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Kategorie: Allgemeines

Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens bei einem Leasingvertrag

  1. Nimmt der Händler und Leasinggeber bei einem Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug einen Gebrauchtwagen des Leasingnehmers zum Betrag der im Leasingvertrag vereinbarten Mietsonderzahlung in Zahlung, liegt im Regelfall kein gesonderter Kaufvertrag über den Gebrauchtwagen, sondern ein einheitlicher Leasingvertrag vor, bei dem der Leasingnehmer das Recht hat, die vertraglich vereinbarte Mietsonderzahlung durch Hingabe des Gebrauchtwagens zu tilgen.
  2. Vereinbaren die Vertragsparteien in einem solchen Fall die Rückabwicklung des Leasingvertrags, so kann der Leasingnehmer nicht den für seinen Gebrauchtwagen auf die Mietsonderzahlung angerechneten Geldbetrag, sondern nur den in Zahlung gegebenen Gebrauchtwagen selbst zurückverlangen.

BGH, Urteil vom 30.10.2002 – VIII ZR 119/02

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Nachlackierung eines gebrauchten Pkw wegen Flugrosts

Sachgemäß überlackierter Flugrost ist beim Verkauf eines gebrauchten Pkw kein offenbarungspflichtiger Mangel.

OLG Koblenz, Urteil vom 05.09.2002 – 5 U 140/02

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Kfz-Mangel bei Mangelverdacht – Betrieb mit Biodiesel

Ein Neufahrzeug, das uneingeschränkt für den Betrieb mit Biodiesel (RME) geeignet sein soll, ist mangelhaft, wenn der Kfz-Hersteller dem Käufer später mitteilt, das Fahrzeug dürfe nicht mit Biodiesel betrieben werden, und trotz Rücknahme dieser Erklärung die Eignung des Fahrzeugs für den Betrieb mit Biodiesel zweifelhaft bleibt.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2002 – 9 U 165/01

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Haftung des Kfz-Händlers für Angaben zur Ausstattung eines Gebrauchtwagens in einem (Internet-)Inserat

  1. Fehlt einem Gebrauchtwagen ein in einem (Inernet-)Inserat angepriesenes Ausstattungsmerkmal – hier: eine Antriebsschlupfregelung/Traktionskontrolle –, ist das Fahrzeug grundsätzlich mit einem Fehler i. S. des §459 I BGB a.F. behaftet.
  2. Ein Gebrauchtwagenhändler, der sich nicht dem Vorwurf der arglistigen Täuschung aussetzen will, muss sich über die Ausstattung eines zum Kauf angebotenen Fahrzeugs vergewissern, bevor er dazu – etwa in einem (Internet-)Inserat – Angaben macht. Denn Arglist liegt nicht nur vor, wenn der Händler ein Ausstattungsmerkmal anpreist, von dem er weiß, dass es nicht vorhanden ist. Vielmehr handelt der Händler grundsätzlich auch dann arglistig, wenn er zur Ausstattung des Fahrzeugs „ins Blaue hinein“ Angaben macht, die sich später als unzutreffend erweisen.

LG Köln, Urteil vom 10.01.2002 – 15 O 237/01

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Keine Arglist bei „Verschweigen“ eines offenbarungspflichtigen, aber vergessenen Mangels

Hat der Verkäufer im Zeitpunkt des Vertragsschlusses an das Vorhandensein eines offenbarungspflichtigen Mangels des Grundstücks keine Erinnerung mehr, begründet seine Versicherung im Kaufvertrag, dass ihm erhebliche Mängel nicht bekannt seien, auch unter dem Gesichtspunkt der „Erklärung ins Blaue hinein“ nicht den Vorwurf arglistigen Verhaltens.

BGH, Urteil vom 11.05.2001 – V ZR 14/00

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Arglistige Täuschung über die Fahrbereitschaft eines Gebrauchtwagens

Ein Kfz-Händler, der einen erheblich unfallgeschädigten Gebrauchtwagen mit zumindest bedingtem Täuschungsvorsatz als „fahrbereit“ bezeichnet, kann sich vom Vorwurf der Arglist nicht ohne Weiteres durch den Hinweis entlasten, dass das Fahrzeug über eine TÜV-Plakette verfügt habe.

OLG Koblenz, Urteil vom 18.05.2000 – 5 U 1928/98

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Verjährung kaufrechtlicher Gewährleistungsansprüche bei Nachbesserung

Zur Frage, wann die Verjährung der kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche durch Nachbesserungsarbeiten, die der Verkäufer auf Verlangen des Käufers an der als mangelhaft beanstandeten Sache vornimmt, entsprechend § 639 II BGB gehemmt und wann sie nach § 208 BGB unterbrochen wird.

BGH, Urteil vom 02.06.1999 – VIII ZR 322/98

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Darlegungs- und Beweislast bei Schadenspauschalierung

Ein Kfz-Händler, der gestützt auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Käufer wegen Nichterfüllung des Kaufvertrags Schadensersatz in Höhe von pauschal 15 % des Kaufpreises verlangt, muss auch unter dem Gesichtspunkt einer sekundären Darlegungslast nicht seine Kalkulation offenlegen, um den Käufer den Nachweis zu ermöglichen, dass ein Schaden gar nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei.

OLG Naumburg, Urteil vom 19.03.1999 – 6 U 13/98

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Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrages: Bewertung der Gebrauchsvorteile

Die Gebrauchsvorteile, die der Käufer aus der Nutzung eines Fahrzeugs gezogen hat, sind bei einer Rückabwicklung des Kaufvertrages einheitlich, also ohne Rücksicht auf den Fahrzeugtyp mit 0,67 % des Kaufpreises je 1.000 km Laufleistung zu bewerten.

OLG Braunschweig, Urteil vom 06.08.1998 – 2 U 56/98

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Keine Hemmung der Verjährung nach § 203 II BGB bei Beschlagnahme des gekauften Pkw

Zur Hemmung der Verjährung aufgrund Verhinderung an der Rechtsverfolgung durch „höhere Gewalt“ gemäß § 203 II BGB.

BGH, Urteil vom 07.05.1997 – VIII ZR 253/96

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