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Tag: Beweislast

Beweislast für Barzahlungs- oder Abzahlungsgeschäft – „neue Ausführung“

  1. Wer im Widerspruch zum Inhalt eines schriftlichen Kaufvertrags, der neben einer Anzahlung eine einzige Restzahlung vorsieht, behauptet, ihm sei die Befugnis eingeräumt worden, den restlichen Kaufpreis in mehreren Raten zu zahlen, trägt hierfür die Beweislast (Ergänzung zu Senat, Urt. v. 18.11.1974 – VIII ZR 125/73, WM 1975, 27).
  2. Zur Auslegung der Klausel „neue Ausführung“ bei Bestellung eines Neuwagens, dessen Preis und Ausstattung im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Einzelnen noch nicht feststehen.

BGH, Urteil vom 19.03.1980 – VIII ZR 183/79

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Beweislast bei Streit der Parteien über Barkauf oder Abzahlungskauf

Bei Streit darüber, ob ein Barkauf oder ein Abzahlungskauf vereinbart worden ist, trifft den Barzahlung begehrenden Verkäufer die Beweislast dafür, dass er sich mit dem Käufer auf einen Barkauf und nicht auf einen Abzahlungskauf geeinigt hat.

BGH, Urteil vom 18.11.1974 – VIII ZR 125/73

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