Navigation

Probleme beim Autokauf?

Probleme beim Autokauf?

Als spezialisierter Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne weiter – ganz gleich, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.

Interessiert? Rufen Sie mich unverbindlich an

(0 23 27) 8 32 59-99

oder nutzen Sie mein Kontaktformular.

Kategorien

Archiv

Archiv

Header (Autohaus)

Tag: Sachmangel

Keine Aufklärungspflicht über Vor- und Nachteile eines Rußpartikelfilters

Eine Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Dieselfahrzeugs über Vor- und Nachteile eines Rußpartikelfilters besteht jedenfalls dann nicht, wenn der Käufer eine Jahresfahrleistung von 31.000 km angibt und erklärt, dass er das Fahrzeug für seine gewerbliche bzw. selbstständige berufliche Tätigkeit benötige. Der Verkäufer muss unter diesen Umständen nicht damit rechnen, dass das Fahrzeug später überwiegend im Kurzstreckenbetrieb benutzt wird.

OLG Hamm, Urteil vom 09.06.2009 – 28 U 57/08

Mehr lesen »

Fehlende Originallackierung eines Gebrauchtwagens kein Mangel

  1. Bei Gebrauchtfahrzeugen gehört es nicht ohne Weiteres zur üblichen Beschaffenheit i. S. von § 434 I 2 Nr. 2 BGB, dass sich alle Fahrzeugteile noch im Originalzustand befinden. Die übliche Beschaffenheit ist deshalb grundsätzlich nicht infrage gestellt, wenn einzelne (wesentliche) Fahrzeugteile in technisch einwandfreier Weise erneuert wurden. Das gilt auch, wenn das Fahrzeug mit einer neuen Lackierung versehen worden ist, um es technisch und optisch wieder in einen tadellosen Zustand zu versetzen.
  2. Welche Beschaffenheit des Kaufgegenstandes ein Käufer anhand der Art der Sache i. S. von § 434 I 2 Nr. 2 BGB erwarten kann, bestimmt sich nach dem Empfängerhorizont eines Durchschnittskäufers und damit nach der objektiv berechtigten Käufererwartung. Diese orientiert sich im Regelfall an der üblichen Beschaffenheit gleichartiger Sachen. Dagegen ist nicht entscheidend, welche Beschaffenheit der Käufer tatsächlich erwartet und wie er auf eine hiervon abweichende Beschaffenheit reagiert.

BGH, Urteil vom 20.05.2009 – VIII ZR 191/07

Mehr lesen »

Wassereintritt in den Fahrzeuginnenraum als erheblicher Sachmangel

Kommt es bei einem Neufahrzeug aufgrund einer undichten Stelle in der Karosserie zu einem Wassereintritt in den Fahrzeuginnenraum, so liegt ein erheblicher Mangel vor, der den Käufer zum Rücktritt berechtigt.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.05.2009 – 4 U 148/07

Mehr lesen »

„Fahrbereit“ als Beschaffenheitszusage des privaten Verkäufers

  1. Die Erklärung eines nicht gewerblich handelnden Verkäufers, das verkaufte Fahrzeug sei „fahrbereit“, ist in der Regel nur eine „einfache“ Beschaffenheitszusage. Als (stillschweigende) Beschaffenheitsgarantie wird eine solche Erklärung nur ausnahmsweise – unter besonderen Umständen des Einzelfalls – zu bewerten sein.
  2. Sind in einem Kaufvertrag zugleich eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache und ein pauschaler Ausschluss der Sachmängelhaftung vereinbart, ist dies regelmäßig so auszulegen, dass der Haftungsausschluss nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit gelten soll (vgl. BGH, Urt. v. 29.11.2006 – VIII ZR 92/06).

OLG Hamm, Urteil vom 12.05.2009 – 28 U 42/09

Mehr lesen »

Wassereintritt in den Innenraum eines fabrikneuen Kleinstwagens

Ein Neuwagen, in dessen Inneres bei Regen Wasser eintritt, ist auch dann i. S. des § 434 I 2 Nr. 2 BGB mangelhaft, wenn es zu Wassereintritt nur bei starkem Dauerregen kommt und selbst dann nur geringe Mengen an Wasser in den Fahrzeuginnenraum gelangen. Denn es gehört zu den absoluten Mindestanforderungen an ein Neufahrzeug, gleich welcher (Preis-)Klasse es angehört, dass es in allen Bereichen dicht ist.

LG Berlin, Urteil vom 27.03.2009 – 8 O 172/08
(nachfolgend: KG, Beschluss vom 20.07.2009 – 8 U 96/09)

Mehr lesen »

Keine Offenbarungspflicht hinsichtlich der Mietwageneigenschaft eines Gebrauchtwagens

  1. Ein Rücktrittsrecht ist nach § 323 V 2 BGB ausgeschlossen, wenn sich ein Mangel an einem Fahrzeug, das 17.000 € gekostet hat, beheben lässt und die Reparaturkosten lediglich 500 € betragen.
  2. Dass ein als Jahreswagen verkauftes Fahrzeug zuvor als Mietwagen verwendet wurde, muss der Verkäufer nicht offenbaren. Das Verschweigen der Mietwageneigenschaft berechtigt deshalb nicht zu einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.

LG Kaiserslautern, Beschluss vom 25.03.2009 – 2 O 498/08

Mehr lesen »

Kein Mangel bei kurzstreckenuntauglichem Dieselpartikelfilter

Es stellt keinen Mangel dar, dass ein mit einem Dieselpartikelfilter ausgerüsteter Pkw nicht für den reinen Kurzstreckenverkehr und auch nicht für den hauptsächlichen Einsatz im Stadtverkehr geeignet ist.

OLG Hamm, Urteil vom 19.03.2009 – 2 U 194/08

Mehr lesen »

Kurzstreckenuntauglicher Dieselpartikelfilter ist kein Mangel

  1. Für die Beurteilung, ob ein Kraftfahrzeug mit Dieselpartikelfilter deswegen i. S. des § 434 I 2 Nr. 2 BGB mangelhaft ist, weil der Partikelfilter von Zeit zu Zeit der Reinigung (Regenerierung) bedarf und dazu eine Abgastemperatur benötigt wird, die im reinen Kurzstreckenbetrieb regelmäßig nicht erreicht wird, kann nicht auf die Eignung zur gewöhnlichen Verwendung, die übliche Beschaffenheit oder die aus der Sicht des Käufers zu erwartende Beschaffenheit von Kraftfahrzeugen ohne Dieselpartikelfilter abgestellt werden.
  2. Der Umstand, dass ein Kraftfahrzeug mit Dieselpartikelfilter für eine Verwendung im reinen Kurzstreckenbetrieb nur eingeschränkt geeignet ist, weil die zur Reinigung des Partikelfilters erforderliche Abgastemperatur im reinen Kurzstreckenbetrieb regelmäßig nicht erreicht wird, sodass zur Filterreinigung von Zeit zu Zeit Überlandfahrten unternommen werden müssen, stellt keinen Sachmangel i. S. des § 434 I 2 Nr. 2 BGB dar, wenn dies nach dem Stand der Technik nicht zu vermeiden ist und aus demselben Grund auch die Kurzstreckeneignung der Fahrzeuge anderer Hersteller, die mit einem Dieselpartikelfilter ausgerüstet sind, in gleicher Weise beeinträchtigt ist.
  3. Eine Sache, die dem Stand der Technik vergleichbarer Sachen entspricht, ist nicht deswegen i. S. des § 434 I 2 Nr. 2 BGB mangelhaft, weil der Stand der Technik hinter der Käufererwartung zurückbleibt.

BGH, Urteil vom 04.03.2009 – VIII ZR 160/08
(vorhergehend: OLG Stuttgart, Urteil vom 04.06.2008 – 3 U 236/07)

Mehr lesen »

Kein Sachmangel bei altersüblichem Verschleiß – Zahnriemen

  1. Altersübliche Verschleißerscheinungen eines Gebrauchtwagens sind kein Sachmangel.
  2. Die Frage ob ein gerissener Zahnriemen als „normaler“ Verschleiß oder als Mangel einzuordnen ist, ist je nach Einzelfall zu beantworten.


LG Bonn, Beschluss vom 26.02.2009 – 8 S 191/08
(vorhergehend: AG Bonn, Urteil vom 25.09.2008 – 15 C 42/08)

Mehr lesen »

Kein Sachmangel bei typischem Verschleiß eines gebrauchten Motorrads

Bei einem gebrauchten Motorrad liegt darin, dass die Maschine einen typischen, altersgerechten Verschleiß aufweist, kein Sachmangel. Ein Sachmangel, das heißt eine Abweichung der Ist- von der Soll-Beschaffenheit, kann vielmehr nur bei einem über das Normale hinausgehenden Verschleiß angenommen werden.

LG Kassel, Urteil vom 26.02.2009 – 5 O 535/07

Mehr lesen »