Eine wegen Diebstahlverdachts vorgenommene Sicherstellung eines Gebrauchtwagens nach § 94 I StPO kann einen Rechtsmangel begründen, wenn sie zu einem dauerhaften Entzug des Fahrzeugs führt.
OLG Hamm, Urteil vom 29.03.2012 – I-28 U 150/11
Das Urteil ist zusammen mit der erstinstanzlichen Entscheidung des LG Bielefeld auszugsweise hier veröffentlicht.