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Probleme beim Autokauf?

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Tag: Kaufvertrag

Pflicht zur Übergabe des Fahrzeugbriefs – „Barzahlung bei Abholung“

  1. Ein Gebrauchtwagenverkäufer ist vertraglich nicht nur verpflichtet, dem Käufer das Fahrzeug zu übergeben und zu übereignen (§ 433 I 1 BGB). Er muss ihm vielmehr auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) übergeben und übereignen, wobei sich ein entsprechender Anspruch des Käufers aus § 952 II BGB (analog) ergibt.
  2. Es mag allenfalls dann üblich sein, dass der Verkäufer dem Käufer (nur) seinen Anspruch auf Herausgabe der Zulassungsbescheinigung Teil II gegen die finanzierende Bank abtritt, wenn dem Käufer bei Abschluss des Kfz-Kaufvertrages bekannt ist, dass das Fahrzeug im Sicherungseigentum einer Bank steht. Davon kann nicht ausgegangen werden, wenn der Verkäufer – hier: auf der Internetplattform eBay – eine „Barzahlung bei Abholung“ anbietet. Denn dadurch wird beim Käufer der Eindruck erweckt, der Verkäufer könne uneingeschränkt über das Eigentum am Fahrzeug verfügen, und seine Verfügungsmacht sei nicht durch Sicherungsrechte einer Bank eingeschränkt.

AG Clausthal-Zellerfeld, Urteil vom 25.11.2014 – 4 C 152/14

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Bindungsfrist von 10 Tagen bei Gebrauchtwagenbestellung

Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Gebrauchtwagenhändlers, wonach der Käufer an die verbindliche Bestellung eines Fahrzeugs höchstens zehn Tage gebunden ist, ist wirksam. Insbesondere verstößt die Klausel nicht gegen § 308 Nr. 1 BGB. Denn die Bindungsfrist ist unter Berücksichtigung der für den Gebrauchtwagenhandel typischen Handlungsabläufe nicht unangemessen lang.

LG Saarbrücken, Urteil vom 14.11.2014 – 10 S 128/13

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Gezielte Verunsicherung eines privaten Kfz-Verkäufers – Anfechtung

Der private Verkäufer eines Gebrauchtwagens kann nach § 123 I BGB zur Anfechtung des Kaufvertrags berechtigt sein, wenn er nur deshalb einer erheblichen Reduzierung des Kaufpreises (hier: um 3.000 €) zugestimmt hat, weil ihm der versierte Käufer bewusst wahrheitswidrig die Angabe eines falschen Baujahrs vorgeworfen und mit – in Wahrheit nicht bestehenden – Schadensersatzansprüchen gedroht hat.

OLG Koblenz, Urteil vom 16.10.2014 – 2 U 393/13

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Ersatz von Aus- und Einbaukosten bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern

  1. Zur Abgrenzung von Kaufvertrag und Werklieferungsvertrag (hier: Lieferung von Aluminium-Profilleisten in einem bestimmten Farbton durch einen Fachgroßhändler für Baubedarf).
  2. Beim Kaufvertrag ist der vom Verkäufer eingeschaltete Hersteller der Kaufsache nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers; gleiches gilt gemäß § 651 Satz 1 BGB beim Werklieferungsvertrag, wenn der Lieferant einen Dritten mit der Bearbeitung der Sache betraut (Bestätigung von BGHZ 48, 121).

BGH, Urteil vom 02.04.2014 – VIII ZR 46/13

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Auslegung der Angabe „reparierter Vorschaden“ als „fachgerecht reparierter Vorschaden“

  1. Erklärt der Verkäufer eines Gebrauchtwagens, das Fahrzeug weise einen behobenen oder reparierten Vorschaden auf, dann kann dieser Erklärung aus der maßgeblichen Sicht des Käufers die Bedeutung zukommen, dass es sich um einen fachgerecht behoben Schaden handelt. Dass das Fahrzeug ausdrücklich als „Unfallwagen“ angeboten wird, steht einer solchen Auslegung nicht entgegen, weil diese Bezeichnung nichts über die Qualität einer Reparatur aussagt.
  2. Die in der Lieferung einer mangelhaften Kaufsache liegende Pflichtverletzung des Verkäufers ist in der Regel nicht nur unerheblich i. S. des § 323 V 2 BGB, wenn der Mangel darin besteht, dass der Kaufsache eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt (im Anschluss an BGH, Urt. v. 17.02.2010 – VIII ZR 70/07, NJW-RR 2010, 1289). Auf einen solchen Mangel erstreckt sich ein allgemeiner Gewährleistungsausschluss nicht (im Anschluss an BGH, Urt. v. 29.11.2006 – VIII ZR 92/06, NJW 2007, 1346).

OLG Hamm, Urteil vom 25.02.2014 – 28 U 195/12
(vorhergehend: LG Essen, Urteil vom 30.08.2012 – 12 O 47/12)

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Kein Schadensersatz bei (vorzeitigem) Abbruch einer eBay-Auktion

Die Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay, dass bei vorzeitiger Beendigung einer eBay-Auktion zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Kaufvertrag zustande kommt, falls der Anbieter nicht „gesetzlich“ zur Rücknahme des Angebots berechtigt war, verstößt gegen § 308 Nr. 5 BGB und § 307 I 1 BGB und ist deshalb unwirksam.

LG Aurich, Urteil vom 03.02.2014 – 2 O 565/13

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Abbruch einer eBay-Auktion wegen fehlender Angabe eines Mindestpreises

Wird eine eBay-Auktion abgebrochen, weil wegen eines Eingabe- oder eines Systemfehlers in dem Verkaufsangebot entgegen der Absicht des Anbieters kein Mindestpreis genannt wird, kommt kein Kaufvertrag mit dem im Zeitpunkt des Auktionsabbruchs Höchstbietenden zustande.

OLG Hamm, Urteil vom 04.11.2013 – 2 U 94/13

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Einwendungsdurchgriff bei mit Kfz-Kaufvertrag verbundenem Darlehensvertrag

  1. Der Käufer und Darlehensnehmer ist bei einem mit einem Kaufvertrag i. S. von § 358 III BGB verbundenen Darlehensvertrag so zu stellen, wie er bei einem nicht finanzierten Teilzahlungsgeschäft stehen würde, bei dem er den Kaufpreis in Raten an den Verkäufer zu entrichten hätte (§ 359 Satz 1 BGB). Das heißt, dass noch offene Darlehensraten grundsätzlich wie Kaufpreisraten zu behandeln sind und der Käufer/​Darlehensnehmer sich auch gegenüber dem die Rückzahlung des Darlehens fordernden Darlehensgeber auf die Verjährung der Kaufpreisschuld berufen darf (Einwendungsdurchgriff).
  2. Für eine Hemmung der Verjährung nach § 203 BGB genügt jeder Meinungsaustausch über den geltend gemachten Anspruch oder die ihn begründenden Umstände, sofern nicht jeder Anspruch sofort und eindeutig abgelehnt wird.

OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 19.09.2013 – 15 U 11/12

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Herausgabe eines Pkw an den Eigentümer

Dass jemand – noch dazu als alleiniger Nutzer – sämtliche Steuern und Versicherungsbeiträge für einen Pkw zahlt, belegt ebenso wenig wie die Tatsache, dass er in den Fahrzeugpapieren als Halter vermerkt ist, dass er Eigentümer des Fahrzeugs ist.

LG Coburg, Urteil vom 04.06.2013 – 23 O 246/12

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„Reparierter Unfallschaden“ als Beschaffenheitsvereinbarung beim Gebrauchtwagenkauf

  1. Der Käufer darf die Angabe eines gewerblichen Gebrauchtwagenverkäufers, ein Fahrzeug weise einen reparierten Unfallschaden auf, jedenfalls dann so verstehen, dass es sich um einen fachgerecht reparierten Vorschaden handelt, wenn das Fahrzeug zugleich als „sehr gepflegt“ und „lückenlos scheckheftgepflegt“ beworben wird.
  2. Ein Gebrauchtwagenhändler, der unfallbedingte Vorschäden eines Fahrzeugs kennt, ist zu einer Untersuchung des Fahrzeugs gehalten. Unterlässt er diese, ohne den Käufer darauf hinzuweisen, dass er die Untersuchung nicht vorgenommen hat oder mangels Sachkunde nicht vornehmen konnte, kann dies den Vorwurf einer arglistigen Täuschung begründen.

KG, Urteil vom 01.09.2011 – 8 U 42/10

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