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Probleme beim Autokauf?

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Probleme beim Autokauf?

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Zur Sofortberatung

Angabe der Laufleistung bei privatem Verkauf eines Gebrauchtwagens

Zur Frage, welche rechtliche Bedeutung die im Kaufvertrag enthaltene Angabe der Laufleistung des Fahrzeugs beim privaten Verkauf eines Gebrauchtwagens hat (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 18.02.1981 – VIII ZR 72/80).

BGH, Urteil vom 15.02.1984 – VIII ZR 327/82

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Einheitlicher Kaufvertrag bei Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens

Gibt der Käufer eines Kraftfahrzeugs für einen Teil des Kaufpreises seinen Gebrauchtwagen an Erfüllungs statt in Zahlung, so kann er im Falle der Wandelung des Kaufvertrags – außer dem in bar geleisteten Kaufpreisteil – nicht den für seinen Altwagen auf den Kaufpreis angerechneten Geldbetrag, sondern nur den in Zahlung gegebenen Altwagen selbst zurückverlangen.

BGH, Urteil vom 30.11.1983 – VIII ZR 190/82

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Wertverlust eines an den Verkäufer zurückzugebenden Pkw

Zur Frage, nach welchen Gesichtspunkten die Höhe des Wertverlustes eines Kraftfahrzeugs gerichtlich zu schätzen ist, das nach zeitweiser Benutzung durch den Käufer vom Verkäufer aufgrund eines Vergleichs gegen ein neues Fahrzeug ausgetauscht worden ist.

BGH, Urteil vom 22.06.1983 – VIII ZR 91/82

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Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung auch bei Verletzung kaufvertraglicher Leistungspflichten

Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen der entgangenen Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs (Nutzungsausfallschaden) kommt auch dann in Betracht, wenn der Schuldner lediglich aufgrund eines Kaufvertrags zur Übergabe des Fahrzeugs und des Fahrzeugbriefs verpflichtet war und hiermit in Verzug geraten ist (Fortführung von Senat, Urt. v. 14.07.1982 – VIII ZR 161/81, BGHZ 85, 11).

BGH, Urteil vom 15.06.1983 – VIII ZR 131/82

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Zur Verwendung des Begriffs „werkstattgeprüft“ im Gebraucht­wagenhandel

Zur Verwendung des Begriffs „werkstattgeprüft“ im Gebraucht­wagenhandel.

BGH, Urteil vom 25.05.1983 – VIII ZR 55/82

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Deliktische Schadensersatzansprüche gegen Kfz-Hersteller bei „weiterfressendem“ Mangel – „Gaszugfall“

  1. Dem Käufer einer Sache können gegen deren Hersteller auch dann deliktische Schadensersatzansprüche aus Eigentumsverletzung zustehen, wenn diese Sache nach ihrem Erwerb infolge eines fehlerhaft konstruierten oder mit Herstellungsfehlern versehenen Einzelteils beschädigt wird.
  2. Für deliktische Schadensersatzansprüche ist jedoch kein Raum, wenn sich der geltend gemachte Schaden mit dem Unwert, welcher der Sache wegen ihrer Mangelhaftigkeit von Anfang an anhaftete, deckt.

BGH, Urteil vom 18.01.1983 – VI ZR 310/79

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Marken- und Typenbezeichnung eines Gebrauchtwagens als Zusicherung

  1. Mit der in einem Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen enthaltenen Marken- und Typenbezeichnung (hier: „BMW 1602“) sichert der Verkäufer dem Käufer zu, dass das Fahrzeug mit einem von seinem Hersteller vorgesehenen – typgerechten – Motor ausgestattet ist.
  2. Zur Frage der Untersuchungspflicht des Gebrauchtwagenhändlers im Zusammenhang mit seiner Haftung als Sachwalter für Verschulden bei Vertragsverhandlungen.

BGH, Urteil vom 03.11.1982 – VIII ZR 282/81

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Entzug der Nutzungsmöglichkeit eines Pkw als zu ersetzender Verzugsschaden

Verzögert der vom Eigentümer mit dem Verkauf eines Kraftfahrzeugs beauftragte Vermittler die nach Kündigung des Auftrags geschuldete Herausgabe des Fahrzeugs, so gehört zum ersatzfähigen Verzugsschaden auch die entzogene Nutzungsmöglichkeit.

BGH, Urteil vom 14.07.1982 – VIII ZR 161/81

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Schadensersatz bei Nichtabnahme eines Neuwagens – Schadenspauschalierung

  1. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kfz-Händlers, wonach der Käufer Schadensersatz in Höhe von pauschal 15 % des Kaufpreises zu leisten hat, wenn er das gekaufte Fahrzeug unberechtigt nicht abnimmt, ist grundsätzlich wirksam. Dem Käufer darf allerdings nicht der Nachweis abgeschnitten werden, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden sei.
  2. Einem Käufer, der die Erfüllung des Kaufvertrages ernsthaft und endgültig verweigert, muss der Verkäufer keine Frist zur Erfüllung des Vertrages setzen, bevor er Schadensersatz verlangt oder vom Kaufvertrag zurücktritt. Das gilt auch dann, wenn sich der Verkäufer in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst eine Pflicht zur Fristsetzung für den Fall auferlegt hat, dass der Käufer mit der Abnahme der Kaufsache oder der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen in Rückstand ist.

BGH, Urteil vom 16.06.1982 – VIII ZR 89/81

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Stillschweigender Haftungsausschluss für Verschleißmängel bei Inzahlungnahme eines Pkw

Nimmt der gewerbliche Verkäufer eines Neuwagens den Gebrauchtwagen des Käufers derart „in Zahlung“, dass über das Altfahrzeug ein besonderer Kaufvertrag abgeschlossen und der Kaufpreis mit dem für den Neuwagen verrechnet wird, so ist die Gewährleistung des Neuwagenkäufers für sogenannte Verschleißmängel stillschweigend ausgeschlossen, sofern nicht eine eindeutige andere Regelung vereinbart wird oder Mängel arglistig verschwiegen worden sind.

BGH, Urteil vom 21.04.1982 – VIII ZR 26/81

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