – 2 O 225/09

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Ersatz von Mietwagenkosten nach Rücktritt vom Kaufvertrag

Durch den Rücktritt vom Kaufvertrag wird ein Schadensersatzanspruch auch insoweit nicht ausgeschlossen, als es um den Ersatz eines Nutzungsausfallschadens geht, der entstanden ist, weil der Käufer die Kaufsache infolge eines Mangels nicht nutzen konnte. Der Anspruch ist jedoch auf den Zeitraum begrenzt, den der Käufer benötigt hätte, um ein Ersatzfahrzeug anzuschaffen. Anzusetzen ist insoweit regelmäßig nur ein Zeitraum von höchstens zwei Wochen.

LG Kassel, Urteil vom 03.11.2009 – 7 O 53/08

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Beschlagnahme eines Fahrzeugs als Rechtsmangel

Die Beschlagnahme eines Fahrzeugs durch staatliche Behörden begründet nur dann einen Rechtsmangel i. S. des § 435 BGB, wenn sie – etwa wie eine Beschlagnahme nach §§ 111b und c StPO – den Verfall oder die Einziehung des Fahrzeuges zur Folge haben kann. Eine nach § 94 StPO oder einer vergleichbaren Vorschrift des ausländischen Rechtes angeordnete Sicherstellung führt dagegen nicht zum Entstehen eines Rechtsmangels.

LG Bonn, Urteil vom 30.10.2009 – 2 O 252/09
(nachfolgend: OLG Köln, Beschluss vom 16.03.2010 und vom 01.06.2010 – 22 U 176/09)

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Laiengünstige Auslegung einer „Rücktrittserklärung“

Auch wenn der Käufer, dem ein mangelhaftes Fahrzeug geliefert wurde, ausdrücklich die „Rückgängigmachung des Kaufs“ verlangt hat, kann eine aiengünstige Auslegung dieser Erklärung ergeben, dass der Käufer nicht den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt, sondern Nacherfüllung in Form einer Ersatzlieferung begehrt hat.

AG Erlangen, Urteil vom 21.10.2009 – 1 C 1561/09

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Sachmangel eines Gebrauchtwagens wegen Chiptuning

Ein Gebrauchtwagen, bei dem ein Chiptuning vorgenommen wurde, kann auch dann mangelhaft sein, wenn das Tuning vor dem Verkauf rückgängig gemacht wurde. Denn der Motor des Fahrzeugs wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht die Gesamtlaufleistung erreichen, die ein Motor erreichen würde, der nicht zeitweise leistungsgesteigert war.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.10.2009 – I-22 U 166/08

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Unzulässige Einschränkung einer Garantie für Gebrauchtwagen

  1. Eine Klausel in einem formularmäßig abgeschlossenen Gebrauchtwagengarantievertrag, nach der die Fälligkeit der versprochenen Garantieleistung von der Vorlage einer Rechnung über die bereits durchgeführte Reparatur abhängt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Käufers/Garantienehmers unwirksam.
  2. Dasselbe gilt für eine Klausel, die dem Käufer/Garantienehmer die Obliegenheit auferlegt, vom Fahrzeughersteller empfohlene Wartungsarbeiten ausschließlich in der Werkstatt des Verkäufers durchzuführen und im Falle der Unzumutbarkeit eine Genehmigung („Freigabe“) des Verkäufers einzuholen.

BGH, Urteil vom 14.10.2009 – VIII ZR 354/08

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Angabe der Anzahl der Vorbesitzer als bloße Wissensmitteilung

Gibt der Verkäufer in einem Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen die Anzahl der Vorbesitzer mit dem (einschränkenden) Zusatz „soweit bekannt“ an, so handelt es sich um eine bloße Wissensmitteilung und haben die Parteien hinsichtlich der Anzahl der Vorbesitzer keine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen. Das gilt selbst dann, wenn der Kaufvertrag einen Gewährleistungsausschluss enthält, von dem nicht nur Garantieversprechen, sondern auch Erklärungen des Verkäufers ausgenommen sein sollen.

LG Münster, Urteil vom 22.09.2009 – 3 S 48/09
(nachfolgend: BGH, Beschluss vom 02.11.2010 – VIII ZR 287/09)

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Nutzungswertersatz beim Rücktritt vom Autokaufvertrag

  1. Die Zulassung der Revision kann auf den Grund eines im Rechtsstreit erhobenen Gegenanspruchs beschränkt werden.
  2. Bei Rückabwicklung eines Verbrauchsgüterkaufs steht einem Anspruch des Verkäufers auf Nutzungswertersatz gemäß § 346 I BGB europäisches Recht (hier: Verbrauchsgüterkaufrichtlinie) nicht entgegen.

BGH, Urteil vom 16.09.2009 – VIII ZR 243/08

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