Kategorie: Gebrauchtwagen
- Dass ein Gebrauchtwagen ein „Reimport“ ist, wirkt sich so deutlich auf den Marktwert des Fahrzeugs aus, dass der Käufer nach Treu und Glauben redlicherweise erwarten kann, dass ihn der gewerbliche Verkäufer ungefragt über die Reimport-Eigenschaft aufklärt. Das gilt umso mehr, wenn der Verkäufer als Kfz-Händler und nicht als Importeur oder Reimporteur auftritt.
- Ein Kfz-Käufer, der den Kaufvertrag zu Recht wegen einer arglistigen Täuschung (§ 123 I Fall 1 BGB) angefochten hat, hat hat auch dann einen auf Rückzahlung des Kaufpreises gerichteten Bereicherungsanspruch, wenn das erworbene Fahrzeug bei ihm untergegangen oder – hier: bei einem Unfall – beschädigt worden ist und er es dem Verkäufer deshalb nicht oder nur in entwertetem Zustand herausgeben kann. Das gilt sogar dann, wenn das Fahrzeug durch eigenes Verschulden des Käufers zerstört oder beschädigt wurde (im Anschluss an BGH, Urt. v. 08.01.1970 – VII ZR 130/68, BGHZ 53, 144; Urt. v. 14.10.1971 – VII ZR 313/69, BGHZ 57, 137).
- Zwar ist eine Anfechtungserklärung als Gestaltungserklärung grundsätzlich bedingungsfeindlich. Eine Eventualanfechtung, deren Wirkung nicht von einer Bedingung im Rechtssinne, das heißt von einem zukünftigen ungewissen Ereignis abhängig gemacht wird, sondern sich aus der künftigen gerichtlichen Klarstellung eines damals nur für die Parteien ungewissen, aber objektiv bereits bestehenden Rechtszustandes ergibt, ist aber zulässig.
LG Duisburg, Urteil vom 27.02.2002 – 3 O 162/01
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Ein Verkäufer, der ein fast neuwertiges Fahrzeug wie einen Vorführ- oder Jahreswagen zum Kauf anbietet, erklärt allein dadurch nicht stillschweigend oder konkludent, dass das Fahrzeug mangelfrei sei.
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Ein Gebrauchtwagenhändler muss ein Fahrzeug (hier: einen Jahreswagen) vor der Übergabe an den Käufer grundsätzlich nicht umfassend auf Vorschäden untersuchen.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.01.2002 – 3 U 11/01
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Ein Kfz-Verkäufer, der den Käufer ungefragt über einen Unfallschaden eines Fahrzeugs aufklären muss, hat vollständige und richtige Angaben zu machen und darf den Schaden nicht bagatellisieren. Der Verkäufer muss von sich aus jedoch nicht darauf hinweisen, dass ein Sachverständiger den Schaden als „wirtschaftlichen Totalschaden“ eingestuft hat.
OLG Schleswig, Urteil vom 28.09.2001 – 14 U 71/01
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Weist der private Verkäufer eines Gebrauchtwagens den Käufer auf einen Unfallschaden des Fahrzeugs hin und schließt er zugleich seine Haftung für Mängel aus, dann liegt in dem Hinweis auf den Unfallschaden nicht die stillschweigende Zusicherung, das Fahrzeug sei im Übrigen unfallfrei, es habe also auch außerhalb der Besitzzeit des Verkäufers keinen (erheblichen) Unfallschaden erlitten.
OLG Köln, Urteil vom 22.03.1999 – 8 U 70/98
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Zur Auslegung der in einem Formularvertrag über den Verkauf von Gebrauchtwagen enthaltenen Klausel „Der Verkäufer sichert zu, dass das Kfz, soweit ihm bekannt, eine Gesamtfahrleistung von … km aufweist“.
BGH, Urteil vom 13.05.1998 – VIII ZR 292/97
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Eine Klausel in den Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen eines Vertragshändlers, wonach ein Käufer Schadensersatz in Höhe von pauschal 15 % des Kaufpreises leisten muss, wenn er die Bezahlung und Abnahme eines gekauften Fahrzeugs unberechtigt verweigert, ist wegen Verstoßes gegen § 11 Nr. 5 lit. a AGBG unwirksam, wenn für die Geschäftstätigkeit des Händlers der Verkauf von Neuwagen prägend ist und sich der Handel mit Gebrauchtwagen als bloßes Anhängsel darstellt (im Anschluss an OLG Köln, Urt. v. 27.05.1993 – 12 U 141/92, NJW-RR 1993, 1404, 1405).
LG Oldenburg, Urteil vom 07.11.1997 – 2 S 895/97
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Die in dem Bestellformular für ein Gebrauchtfahrzeug vom Verkäufer in dem vorgedruckten Feld „PS lt. Fahrzeugbrief“ eingetragene PS-Zahl stellt grundsätzlich keine Zusicherung einer bestimmten Motorleistung dar.
BGH, Urteil vom 04.06.1997 – VIII ZR 243/96
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Auch unter Kfz-Händlern, die mit gebrauchten, aus beendeten Leasingverträgen stammenden Kraftfahrzeugen handeln, gilt der Grundsatz, dass der gute Glaube des Erwerbers an das Eigentum bzw. die Verfügungsbefugnis des Veräußerers nur geschützt ist, wenn er sich zumindest den Kfz-Brief vorlegen lässt. Verzichtet der Erwerber hierauf in der Annahme, der Brief befinde sich noch bei der Leasingsgesellschaft, trägt das Risiko, dass der Veräußerer nicht einmal verfügungsbefugt ist.
BGH, Urteil vom 13.05.1996 – II ZR 222/95
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Zur Zurechnung des Wissens, das ein sogenannter Wissensvertreter einer GmbH & Co. KG beim Ankauf eines Fahrzeugs erlangt hatte, wenn die KG wegen arglistigen Verhaltens beim Weiterverkauf des Fahrzeugs in Anspruch genommen wird.
BGH, Urteil vom 31.01.1996 – VIII ZR 297/94
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Zur Frage der Zusicherung von Eigenschaften beim Kauf eines beim Händler stehenden, vom Käufer besichtigten Neuwagens.
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Gibt der Käufer eines Kraftfahrzeugs für einen Teil des Kaufpreises seinen Gebrauchtwagen in Zahlung, so kann er bei Geltendmachung des „großen Schadensersatzes“ nach § 463 BGB außer dem bar gezahlten Kaufpreisteil auch den für seinen Altwagen auf den Kaufpreis angerechneten Geldbetrag verlangen.
BGH, Urteil vom 28.11.1994 – VIII ZR 53/94
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